EA

Ich kann auch nur eine EA, die mit "2. Einsendeaufgabe" überschrieben ist herunterladen. In meinem anderen Fach habe ich beide EAs bekommen. Hoffentlich wird die andere EA (ob nun 1. oder 2.) bald eingestellt.
 
ich könnte mir vorstelen, dass sich das erste Datum auf die Abgabe der Ersten EA bezieht und sich das zweite Datum auf die zweite EA und das beide EA`s zusammengefasst sind kann ja daran liegen, dass sich beide nur auf die erste Kurseinheit beziehen.

lieben Gruß

Kai
 
Ist ja sehr praktisch, dass die Bibliothek der FernUni zwei Bücher davon hat, die beide in Dauerleihgabe sind. Ich versuch mal über die Arbeit an das Buch zu kommen und wenn das nicht klappt, wende ich mich an den Lehrstuhl.
 
habt ihr schon an den Lehrstuhl geschrieben wg. dem Buch von Hallscheidt? Wenn ja, was war die Antwort?

Also ich habe mal bei meinem Bibliotheken vor Ort recherchiert und war auch erfolglos. Aber ich das einen Auszug (S. 67- 70) bei Google Books gefunden unter Sicherung von Property Rights bei ... - Google Bücher

Vielleicht reichen die Seiten aus oder was meint ihr?

Des Weiteren könnte man noch beim Online-Lieferdienst Subito bestellen - kostet dann 5,- Euro bei E-Mail-Versand.
 
bei mir geht die Google Books Vorschau nur bis Seite 43, reicht also definitiv nicht aus, leider. Ich werde es am Montag erstmal über die Bibliothek bei mir in der Arbeit versuchen.

Sehe ich das richtig, dass für EA 1 die Kapitel 1-3 relevant sind und für EA 2 Kapitel 7 und 10?
 
Also ich kann die Seiten 71 und 72 nicht lesen (nicht Teil des Buchvorschaues) aber ich denke dass wird reichen.

@ hexibarb: ja für die 1. EA sind Kap. 1-3 relevant und die 2. EA gehe ich a. davon aus.
@ ela0503: wo kann man dass bestellen??? Ich finde diese Online-Lieferdienst Subito by Google nicht. Ist dass nur zum ausleihen per Online ?? Danke im Voraus!

Grüße
 
vielen Dank für die Info, dass weitere Literatur herangezogen werden muss. Hätte ich wahrscheinlich erst einen Tag vor Abgabe germerkt... 😉

Es sind ja wohl nur ein paar Seiten relevant ...S.67-73...wenn ich mich nicht verlesen habe.
Würde mich freuen wenn derjenige/diejenige, der/die das Buch evt. bekommen konnte, einfach die wenigen Seiten hier als PDF zur Verfügung stellt?
Ich versuch es mal in den Bibliotheken bei mir in der Nähe.

Viele Grüße
Steffi
 
über google books kommt man mit etwas Geduld an alle Seiten (67-73) heran. Einfach mal von nem anderen PC probieren, damit die IP-Adressen unterschiedlich sind. Bei meiner festen IP fehlen mir immer die Seiten 67/68. An nem anderen Standort mit variabler IP sind die dann zu sehen 😉 Also einfach mal probieren.
Leider kann man nichts herauskopieren, so dass nur Hardcopies funktionieren.
Viel Spaß euch allen mit den Grundlagen des DLM, die ersten Seiten waren zumindest schon mal interessant
 
Folgende Antwort habe ich zu den Abgabeterminen bekommen:
Sehr geehrte



es handelt sich bei der Darstellung auf der Homepage der Fakultät um einen technischen Fehler. Ich gehe davon aus, dass der Abgabetermin der ersten Einsendearbeit der 03.12.09 ist und der Abgabetermin der zweiten Einsendearbeit der 07.01.2010. Um ganz sicher zu sein können Sie sich aber auch noch einmal an das Prüfungsamt der Fakultät wenden. (Frau Linardi).

Herzliche Grüsse aus Hagen
Jens Nesper


Dipl.-Ök. Jens Nesper
Douglas-Stiftungslehrstuhl für Dienstleistungsmanagement
Fern Universität Hagen
Profilstraße 8
 
EA-Abgabetermine

Hier mal eine klare Aussage vom Prüfungsamt bezüglich der EA-Termine:

***************************************************

die Abgabetermine wurden leider vertauscht.
Richtig ist natürlich 03.12./07.01.

