Es tut sich was in der (Voll-)juristenausbildung; in MA mit Bachelor zum Staatsexamen

Dr Franke Ghostwriter
Das Problem ist jedoch, dass die Schwerpunktbereichsprüfung nicht angerechnet werden kann laut po..

d.h. nochmal bachelorseminar + bachelorarbeit + modul

zusätzlich noch Praktikum und Fremdsprachenmodul
aber das Hauptproblem wird ja für berufstätige das 2. Examen sein

nur das erste ohne das zweite Examen bringt ja wohl nicht viel..

Für mich bringt das nichts...

Es ist unmöglich, das zweite Examen als Berufstätiger zu absolvieren. Selbst Referendare haben schon schwer damit zu kämpfen da durch zu kommen. Dennoch wird die bloße Möglichkeit wieder einiges in Bewegung setzten. Ich finde es richtig und lange notwendig, dass die juristische Ausbildung transparenter und vielschichtiger wird.

Sind wir doch mal ehrlich, der Anspruch der Ausbildung läuft doch der Realität meilenweit hinterher. Die hohen Abbrecherquoten und die vielen "Durchfaller" stammen hauptsächlich von einer katastrophalen und undurchsichtigen Vorbereitung. Allein das "Have to" Repetitorium außerhalb der Uni ist der größte Witz. Die Uni´s schaffen es nicht, eine sorgfältige Vorbereitung für das Examen zu organisieren. Ich habe das Uni Rep selber besucht und es war nur eine oberflächliche Fallbesprechung. Dabei sind es genau die selben Leute, die dann als Korrektor die Nerven verlieren, wenn die Klausuren den Kernpunkt der Fallgestaltung verfehlen.
Die Juristenelite versteht einfach nicht, dass wir auf dem Arbeitsmarkt schon längst gegen BWL´ler und VWL´ler mit deutlich zielgerichteter Ausbildung antreten. Jeder BWL´ler hat zumindest Ahnung von rechtlichen Grundsätzen, hingegen Juristen nicht mal die einfachste Kosten/Nutzen Gleichung kennen.
Letztlich entscheidet im Jurastudium, der finanzielle Background wie sonst nirgendwo.

Erst heute stand in der FAZ ein toller Artikel über den "Anwalt 4.0". Absolut lesenswert! Dieser zeigt auf, dass das "Produkt" Rechtsberatung in Zukunft eine bloße Kennziffer werden wird die ggf. sogar von Algorithmen berechnet werden kann. Unsinn? Wohl kaum. Gewisse Versicherungen lassen heute schon den Bedarf und den Umfang einer Rechtsberatung durch einfache(?) Multiple Choice Tests ermitteln.

Von daher ist dieser neue Weg sicherlich nicht einfach aber er wird den Druck auf die "klassische" und Jahrzehnte alte Ausbildung der Juristen erhöhen!

Auf geht´s!
 
Ich habe mit der Studienberatung der Fernuni Hagen telefoniert. Ab 01.06.2016 kann man sich regulär in den Studiengang "Erste Prüfung" für das WS 2016/2017 einschreiben. Sie geben noch keine Auskunft darüber, was letztendlich an vorhandenen Prüfungsleistungen angerechnet werden kann. Dies werden sie erst machen, wenn die PO in Kraft ist (also am 01.06.2016). Erst dann werden sie auch noch eine Presseerklärung abgeben. Der Studiengang soll in Voll- und Teilzeit angeboten werden. (Wobei ich bei Teilzeit nicht wirklich einen Sinn sehe, da man dann ca. 10 Jahre studieren müßte).
Ich finde es wirklich klasse, dass dieser Schritt gemacht wird. Er eröffnet Möglichkeiten für Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht die Möglichkeit haben ein Präsenzstudium durchzuführen. Es geht nicht immer nur um einen Arbeitsplatz im Staatsdienst. Ich bin zum Beispiel seit Jahren mit meinem Mann im Immobilienbereich selbständig. Für mich kommt Staatsdienst nicht in Frage. Allein die Möglichkeit rechtsberatend als Anwalt tätig zu sein, evt. noch ergänzt um einen Master im Bereich real estate law, würde für unser Unternehmen zusätzlich selbständigeTätigkeitsfelder eröffnen, die ein LLB nicht eröffnet. Letztendlich muß jeder selbst für sich entscheiden, welcher Weg der Richtige ist.

