Ich hätte da mal eine Frage bzgl. § 1 Abs. 2 HGB dort heißt es:
"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichtetn Geschäftsbetrieb nicht erforder"
Was genau ist damit gemeint? Und wie sind die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein kaufm. Geschäftsbetrieb erforderlich ist????
:confused
"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichtetn Geschäftsbetrieb nicht erforder"
Was genau ist damit gemeint? Und wie sind die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein kaufm. Geschäftsbetrieb erforderlich ist????
:confused