Also ich fand Recht 2 halb so wild. Was aber auch daran lag, daß ich eigentlich 'netto' nur zweieinhalb KE gelesen und bearbeitet habe.
Die ersten 3 EA habe ich bestanden und habe dann nur noch halbherzig Arbeitsrecht angelesen. Was ich dann sogar ganz gelassen habe, als die Hilfsmittel zur Klausur per Info-Heft bekannt gegeben wurden. Zugegeben,
das ist auf Lücke gelernt, da man Arbeitsrecht ja partiell auch mit dem BGB beackern könnte (Dienstvertrag usw.), aber ich war so frei....
Dann stand noch im ‚wertvollen’ wiwio-Recht-2-Skript drin, daß die Rechtsformen GmbH und AG - bis dato - wenn immer nur als Vertragspartner vorkamen und deswegen nur auf Kaufmannseigenschaft (die sich hier automatisch qua Rechtsform ergibt) und Vertretung (... § XY HGB i.V.m. § Z GmbHG: die GmbH wird vertreten durch die Gesellschafter etc.) zu prüfen wären, was mit zwei lapidaren Sätzen abgehandelt ist.
Also habe ich die Gesellschaftsrecht-KE (KE 2; 150 Seiten) nur bis inklusive der KG gelesen und gelernt (also insgesamt ca. zur Hälfte der KE2), und da insbesondere das Außenverhältnis der Personengesellschaften (Vertretung, Haftung eines (aus-, eintretenden) Gesellschafters, Haftung bei Inhaberwechsel, etc..) Heißt: Für die Klausur habe ich nur die KE 1 und die KE 2 zur Hälfte gelernt + wiwio (die ehemaligen Klausuren durchgeackert). Und natürlich die relevanten Sachen aus Recht 1 wiederholt.
Ach ja, Klausurthema (Sept. 04) war übrigens Handels- und Gesellschaftsrecht..... 🙂) (so wie fast immer) Zeitlich wars knapp, aber ich brauche gerade mal 30 Punkte, um die 100 für den Bereich Recht vollzumachen.
Die ersten 3 EA habe ich bestanden und habe dann nur noch halbherzig Arbeitsrecht angelesen. Was ich dann sogar ganz gelassen habe, als die Hilfsmittel zur Klausur per Info-Heft bekannt gegeben wurden. Zugegeben,
das ist auf Lücke gelernt, da man Arbeitsrecht ja partiell auch mit dem BGB beackern könnte (Dienstvertrag usw.), aber ich war so frei....
Dann stand noch im ‚wertvollen’ wiwio-Recht-2-Skript drin, daß die Rechtsformen GmbH und AG - bis dato - wenn immer nur als Vertragspartner vorkamen und deswegen nur auf Kaufmannseigenschaft (die sich hier automatisch qua Rechtsform ergibt) und Vertretung (... § XY HGB i.V.m. § Z GmbHG: die GmbH wird vertreten durch die Gesellschafter etc.) zu prüfen wären, was mit zwei lapidaren Sätzen abgehandelt ist.
Also habe ich die Gesellschaftsrecht-KE (KE 2; 150 Seiten) nur bis inklusive der KG gelesen und gelernt (also insgesamt ca. zur Hälfte der KE2), und da insbesondere das Außenverhältnis der Personengesellschaften (Vertretung, Haftung eines (aus-, eintretenden) Gesellschafters, Haftung bei Inhaberwechsel, etc..) Heißt: Für die Klausur habe ich nur die KE 1 und die KE 2 zur Hälfte gelernt + wiwio (die ehemaligen Klausuren durchgeackert). Und natürlich die relevanten Sachen aus Recht 1 wiederholt.
Ach ja, Klausurthema (Sept. 04) war übrigens Handels- und Gesellschaftsrecht..... 🙂) (so wie fast immer) Zeitlich wars knapp, aber ich brauche gerade mal 30 Punkte, um die 100 für den Bereich Recht vollzumachen.