Ich FEIERE , dass ich ab WS 2016/2017 die Wahl habe, die ich vorher nicht hatte.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass das Staatsexamen dem Studenten nicht geschenkt wird. Abgesehen von den Modulprüfungen, der Zwischenprüfung und der Schwerpunktprüfung, ist es üblich (und für die meisten Studenten auch dringend notwendig), sich 1 Jahr einzuplanen, in dem man sich intensiv (6-.8 Stunden täglich) auf das StEx vorbereitet. Außerdem wird dringend empfohlen 50 - 100 korrigierte Klausuren zu schreiben. Die Präsenzuni bietet dafür Uniklausurenkurse an. Bin gespannt, ob die Fernuni in den Regionalzentren diese Möglichkeit auch bietet....?!?!
Ob das alles neben dem Beruf machbar ist, wird sich zeigen.
Nach dem 1.StEx (wenn man es besteht) kommt dann das Referendariat, das neben dem Beruf nicht geht. Allerdings bekommt man dafür (eine geringe) Vegütung. Das 2. StEx wird nicht einfacher, wie das Erste.

Wie gesagt, ob das alles machbar ist, wird die Erfahrung uns lehren. Ich werde auf jeden Fall den Versuch wagen und mich der Herausforderung stellen.

Wer macht mit?

Gruß
Floh
 
Floh,

in der letzten Uni Zeitschrift die immer per Post kommt, stand auch drin, dass das Studium zum WS los geht.
Ich sehe die Möglichkeit genauso wie du. Für mich ist der Zeitpunkt (fast) ideal. Vor kurzem habe ich den Master abgeschlossen und schon geguckt wie ich nun weitermachen kann. Die Option der Anrechnung an Präsenzunis habe ich schon ausgelotet. Dazwischen kam nun die Fernuni 😉

Auf der Seite des Prüfungsamts findet man schon die (vorläufige) Prüfungsordnung und das Modulhandbuch.
Das alles liest sich sehr interessant. Es gibt auch Uni Vorbereitungskurse auf das StEx. Ob es auch Präsenzanteile gibt, steht da aber nicht. Ich denke mal, dass man dabei auch Übungsklausuren schreiben kann. Um auf eine ordentliche Anzahl zu kommen, könnte ich mir vorstellen, dass man die auch von zu Hause aus schreiben kann. Die Noten die man bei diesen Klausuren bekommt sind ja nicht studienrelevant, so dass es an jedem selbst liegt nur die zulässigen Hilfsmittel zu nutzen und den Stift nach 5 Stunden fallen zu lassen.

Theoretisch wäre es lt. dem Modulhandbuch möglich das Studium in 2 Semestern runterzureißen und sich dann der Vorbereitung auf das StEx zu widmen.
Allerdings gibt es da wieder ein übliches Fernuni Problem:
Man kann bestimmte Bereiche wohl erst belegen, wenn man vorherige Kurse bestanden hat, besonders die Zwischenprüfung. Das ist an sich normal. Plant man allerdings die Korrekturzeit der Klausuren ein, könnte es leicht passieren, dass man ein Semester auf dem trockenen liegt, da man den Belegungszeitraum verpasst.
Ich hoffe daher mal, dass vom Bestehen der vorherigen Prüfungen nur die Klausurzulassung abhängt.

Ja...wie du siehst habe ich mich mit der Thematik auch schon intensiv auseinandergesetzt. Da ich nun das SS eigentlich (bis auf arbeiten) nichts zu tun habe, habe ich alle meine alten Unterlagen zusammengesucht und versuche mindestens die Grundlagen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht zu wiederholen. Dazu werd ich meine Achillesferse, das Strafrecht, noch mal intensiv wiederholen. Ich hoffe, dass ich mit dieser Vorbereitung bis zum Wintersemester fit werde und das Studium ohne Ehrenrunde schaffe.

Achse noch etwas:
Du musst lt. JAG-NRW Praktika machen um die Zulassung zur ersten juristischen Prüfung zu bekommen. Da kommen auch wir Fernstudis nicht rum.
Man muss 6 Wochen in einer Verwaltung und 6 Wochen in der Rechtspflege ein Praktikum machen. Die Praktika können nur in den Semesterferien (bei uns also die Bearbeitungsfreie Zeit die ich irgendwie nie hatte) gemacht werden. Die jeweiligen Praktika können auf je 3 Wochen gesplittet werden.
Verwaltung kann jede Behörde sein, auch Bundesbehörden. Rechtspflege kann eine Rechtsabteilung in einem Unternehmen sein, bei der es einen Volljurist gibt, Anwälte, Staatsanwaltschaft, Gericht sein.
Informationen dazu findet man hier: https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgabe...a_a_bis_z/27_praktische_studienzeit/index.php
Dort gibt es auch ein Merkblatt.