Das heißt, die erste Einsendearbeit ist am 03.12. fällig und die Zweite am 07.01.

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an, da eine weitere Bearbeitung sonst nicht möglich ist.

Mit freundlichem Gruß

Rebecca Linardi

***************************************************

Viel Spaß noch
Sascha
 
neuester Stand zum Thema EA:
Der "Text von Sven Christoph Hallscheidt zum Thema Property Rights Management steht als PDF zum Download unter dem Unterpunkt Aktuelles" im Moodle zur Verfügung. (Info von der Uni, Frau Wormsbecher)

Gruß
Gerd
 
Um mal wieder auf das Inhaltliche zukommen: In EA 1 bezieht sich Aufgabe 1 c) auch schon auf die Verfügungsrechte, also auf S45 aufwärts, richtig? Im produktionstheoretischen Modell gibt es ja nicht soo viel zu sagen zur Interaktion, oder?

Das seh ich auch so. Aufgabe 1 c) bezieht sich eher auf die austauschbezogene Perspektive als auf die produktionswirtschaftliche Perspektive.

Weiß eigentlich jemand, ob die Beantwortung der EA's auch mit Zitaten, Quellenangaben und Literaturverzeichnis (also wie Seminar- oder Masterarbeit) versehen werden muss?
 
Wie beantwortet ihr Aufgabe 1b? Ich hab einen Tierarztbesuch anhand des produktionstheoretischen Modells dargestellt und bin für die Kundenmitwirkung zusätzlich noch auf die Aspekte von Seite 17 eingegangen. Aber irgendwie kommt mir das etwas mager vor. Anderseits gibts auch nur 11 Punkte.
 
EA - 1b

Ich hab bei 1b die einzelnen Punkte des produktionstheoretischen Grundmodells nochmal dargestellt, also was sind die internen und externen Faktoren, dabei dann den externen Potentialfaktor Kunden und den externen Verbrauchsfaktor zu behandelndes Tier nochmal erläutert. Aber ich find es auch ziemlich schwammig. :confused
 
Silke77, da sind wir ja ähnlich vorgegangen.

Jetzt hab ich mir mal Aufgabe 2a angeschaut. Bei 40 Punkten muss man sich da ja
schon was einfallen lassen. Ich bin jetzt mal so rangegangen, dass ich zunächst die vorhandenen Verfügungsrechte von Steuerberater und Kunden und danach den Austausch dargestellt habe. Wie seht Ihr das?
 
silke77, da sind wir ja ähnlich vorgegangen.

Jetzt hab ich mir mal Aufgabe 2a angeschaut. Bei 40 Punkten muss man sich da ja
schon was einfallen lassen. Ich bin jetzt mal so rangegangen, dass ich zunächst die vorhandenen Verfügungsrechte von Steuerberater und Kunden und danach den Austausch dargestellt habe. Wie seht Ihr das?
Hallo Hexibarb,

ich hab zur Einleitung noch ein bißchen was allgemein über den Property Rights Ansatz geschrieben, welche Rechte es gibt usw. Dann hab ich auf das Beispiel bezogen geschrieben, welche Rechte der Kunde wann übergibt.
- ius usus für die Daten
-gesamte Property Rights bei Zahlung des Honorars an der Geldsumme
-danach wieder Entzug des ius usus

Der Steuerberater überträgt die kompletten Rechte an der Steuererklärung an den Kunden incl. ius fructus.

Aber mehr fällt mir dazu nicht ein. Und dafür dann 40 P.?? Hab ich was grundsätzlich vergessen??
 
Nicole,
meines Erachtens solltest du das Kapitel 3 durchgearbeitet haben.
In der Aufgabe 2b wird nach dem "Verhältnis von Unsicherheit und Property Rights" gefragt. Dazu kann es nicht Schaden, wenn du -speziell zum Thema "Unsicherheit"- zusätzlich den Anfang von Kapitel 8 angeschaut hast.
 
Hallo Hexibarb,

ich hab zur Einleitung noch ein bißchen was allgemein über den Property Rights Ansatz geschrieben, welche Rechte es gibt usw. Dann hab ich auf das Beispiel bezogen geschrieben, welche Rechte der Kunde wann übergibt.
- ius usus für die Daten
-gesamte Property Rights bei Zahlung des Honorars an der Geldsumme
-danach wieder Entzug des ius usus

Der Steuerberater überträgt die kompletten Rechte an der Steuererklärung an den Kunden incl. ius fructus.

