EK 02 bzw. EK 40

Dr Franke Ghostwriter
Mir bereitet EK 02 oder EK 40, KSt-Guthaben usw. noch etwas Kopfzerbrechen. Anhand alter EA´s ist das nicht wirklich nachzuvollziehen. Gibt es das 2007 bzw. 2008 noch?😕 Wann müssen wir es behandeln bzw. was bewirkt es wirklich? Ich glaube, ich stehe da nur auf den Schlauch und ein kurzer Hinweis reicht schon.
 
Körperschaftsteuerguthaben und -minderung

Hallo,

m. E. hat sich die Situation durch den 2007 eingefügten § 37 (5) KStG wesentlich verändert.

Die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens für EK 40 hängt nicht mehr wie bisher von der Vornahme von Ausschüttungen ab. Das Körperschaftsteuerguthaben wird in zehn gleichen Beträgen von 2008 bis 2017, jeweils zum 30.09. eines Jahres, ausgezahlt. Damit läßt sich dann durch Ausschüttungen auch nicht mehr die Steuerbelastung reduzieren, da die Erstattungen ja ausschuttungsunabhängig sind.

§ 37/38 KStG sollten für die Prüfung daher wahrscheinlich nicht mehr so von Belang sein.

Hansa-Fan
 
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