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Einstufige öffentliche Güter

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im Teil 3.4 der KE 3 werden "abgrenzbare öffentliche Güter" behandelt.
In diesem Rahmen werden die "einstufigen öffentlichen Güter" behandelt.
Diese weisen jedoch offenbar Rivalität im Konsum auf.
Güter, welche abgrenzbar sind und Rivalität aufweisen, sind jedoch eigentlich "rein private Güter", oder wie!?
 
Dr Franke Ghostwriter
In dem Beispiel wird ja zwischen Kinovorstellung als öffentliches Gut und Eintrittskarte als zugehöriges privates Gut unterschieden. Das Beispiel find ich ziemlich seltsam, IMO ist die Kinovorstellung an sich schon ein privates Gut.

Da steht "wenn die Übertragung des Nutzungsrechtes am öff. Gut durch ein privates Gut vermittelt wird". Was das im konkreten bedeuten kann, da ist ihm wohl selber kein besonders tolles Beispiel eingefallen.

Ich glaub der Kernpunkt des Abschnitts ist eher der Unterschied zwischen dem einstufigen und dem mehrstufigen öffentlichen Gut.
 

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