Aber mehr fällt mir dazu nicht ein. Und dafür dann 40 P.?? Hab ich was grundsätzlich vergessen??

Hallo Silke77,

ich hab bei den Daten noch unterschieden zwischen Informationen (perfektes Verfügungsrecht bei Kunden) und Daten (nur ius usus, ius usus fructus und z. T. ius successionis), ansonsten aber ähnlich wie Du geantwortet. Den Vorspann zum Property Right Ansatz allgemein werde ich noch ergänzen.
 
Fernstudent2009,

aus meiner Sicht ist der Tierarztbesuch aus Kundensicht eher individuell aus Tierarztsicht wohl häufig standardisiert. Ich habe da differenziert geantwortet.

Frage zu Aufgabe 1c): Handelt es sich beim Tierarzt um eine individuelle o. standardisierte Dienstleistung? Stehe da etwas auf dem Schlauch, könnte beide Wege begründen, was aber unlogisch erscheint. Kann da jemand helfen?
 
zu Aufgabe 1c.
Ich denke schon, dass man sowohl standardisierte als auch individuelle DL´s beim Tierarzt bzw. "mit" dem TA hat.
Gehe ich z.B. mit meinen Katern zum jährlichen Impfen ist das standardisiert: Voruntersuchung, Impfung, bezahlen, fertig. Hat aber einer Durchfall usw. dann ist das sehr individuell, wie die DL abläuft und das von beiden Seiten.

Einige von euch sind ja schon ziemlich weit mit der EA 🙄, werde mich am WE mal ganz intensiv mit beschäftigen.
 
ich finde die ersten inhaltlichen Diskussionen wirklich sehr interessant und nützlich. Diesbezüglich habe ich einen Vorschlag an alle Interessierten zu machen.
Vielleicht tauscht man sich nicht nur so ein bischen über die allgemeinen Fakten der EA aus, sondern sendet sich die schriftlichen Versionen mal zu. Dann kann man wirklich sehen wo noch was zu tun ist und der Andere erhält sicher auch Informationen, die er für seine eigene EA verwenden könnte.
Es geht hier nicht darum, dass alle am Ende die gleiche EA einschicken, aber ein detaillierter Austausch von Informationen fände ich durchaus hilfreich und nützlich.
Was denkt Ihr?

Gruß
Franky
 
Hat sich schon jemand Gedanken zu 2b gemacht??
So richtig klar ist mir noch nicht, was ich da schreiben soll...😕

Aufgabe 2b hat es echt in sich. Ich bin mal so rangegangen, dass ich zuerst kurz die NIÖ erläutert habe und dann versucht habe den Inhalt des Textes von Hallscheidt mit eigener Strukturierung und eigenen Worten wiederzugeben. Bin mir da aber total unsicher. 😱
Bleibt nur die Hoffnung, dass die Punktezahl insgesamt reicht.
 
Puh, ich arbeite auch gerade an der EA!
Bis einschließlich Aufgabe 2a) fiel mir das nicht sonderlich schwer.
Aufgabe 2b) hat es allerdings wirklich in sich.

@Hexibarb: Woher hast du denn die NIÖ erläutert? Ich habe hierzu gar keine Infos gefunden.
Ich glaube, ich würde zunächst die Besonderheiten von Institutionen erläutern und anschließend auf die Gründe für entstehende Unsicherheiten bzgl. der Property Rights im Zusammenhang mit den Institutionen eingehen.
Ich finde allerdings bisher nicht raus, was genau der Lehrstuhl hier hören will...
 
Zu NIÖ hab ich Wikipedia befragt. Mit Institutionen sind in diesem Zusammenhang formale und informelle Regeln gemeint, daher können auch Property Rights Institutionen sein. Hat etwas gedauert, bis ich das rausgefunden hatte.
 
Muss euch zustimmen, dass die Aufgabe recht zähr ist! Ich habe mir heute schwer getan, bis ich 2,5 Seiten bei der Aufgabe zur Unsicherheit von property rights bei NIÖ produziert habe. Und ehrlich gesagt, bin ich mir nicht sicher, ob meine Antwort nicht zu "nah" an den Ausführungen von Hallscheidt angelehnt ist. Es bleibt einem ja fast nix anderes übrig, denn der Text ist ja nicht wirklich leicht verständlich oder!? Also habe ich die Struktur des Textes übernommen und versucht mit einigen weiteren Aussagen anzureichern.
 
