Erfüllung des Quorums, wie weise ich das nach
Hallo Zusammen,
passt zwar nicht in diese Unterrubrik, aber da es aktuell ja um die EAs geht, weiß jmd. vielleicht gleich die Antwort.
Für die Anmeldung der Prüfung muss ich nicht belegen, dass ich di EA bestanden habe. Bei Beantragung eines Zeugnisses ist dies aber vorzulegen.
Wie sieht das aus bzw. in welcher Form? Ging eigentlich bisher davon aus, dass die korrigierten & bestandenen EAs irgendwo bei der FU Hagen hinterlegt sind?
Wäre für eure Hilfe dankbar
Gruß
Tobias
Hallo Zusammen,
passt zwar nicht in diese Unterrubrik, aber da es aktuell ja um die EAs geht, weiß jmd. vielleicht gleich die Antwort.
Für die Anmeldung der Prüfung muss ich nicht belegen, dass ich di EA bestanden habe. Bei Beantragung eines Zeugnisses ist dies aber vorzulegen.
Wie sieht das aus bzw. in welcher Form? Ging eigentlich bisher davon aus, dass die korrigierten & bestandenen EAs irgendwo bei der FU Hagen hinterlegt sind?
Wäre für eure Hilfe dankbar
Gruß
Tobias