Ich gehe mal davon aus, dass man das Praktikum auch länderübergreifend, also nicht in NRW, machen kann.
Zuständig für uns wird wohl das OLG Köln oder Hamm sein. Dort werden wir also auch das Staatsexamen schreiben. Alles andere wäre auch unsinnig, da wir im Studium ja nun NRW öffentliches Recht lernen werden (denke ich mal). Das zweite Staatsexamen muss dort geschrieben werden, wo das Referendariat gemacht worden ist.
Das aber nur am Rande. Bei den Durchfallquoten und unter Berücksichtigung, dass man das Examen lediglich einmal wiederholen kann, sollte man nicht zu weit in die Zukunft schauen.
Ob das zweite Examen leichter wird, lasse ich auch mal dahin gestellt. Man hat im Referendariat ja auch regelmäßig Vorbereitungskurse, aber keine Uni Kurse mehr. Es hängt also viel von einem selber ab. Dazu muss man die Rechtsprechung der Bundesgerichte drauf haben. Im 2. StEx werden nicht mehr Meinungsstreitigkeiten erwartet, sondern das man die derzeitige Rechtsprechung kennt und anwenden kann. Dafür kann man in die Klausuren aber auch bestimmte Gesetzeskommentare mitnehmen. Außerdem schreibt man dann im Urteilsstil. Ich denke mal, dass es da noch mehr auf die Argumentation ankommen wird.

Das Referendariat kann man wirklich nicht machen, wenn man einen Vollzeitjob hat. Man geht da ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Staat ein. Gewährt wird eine Unterhaltsbeihilfe. Die liegt wohl je nach Bundesland zwischen 800 und 1200 €. 1.200 war glaube ich Thüringen, die gleichzeitig aber gleichzeitig sehr hohe Durchfallquoten im 2. StEx haben (im Vergleich zu anderen Bundesländern).
So wie ich das gelesen habe, arbeiten viele aber wohl nebenbei bei einem Anwalt. Ein Nebenjob sollte also drin sein. Die Frage ist aber natürlich wie sinnvoll das im Hinblick auf das 2. Examen ist.

Ja...wie du siehst habe ich mich mit der Thematik auch schon intensiv auseinandergesetzt. Da ich nun das SS eigentlich (bis auf arbeiten) nichts zu tun habe, habe ich alle meine alten Unterlagen zusammengesucht und versuche mindestens die Grundlagen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht zu wiederholen. Dazu werd ich meine Achillesferse, das Strafrecht, noch mal intensiv wiederholen. Ich hoffe, dass ich mit dieser Vorbereitung bis zum Wintersemester fit werde und das Studium ohne Ehrenrunde schaffe.

Ich bin also dabei
 
Das ist sicher ein großer Fortschritt, Staatsexamensjura jetzt auch komplett an einer Fernuni studieren zu können.

Dennoch muss man sich klarmachen, dass der zeitliche und lernmäßig Aufwand, wenn man komplett mit Referendariat durchziehen will, auch im Anschluss an den LL.B. noch immens ist. Erstmal sind in Hagen die Ergänzungsmodule im Umfang von ca. 2 Semestern zu belegen plus Fremdsprachennachweis und die 3 Monate Pflichtpraktika abzuleisten. Dann ist 1 Jahr Examensrep zur Vorbereitung aufs Staatsexamen üblich, häufig eher mehr. Dann ein halbes Jahr auf die Ergebnisse und die mündliche Prüfung warten. Dann Referendariatsplatz suchen und nochmal 2 Jahre. Da kommt man locker auf weitere 4,5 - 5 Jahre, und zwar in Vollzeit gerechnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass von den Hagener Studenten allzu viele in einer Lebenssituation sind, die sich mit diesen Anforderungen gut verträgt.
 
