Einlegerschutz

Dr Franke Ghostwriter
Einlegerschutz - HILFE

Hallo,

die Prüfung rückt näher und es herrscht noch viel Unklarheit bei mir 🙁.

Mir ist nicht ganz klar, wie das mit dem Einlegerschutz funktioniert. Die Informationen in der 2 KE sind überall verstreut und ich finde nicht zu allen Infos.

Ich fang mal an:

Es gibt Private Einlagensicherungseinrichtungen (ESE):

Dazu gehören:
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband
- Bundesverband d. deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Bundesverband deutscher Banken
- Verband öffentlicher Banken

FRAGE: Zu welchem Verband gehört der "Feuerwehrfonds" der 30% der Eigenkapitals sichert????

Wer von 4 verbänden ist auch in der gesetzlichen ESE?

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen???

Danke Susanne
 
Also,
ich hab das so verstanden, dass jedes KI in einem Sicherungsfonds sein muss.
Und je nach Art des KI ist es in einem der Fonds drin. Diese Fonds müssen die gesetzliche Entschädigungsleistung leisten, also 90% oder 20.000 Euro oder sie müssen mehr leisten.

Der Fonds für die privaten Banken sichert 30% des haft EK
Der Fonds der Sparkassen sichert 100%
Der Fonds der Vobas sichert auch 100%
Der Fonds der öffentlichen Banken sichert nur die gesetzlichen Mindestanforderungen also die 20.000 oder 90%.
Dann gibts noch Fonds für Bausparkassen,....

So ist jedes KI in einem Fonds drin, der eben entweder die gesetzliche Leistung macht oder mehr. Aber es gibt nicht den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds.
 
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