Entgeltlich erworbener Geschäftswert

Dr Franke Ghostwriter
Wenn ich entgeltlich erworbenen Geschäftswert aktiviere muss ich ihn mindestens mit 25% abschreiben im nächsten Jahre, oder planmäßig über gesamte Dauer???

Das Widerspricht sich doch😕😕:confused
 
elli76 schrieb:
Wenn ich entgeltlich erworbenen Geschäftswert aktiviere muss ich ihn mindestens mit 25% abschreiben im nächsten Jahre, oder planmäßig über gesamte Dauer???

Das Widerspricht sich doch😕😕😕

Also, so wie ich das verstanden habe, hast du zwei Möglichkeiten den Geschäftswert abzuschreiben, wenn du ihn aktiviert hast.

1. Möglichkeit du schreibst den Geschäftswert mit mindestens 25% beginnend mit dem 1. Folgejahr ab (§ 255 Abs. 4 HGB). Das heißt aber auch, daß du ihn zu 100 % abschreiben kannst.

2. Möglichkeit du schreibst den Geschäftswert planmäßig über die Lineare AfA über die gesamte Dauer ab nach § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB

Hoffe ich hab dir das verständlich erklären können muß nämlich zugeben, daß dich diesen Teil nur auswendig gelernt habe 😱
 
Ja, so müsste es stimmen.
Entweder mindestens 1/4 abschreiben, dann ist das Ganze in spätestens 4 Jahren abschreiben oder planmäßig abschreiben - dabei orientiert sich die Nutzungsdauer an der Steuerbilanz, die dort maximal 15 Jahre beträgt.
Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäfts-_oder_Firmenwert

Eine Abschreibung darf nur auf den derivativen Geschäftswert erfolgen - nicht auf den orignären:
Der originäre Firmenwert äußert sich in der Stellung des Unternehmens auf dem Markt . Er kann nicht in der Bilanz ausgewiesen werden.
Der derivative Firmenwert entsteht beim Erwerb einer Firma .
 
Falls nach minimalen / maximalen Gewinnausweis im Anschaffungsjahr gefragt wird, heißt das, den entgeltlich erworbenen Geschäftswert - für einen minimalen Gewinnausweis nicht aktivieren (Wahlrecht), - für einen maximalen Gewinnausweis aktivieren und nicht abschreiben (in diesem Jahr, d.h. man müsste im Folgejahr mindestens zu 25% abschreiben)
 


Hallo liebe Leute,

ich bin grad an BWL 1 Jahresabschluss und da ist ja ganz schön viel erklärt...mal sehen ob ich mir das alles merken kann. Hätte mal eine andere Frage und zwar gibt es ja noch das Skript Steuerrecht wo aber weder eine SA noch eine EA zu bewältigen ist... Ist es Klausurrelevant?? Habe nur gelesen dass das erste Skript von Kurs Buchhaltung es nicht ist. Bitte helft mir. Vielen DAnk

Gruss Caro
 
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