Eigentümer und Besitzer

Dr Franke Ghostwriter
sagt mal, ist der Eigentümer einer Sache nicht immer zumindest unmittelbarer Besitzer?
Und ist jemand, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache hat, immer Besitzer (Sichwort: Besitzdiener nach §855)?

Danke und viele Grüße

Benny
 
Hey Benny,

Nein, der Eigentümer ist nicht immer der Besitzer. Wenn dir was weggenommen wird, hat jemand Besitz erlangt und du bist weder mittelbarer noch unmittelbarer Besitzer.

Im §855 steht doch gerade, dass der Besitzdiener eben NICHT der Besitzer ist....sondern DER ANDERE.

Grüße

Dennis
 
Hey Benny,

Nein, der Eigentümer ist nicht immer der Besitzer. Wenn dir was weggenommen wird, hat jemand Besitz erlangt und du bist weder mittelbarer noch unmittelbarer Besitzer.

Im §855 steht doch gerade, dass der Besitzdiener eben NICHT der Besitzer ist....sondern DER ANDERE.

Grüße

Dennis

ad1) Stimmt, denn Fall des Diebstahls hatte ich vergessen
ad2) Demnach ist die Musterlösung falsch. Derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft hat, ist also nicht grundsätzlich Besitzer.

Langsam gehen mir die vielen Fehler und Interpretationsfreiräume der Aufgaben ein wenig auf den Senkel.

VG

Benny
 
Hey Benny,

Doch, grundsätzlich ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft hat, der Besitzer.So steht es in §854.
§ 855 ist nur eine Ausnahme.....bei der tatsächlichen Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt usw.

Die Musterlösung ist also richtig ! Aber der Besitzdiener ist eben nicht Besitzer.
 
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