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hab eine wichtige frage!
und zwar wenn ich das eigenkapital ermitteln möchte rechne ich gezeichnetes k. + gewinnrückstellung
warum nicht noch + bilanzgewinn?
gehört doch zum unterpunkt des ek
mfg
erik
Es kommt auf den Zusammenhang an, da kenne ich mich bei BWL1 nicht mehr so aus. Generell wird aber in der Jahresabschlußanalyse bei der Erstellung der Strukturbilanz der Bilanzgewinn dem Fremdkapital zugerechnet. Man geht davon aus, daß dieser kurzfristig ausgeschüttet wird (worauf die Aktionäre auch einen Anspruch haben).
So die Frage hat sich geklärt!
Der BG gehört zum EK. bei den meisten aufgaben steht aber:"Bei der berrechnung gehen sie bitte davon aus, dass der zur ausschüttung an die aktionöre vorgesehene bilanzgewinn nicht zum ek sondern zum fk gehören soll!"
Danke die Frage hat sich damit geklärt
mfg
erik
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."