Dubiose Forderungen

Der betrag ist brutto ja. genauso wie auf dem konto 140.
später dann wenn die forderung evtl. abgeschrieben wird, wenn sie also zum aufwand wird, dann muss auch die mehrwertsteuerverbindlichkeit anteilig gekürzt werden. denn für einen aufwand mußt du ja keine mwst. bezahlen...

so habe ich es verstanden.

gruß timo
 
Oben