Bei mir sind heute einige Probleme aufgetreten. Ich habe vor einigen Wochen schon einmal meinen Bafögantrag (elternunabhängig) gestellt und immer mal wieder ein paar Aufforderungen erhalten, noch einiges an Dokumenten nachzureichen.
Heute wieder. Eine Sache bereitet mir allerdings Kopfzerbrechen. Ich habe heute erst durch Zufall Erfahren, dass es nicht nur darauf ankommt eine 3 Jährige Ausbildung + 3 Jahre Erwerbstätigkeit zu erbringen, sondern das man davon auch mindestens 618 Euro verdient haben muss.
Nun bin seit 2008 selbstständig und es lief mal gut und mal schlecht. Ich hatte diese 2 Jahre natürlich angegeben, mußte jedoch feststellen das, dass so nicht mehr hinhaut, da es auch Monate gab (Winter) wo nichts bis wenig an Geldern gekommen ist und ich vom Staat Überbrückung bekam.
Nun fehlen mir einige Monate. Ich habe gelesen das auch die Elternezeit angerechnet wird. Meine Fragen nun:
Wie wird Sie berechnet (hab gelesen nur Anteilsmäßig) ? Ist es dabei egal wie hoch die Höhe des Geldes war ? Wir haben nun den Mindestsatz von 300 Euro bekommen.
Wir haben auch ein behindertes Kind. Es steht beim Bafög wenn Kinder unter 10 Jahren in der Familie leben oder behinderte Kinder betreut werden, wird die als Erwerbstätigkeit anerkannt.
Könnte ich dies auch angeben ? Oder zählen dort auch die 618 Euro Mindesteinkommen. Also ich lese das nicht so, da dort steht "Unabhängig" der Regelungen zur Anrechnung der Erwerbstätigkeit wird folgendes Anerkannt: bla bla
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet !
Gruß Daniel
Heute wieder. Eine Sache bereitet mir allerdings Kopfzerbrechen. Ich habe heute erst durch Zufall Erfahren, dass es nicht nur darauf ankommt eine 3 Jährige Ausbildung + 3 Jahre Erwerbstätigkeit zu erbringen, sondern das man davon auch mindestens 618 Euro verdient haben muss.
Nun bin seit 2008 selbstständig und es lief mal gut und mal schlecht. Ich hatte diese 2 Jahre natürlich angegeben, mußte jedoch feststellen das, dass so nicht mehr hinhaut, da es auch Monate gab (Winter) wo nichts bis wenig an Geldern gekommen ist und ich vom Staat Überbrückung bekam.
Nun fehlen mir einige Monate. Ich habe gelesen das auch die Elternezeit angerechnet wird. Meine Fragen nun:
Wie wird Sie berechnet (hab gelesen nur Anteilsmäßig) ? Ist es dabei egal wie hoch die Höhe des Geldes war ? Wir haben nun den Mindestsatz von 300 Euro bekommen.
Wir haben auch ein behindertes Kind. Es steht beim Bafög wenn Kinder unter 10 Jahren in der Familie leben oder behinderte Kinder betreut werden, wird die als Erwerbstätigkeit anerkannt.
Könnte ich dies auch angeben ? Oder zählen dort auch die 618 Euro Mindesteinkommen. Also ich lese das nicht so, da dort steht "Unabhängig" der Regelungen zur Anrechnung der Erwerbstätigkeit wird folgendes Anerkannt: bla bla
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet !
Gruß Daniel