1 c habe ich wie BenJu beantwortet.

Franky, den Austausch der Arbeiten würde ich eher nicht vornehmen. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass deckungsgleiche Arbeiten nicht gewertet werden. Das ist dann dumm für den, der seine Arbeit selbst erstellt hat. 😉 Ist nicht bös´ gemeint, aber letztlich weiß der Absender ja nicht, ob seine Arbeit nicht doch abgeschrieben wird. Ansonsten ist doch der inhaltliche Austausch hier gut möglich, oder?

Gruß
A.
 
habe mal was zur Interaktion rausgesucht, ist das soweit ok?

Interaktion: wechselseitig aufeinander bezogenes Verhalten #_ftn1zwischen Handlungspartnern einer Dienstleistung, kann sich sowohl verbal, als auch nonverbal äußern. Funktionen sind die Spezifikation der Anforderungen, Aushandlung von Bedingungen und die Prüfung, ob die Anforderungen erfüllt wurden
Grüße an alle
 
Mal eine kurze Frage: Gibt der Lehrstuhl irgendwelche Seitenangaben bezüglich des Umfangs der Einsendeaufgabe vor? Belegt ihr eure Ausführungen mit "grauer Literatur", also aus mit den entsprechenden Stellen aus der Lerneinheit? Bei Internationales Management gab es präzise Vorschriften, hier habe ich noch nichts dazu gefunden.

Besten Dank schon mal!
 
ich hatte auch IM belegt und die Vorgaben dort gesehen. Bisher habe ich es so gehalten, dass ich Seitenangaben nur dann angefügt hatte, wenn es auch gefordert war. Ebenso habe ich eine Seitenbegrenzung nur vorgenommen, wenn diese vorgegeben war. Da hier beides nicht der Fall ist grenze ich die Seitenanzahl nicht ein und gebe auch keine Quellen an.

Die 2b ist in der Tat nicht ganz einfach. 😉

Gruß

a.
 
Sunny,
falls Du noch überlegen solltest, was Du zu 2b schreiben sollst, vielleicht eine kurze Anmerkung, wie ich vorgegangen bin, wobei ich natürlich auch nicht weiß, ob das stimmt.
Das Langhangeln an den Seiten 67-73 funktioniert m.E. nicht, da - jedenfalls ich - den Text so nicht verstanden habe und aus dem "Langhangeln" m.E. deutlich wird, dass man den Text grade nicht verstanden hat. 😉
Ich habe mir zunächst mal Gedanken zur Ausschließbarkeit und Rivalität gemacht. (Hierfür mussten meine alten VWL-Unterlagen wieder rausgeholt werden. 😉) Daraus habe ich Ausführungen auch zu Transaktionskosten und externen Effekten übernehmen können. Daran knüpfen sich aber auch die Verfügungsrechte (keine Ausschließbarkeit = keine Übertragung von Verfügungsrechten erforderlich, da eh jeder nutzen kann). Die Übertragung bestehender Verfügungsrechte ist auch mit Transaktionskosten verbunden. Ebenso bestimmen Wert und Nutzen der Güter die Transaktion sowie auch die Spezifität (mit den genannten Unterpunkten). Die mit der Transaktion verbundenen Kosten führen zu Unsicherheiten, da Informationsasymmetrien vorliegen, ob z.B. der Wert des Gutes dem gezahlten Preis entspricht. Zu den Unsicherheiten bin ich auch auf die drei Dimensionen eingegangen (moral-hazard, hold-up und Höhe des Wertes).
Unsicherheiten werden durch die property rights aber auch reduziert, etwa durch Gesetze und ungeschriebene Normen (=Institutionen). Ich habe etwa 4 Seiten dazu geschrieben. Falls Du das Buch - und nicht nur die Kopien haben solltest-, ist es empfehlenswert, auch mal den Rest des Buches zu überfliegen, da an einigen Stellen Erläuterungen vorgenommen wurden, die die Seiten 67-73 verständlicher machen.
Gruß
A.
 
Noch eine Frage zu 2a): Überträgt der Steuerberater ius successionist oder nicht? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass eine Besonderheit bei DL ist, dass dieses Recht nicht übertragen wird (Quelle finde ich leider nicht mehr). Grundsätzlich scheint mir der Steuerberater ein Interesse daran zu haben, diese Recht nicht zu übertragen, schliesslich ist es seine Grundlage für weitere Beratungen anderer Kunden. Andererseits ist es dem Kunden ja nicht untersagt, einen Kollegen einen guten Steuertipp weiterzugeben, oder?
 
