DRINGEDN!!! Bilanzgewinn / Gewinnausschüttung / Strukturbilanz

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gerade mit der Klausurvorbereitung beschäftigt. Habe mir hierzu mal das Thema Jahresabschlussanalyse vorgenommen. Leider bin ich in der Aufstellung der Sturkturbilanz noch sehr unsicher und benötige hier mal euere Hilfe.

In den Klausuren ist im Zusammenhang mit Aufgaben zur Jahresabschlussanalyse meist der Jahresüberschuss und der Bilanzgewinn gegeben. Nunmehr ist erforderlich, den entsprechenden Anteil an Ausschüttungen an die Aktionäre ausgehend vom Bilanzgewinn zu berechnen. Doch hieran scheitere ich.

Wie berechne ich dies anhand der alleinigen Vorgabe des Bilanzgewinns und des Jahresüberschusses. Wo finde ich die entsprechende Rechtsgrundlage im Aktiengesetz oder HGB?

LG Yeti
 
Danke für euere Antworten. In den Klausuren z.B. vom 24.03.2010 geht es um die Aufstellung einer Strukturbilanz. Dort findet sich der Hinweis, dass der zur Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehene Bilanzgewinn dem kurzfristigen Fremdkapital und nicht dem Eigenkapital zugeordnet werden soll. Kann bei dieser Aufgabenstellung unterstellt werden, dass der gesamte Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeshüttet wird?
 
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