Ermittlung Bilanzgewinn

Dr Franke Ghostwriter
irgendwie komme ich mit dem Bilanzgewinn noch nicht ganz klar; folgendes Schema ist geläufig:

Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag
- ggf. gesetzliche Rücklagen (5%)
-------------------------------------------
+Auflösung Gewinnrücklagen
- Bildung Gewinnrücklagen
-------------------------------------------
=Bilanzgewinn
-------------------------------------------

Bei der Bildung von Gewinnrücklagen stellt sich mir die Frage, ob die im AktG § 58 genannten 50% auf den reinen Jahresüberschuss oder auf den Jahresüberschuss nach Berücksichtigung von Gewinn- bzw. Verlustvortrag und gesetzliche Rücklagen zu rechnen sind???

Gibt es da eine eindeutige Regelung?
 
Hallo
ich glaub ich weiß was du meinst.
Also pass auf

Fall 1 :
Du hast einen Gewinnvortrag
=> (JÜ - Einstellung in gesetzliche Rücklage) * 0,5
Der Gewinnvortrag wird dann danach dazuaddiert

Fall 2:
Du hast einen Verlustvortrag
=> (JÜ - Einstellung in gesetzliche Rücklage - Verlustvortrag) * 0,5
Der Verlustvortrag wird also erst abgezogen und dann mit dem Faktor 0,5 multipliziert

Unabhängig von Verlust- oder Gewinnvortrag muss immer die Einstellung in die gesetzliche Rücklage abgezogen werden bevor du * 0,5 rechnest

HOffe ich konnte helfen
Melli
 
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