Für die seitengestaltung soll man sich - soweit ich mich erinnere - an dem vorgaben für das erstellen der seminar-/masterarbeit orientieren. ich habe mir dafür ein muster angelegt. im kopf steht name, matrikel-nr., kurs und EA 1 oder EA2. der linke rand sollte - glaube ich - mindestens 7 cm sein, sodass etwa ein drittel der seite für korrekturen frei bleibt. die vorgaben findest du aber auch auf der seite der fernuni.

gruß
a.
 
@dotz 1803

Danke für die Info, wirklich ein guter Tipp.
Hab das Lexikon auch hier daheim und bin begeistert.
Die Aufgabe 1a, Immaterialitätsgrad und Integrativitätsgrad lässt sich mit Kapitel 2 lösen. Genau genommen 2.1.1 und 2.1.2. Der Immaterialitätsgrad ist unter 2.2 erklärt. Das produktionstheoretische Grundmodell unter 3.2.1
Jetzt muss ich das "nur" noch fein zusammen schreiben...
Wobei es für die 1a ja nicht wirklich viele Punkte gibt
 
@ logan und Texaner: auf dem Deckblatt findet ihr unter B: Hinweise zur Bearbeitung. Da sind auch die formalen Vorgaben aufgeführt.

@dotz: Gablers Wirtschaftslexikon online wollte ich auch noch hier empfehlen, aber da warst du schneller. Kleiner Tipp: dort auch mal den Text zur NIÖ nachlesen.

Ich habe beim Steuerberater zumindest darüber nachgedacht, wie es zu handhaben ist, das dieser externe Faktoren seines Klienten (z. B. Belege, Unterlagen) an das Finanzamt weitergibt. Findet da nicht auch noch eine Rechtsübertragung statt?
 
zu 2a) habe ich eine etwas andere Sichtweise. Ich versteh die Frage so, dass die Verfügungsrechte von der Privatperson zum Steuerberater dargestellt werden sollen. Oder lieg ich da falsch (s. ein paar Posts davor von Think)?
Als Privatperson übergeb ich doch dem Steuerberater ius abusus - er darf z.B. meine Belege scannen usw. (OT:Gibt heute noch irgendwer überhaupt Belege ans Finanzamt? Also ich als Privatperson nicht und auch bei Unternehmen werden die Belege beim Steuerberater gescannt, aber nicht ans FA übermittelt. Wichtig ist halt, dass sie nachgewiesen werden können.)
ius successionis - da würde ich in Bezug auf Privatperson -> Steuerberater ja sagen. Als Privatperson übertrage ich dem Steuerberater schon teilweise Verfügungsrechte. Natürlich bleibt mein Nutzen (ius usus fructus) aber bei mir, weil ich die Rückerstattung einkassiere 😉. Der StB bekommt ja dafür sein Honorar.
Vielleicht hat ja noch jemand ein paar Ideen?
 
ich habe die Aufgabe 2a) auch wie Benju gelöst (aus Sicht der Privatperson, die für die Zeit der Dienstleistungen verschiedene Rechte an externen Faktoren überlässt).

Lese gerade von shannon etwas von ca. 11 Seiten. Ich halte diesen Umfang für etwas übertrieben. Wie sehen die anderen das? Wer hat hier Erfahrung bei dem Umfang einer EA und könnte mal eine ungefähre Richtgröße für die vorliegende EA angeben?

Bin bei ca. 6 Seiten und fürchte nun, dass ich mich einfach viel zu kurz gehalten habe.

Lieben Gruß

Franky
 
Franky,

also ich hatte durchschnittlich auch so etwa 6 Seiten je EA in anderen Modulen. Hier komme ich wahrscheinlich auf ca. 7-8, habe jetzt volle 5 Seiten ohne 2b und muss 2a noch mal "schön"-formulieren 😉.
Gerade Aufgabe 1 soll ja kurz und präzise sein. Hast du 7 cm Rand links eingestellt?
 
zu Aufgabe 1a:
Es wäre super nett, wenn mir vielleicht jemand sagen könnte, wo ich im Sript etwsa zur Interaktion finde. Ich bin mir da nicht so sicher was ich da genau zu schreiben soll.

