Erststudium oder Zweitstudium?

Dr Franke Ghostwriter
kurze Frage:

Wenn man sich einschreibt, wird ja gefragt, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt.

Habe bereits studiert, jedoch abgebrochen.

Ist das Studium hier an der FU dann ein Erst- oder Zweitstudium?

Laut Definition folgt ein Zweitstudium auf ein "abgeschlossenes" Erststudium. Demnach sollte es sich um ein Erststudium handeln.

Liege ich hier richtig?


gruß schnaggel-joe
 
Ja, richtig 🙂
Solange du noch keinen Hochschulabschluss hast, ist es dein Erststudium.
Egal in wie vielen Studiengängen man sich schon versucht hat 😉
War bei mir letztes Semester die gleiche Situation und ich hatte vorsichtshalber nochmal bei der Uni nachgefragt.

LG josy
 
josy schrieb:
Ja, richtig 🙂
Solange du noch keinen Hochschulabschluss hast, ist es dein Erststudium.
Egal in wie vielen Studiengängen man sich schon versucht hat 😉
War bei mir letztes Semester die gleiche Situation und ich hatte vorsichtshalber nochmal bei der Uni nachgefragt.

LG josy


Danke für die Antwort aus einer zuverlässigen Quelle, der Uni.


gruß schnaggel-joe
 
Jörn K. schrieb:
Ändert sich dann eigentlich der Status ,wenn man das Zweit- vor dem Erststudium abschließt?

Was du sicherlich meinst, ist den Zweitstudiengang vor dem Erststudiengang abzuschließen. Das kannst du machen. Das andere nichtfertige Fach zählt dann als Zweitstudium. Die Gebührenordung bezgl. Zweitstudium obliegt allerdings komplett der jeweiligen Uni. Es ist daher ratsam, sich mit den Leuten in Verbindung zu setzen.
 
schnaggel-joe schrieb:
Habe bereits studiert, jedoch abgebrochen.

Ist das Studium hier an der FU dann ein Erst- oder Zweitstudium?

Laut Definition folgt ein Zweitstudium auf ein "abgeschlossenes" Erststudium. Demnach sollte es sich um ein Erststudium handeln.

Es ist zwar ein Erststudium, aber du musst der Fernuni trotzdem deine bisher studierten Semester und ggf. "endgültig nicht bestandenen Prüfungen" angeben.
 
Benedikt schrieb:
Es ist zwar ein Erststudium, aber du musst der Fernuni trotzdem deine bisher studierten Semester und ggf. "endgültig nicht bestandenen Prüfungen" angeben. 🙂


Habe die Seite 3 des Antrages nach bestem Wissen ausgefüllt. Hoffe, die Uni ist damit zufrieden.
 
Also bei mir haben sie dazu schon noch die Exmatrikulationsbescheinigung von der vorherigen Uni verlangt. Und zwar das Original, eine Kopie reichte nicht.

LG josy
 
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