Erfüllung des Quorums wie weise ich das nach

Dr Franke Ghostwriter
Erfüllung des Quorums, wie weise ich das nach

Hallo Zusammen,
passt zwar nicht in diese Unterrubrik, aber da es aktuell ja um die EAs geht, weiß jmd. vielleicht gleich die Antwort.
Für die Anmeldung der Prüfung muss ich nicht belegen, dass ich di EA bestanden habe. Bei Beantragung eines Zeugnisses ist dies aber vorzulegen.
Wie sieht das aus bzw. in welcher Form? Ging eigentlich bisher davon aus, dass die korrigierten & bestandenen EAs irgendwo bei der FU Hagen hinterlegt sind?
Wäre für eure Hilfe dankbar

Gruß
Tobias
 
wenn Du die EA abschickst, hat diese ja immer ein Deckblatt, auf dem Du unter anderem dafür unterschreibst, daß Du die EA alleine gelöst hast.
Wenn Du die EA zurückbekommst, wird vom Lehrstuhl bzw. von der Person, die die Korrektur vorgenommen hat, das Ergebnis (Punkte, bestanden/nicht bestanden) darauf eingetragen.

Wenn Du dann zum Zeitpunkt X alle Klausuren, Seminare und Abschlußarbeiten erledigt hast, kannst Du das Abschlußzeugnis beantragen und genau dann mußt Du die EA-Deckblätter nach Hagen schicken, wo die ganzen Unterlagen geprüft werden (inklusive, ob Du jeweils die nötige Anzahl an EAs erledigt hast).

Viele Grüße,
DerFlieger
 
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