Ist mit der Interaktion vielleicht der Austuasch zwischen Kunde und Hersteller gemeint, also der Austusch von Informationen (z.B. kleidergröße, Farbe...)?
 
Hallo zusammen,

ich habe die Aufgabe 2a) auch wie Benju gelöst (aus Sicht der Privatperson, die für die Zeit der Dienstleistungen verschiedene Rechte an externen Faktoren überlässt).

Lese gerade von shannon etwas von ca. 11 Seiten. Ich halte diesen Umfang für etwas übertrieben. Wie sehen die anderen das? Wer hat hier Erfahrung bei dem Umfang einer EA und könnte mal eine ungefähre Richtgröße für die vorliegende EA angeben?

Bin bei ca. 6 Seiten und fürchte nun, dass ich mich einfach viel zu kurz gehalten habe.

Lieben Gruß

Franky


sehe das auch so. allerdings verstehe ich ius successionis in dem fall so, dass die privatperson das recht an den steuerberater überträgt, die steuererklärung an das fa in elektronischer form weiterzuleiten und er somit die verfügungsrechte dem fa überlassen darf. oder was meint ihr?
 
Hallo zusammen,

ich habe die Aufgabe 2a) auch wie Benju gelöst (aus Sicht der Privatperson, die für die Zeit der Dienstleistungen verschiedene Rechte an externen Faktoren überlässt).

Lese gerade von shannon etwas von ca. 11 Seiten. Ich halte diesen Umfang für etwas übertrieben. Wie sehen die anderen das? Wer hat hier Erfahrung bei dem Umfang einer EA und könnte mal eine ungefähre Richtgröße für die vorliegende EA angeben?

Bin bei ca. 6 Seiten und fürchte nun, dass ich mich einfach viel zu kurz gehalten habe.

Lieben Gruß

Franky


glaub ich nicht, hab grad mit dem lehrstuhl telefoniert. die haben sich weder gedanken um umfang noch quellenangaben noch ausführlichkeit gemacht. die meinten, so 8-10 seiten (sie hat aber echt nur geraten) und meinte, dass es halt auf den korrekturleser ankommt. die haben da wohl einfach ein paar stichpunkte anhand derer unsere texte abgeglichen werden. und die stichpunkte kannst du kurz oder ausführlich in text packen. ich denke, das ist egal.
 
nach meiner Erfahrung war der Seitenumfang bisher nur einmal (Internationales Management) mit - ich glaube es waren sechs Seiten - vorgegeben. Sonst gab es nie Vorgaben. M.E. kann man keine allgemeine Aussage treffen, wie lang oder kurz eine Arbeit sein muss. Es ist für den Korrekturleser sicherlich einfacher, wenige Seiten zu lesen, als eine riesige Arbeit. Damit keine Inhalte fehlen, ist damit aber auch eine sehr präzise Formulierung verbunden. Das fällt dem einen leichter und dem anderen nicht. Die Gefahr, dass man etwas weglässt, ist halt - bei weniger Inhalt - größer. Ich für meinen Teil mache meine Arbeit nicht davon abhängig, wie viele Seiten andere geschrieben haben, d.h. wenn es keine Vorgaben gibt, werde ich weder etwas löschen, nur "weil andere weniger haben" noch mir irgendwas aus den Fingern saugen, nur "weil andere mehr geschrieben haben". Das muss jeder mit sich ausmachen. Meine Erfahrung aus bisher 5 Kursen ist die, dass es immer für sehr viele Punkte gereicht hat, wenn man sich auf die Ausführungen im Skript bezogen hat. Das setzt aber voraus, dass man das Skript wenigstens mal gelesen hat. Ich bin über meine Arbeiten auch nie nur "dünn drüber", sondern habe mir Gedanken dazu gemacht. Das hat bisher immer gereicht. Ich würde die Seitenzahl daher nicht überbewerten und mich auch nicht verrückt machen, nur weil andere mehr oder weniger haben.
Gruß
A.
 
Also ich habe eine Frage... beim EA 1 Aufgabe 2a): ich habe es aus dem Sicht den Steuerberater gemacht und nicht auf dem Sicht von den Privatperson... jetzt überlege ob ich es aus beiden Sichten mache... man! Ich bin durcheinander. Wenn mir jemand ein bisschen Klarheit geben kann, bin ich sehr dankbar. 🙂
 
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