Hallo, war das mit dem Disagio nicht die Regelung, dass entweder der Wert bei Darlehensaufnahme oder der Wert am Bilanzstichtag zu nutzen ist, allerdings der Wert bei Aufnahme nur dann, wenn der Wert am Bilanzstichtag besser ist als der am Aufnahmetag? Bei Auslandswährungen ist doch der schlechteste Wert am Bilanzstichtag anzusetzen, wenn nicht der Wert am Tage der Erfüllung schlechter ist?
L.G. Alex