Erststudium, Zweitstudium, DI / DII - HILFE!

Dr Franke Ghostwriter
ich sitze gerade vor meinen letzten 4 Steuererklärungen und brauche eure Erfahrungen und euren Rat. Wie wir alle wissen, wird ein Erststudium ja steuerlich anders behandelt als ein Zweitstudium und daher stellt sich mir u.g. Frage...

Vorgeschichte:
Ich habe mich 2002 als DII-Wiwi an der FU eingeschrieben.
2009 habe ich mir "zwischendurch" das Diplom I ausstellen lassen.
Angestrebt wird seit dem aber immer noch - wie ursprünglich eingeschrieben - Diplom II.

So, knifflig knifflig. Bis 2009 war mein Studium steuerlich also ein Erststudium. Was ist es aber in den Folgejahren? Immer noch mein Erststudium, weil ich mein "Hauptziel" - das Diplom II (darin war ich ja ursprünglich eingeschrieben) noch nicht erreicht habe? Oder ein Zweitstudium, weil mir jetzt ein Abschluss vorliegt? Wer weiß aber von den Finanzbehörden, dass ich nun einen Fernuni-Adelstitel trage? 😉 Die Immatrikulationsbescheinigung zeigt ja keinen Unterschied.

Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen. Freue mich auf eure Meinungen!

VG
nudgens
 
Oben