Das sagte ich ja gerade: leicht wird es sicher nicht. Man muß für sich selbst überprüfen, ob es wirklich das Richtige ist. Allerdings führt kein Weg daran vorbei, wenn man anwaltlich beraten möchte. Ich gehe davon aus, dass sich auch eine Gruppe herausbildet, die sich direkt nach dem Abi einschreibt und gar nicht erst an die Präsenzuni geht. Man spart den Umzug in die Unistadt, man spart evt. Miete, man kann in seinem gewohnten Umfeld bleiben und trotzdem das Staatsexamen ablegen. Da gehen sicherlich die Meinungen auch wieder stark auseinander, denn das "Studentenleben" an der Präsenzuni hat natürlich auch seine Vorteile...😉.
Wenn man sich als "Hagener" -Student dafür entscheidet, will man seinem Berufsleben eine andere Wendung geben. Spätestens mit Beginn des Referendariats, das 2 Jahre dauert, steht diese Entscheidung an, da die Wenigsten von ihrem Arbeitgeber 2 Jahre freigestellt werden. Zur Orientierung: in Baden-Württemberg bekommt man während des Referendariats ca 1.100,-- € mtl. Aufwandsentschädigung 😱....., dafür wird manch einer seinen Arbeitsplatz nicht aufgeben wollen..........!
Ich mache es trotzdem und hätte das auch direkt nach dem Abi gemacht.....
Ein weiterer Vorteil ist, dass dieses unsägliche Gerede "....Fernuni Hagen unterrichtet nicht auf dem Niveau der Präsenzuni...." endlich aufhört. Wir schreiben schließlich die selbe Staatsprüfung, wie die Studenten an der Präsenzuni. Ein kleiner Schritt für das Jurastudium, ein großer Schritt in Richtung allgemeiner Anerkennung für die "Hagener" - Studenten.....
 
Killa,
Habe die Zwischenprüfung schon an der Uni Tübingen gemacht. Auch die praktische Studienzeit in BW habe ich gemacht. Dort gab es aber keine Verwaltungsstation. Das heißt, ich habe es alles bei Anwälten gemacht. Ob diese praktische Studienzeit anerkannt wird, muss ich prüfen lassen. Bin jetzt im sechsten Semester Bachelor. Bin gespannt wie das alles zusammengewurschtelt wird. Grüße aus Stuttgart.
 
Ein weiterer Vorteil ist, dass dieses unsägliche Gerede "....Fernuni Hagen unterrichtet nicht auf dem Niveau der Präsenzuni...." endlich aufhört. Wir schreiben schließlich die selbe Staatsprüfung, wie die Studenten an der Präsenzuni. Ein kleiner Schritt für das Jurastudium, ein großer Schritt in Richtung allgemeiner Anerkennung für die "Hagener" - Studenten.....🙂🙂🙂

Im übrigen ein absoluter Trugschluss, denn das am Ende auch Studenten aus Hagen das Staatsexamen schreiben sagt nix über das BOL und MOL system von Hagen aus. Ganz im Gegenteil. Mit diesen Aufbaukurs zum Staatsexamen gesteht sich die Uni letztlich ein, dass die Abschlüssen eben weder etabliert noch gewünscht oder gebraucht werden, sonst hätte man es nämlich gar nicht nötig. Im Ergebnis stellt dies nur ein Zugeständnis dar den Leuten eine wirkliche Perspektive zu geben; eine Perspektive die da lautet Volljurist und gerade nicht BOL oder MOL oder wie man die Absolventen auch nennen will. Jetzt wird man erst recht sagen, dass die Bologna Abschlüsse nichts taugen und nicht gleichwertig sind...
 
Mit diesen Aufbaukurs zum Staatsexamen gesteht sich die Uni letztlich ein, dass die Abschlüssen eben weder etabliert noch gewünscht oder gebraucht werden,

Das stimmt nicht!

sonst hätte man es nämlich gar nicht nötig.

Die Uni erweitert mit dem neuen Studiengang lediglich ihr Studienangebot und reagiert damit auf eine Nachfrage bei Studenten und Studieninteressierten .

Im Ergebnis stellt dies nur ein Zugeständnis dar den Leuten eine wirkliche Perspektive zu geben; eine Perspektive die da lautet Volljurist

Die Uni ist überhaupt nicht nicht in der Position Zugeständnisse machen zu müssen.

und gerade nicht BOL oder MOL oder wie man die Absolventen auch nennen will. Jetzt wird man erst recht sagen, dass die Bologna Abschlüsse nichts taugen und nicht gleichwertig sind...

Der neue Studiengang legt diese Annahme nicht nahe. An der Eigenständigkeit der Abschlüsse BOL und MOL ändert der neue Studiengang nichts.

Liebe Grüße
 
Könnten denn auch Leute antworten die gehaltvolleres zur Diskussion beitragen als jegliche Einschätzungen im Ergebnis mit "das stimmt nicht" zu quittieren. Das würde dann auch eine disskusion fördern...
 
Im übrigen ein absoluter Trugschluss, denn das am Ende auch Studenten aus Hagen das Staatsexamen schreiben sagt nix über das BOL und MOL system von Hagen aus. Ganz im Gegenteil. Mit diesen Aufbaukurs zum Staatsexamen gesteht sich die Uni letztlich ein, dass die Abschlüssen eben weder etabliert noch gewünscht oder gebraucht werden, sonst hätte man es nämlich gar nicht nötig. Im Ergebnis stellt dies nur ein Zugeständnis dar den Leuten eine wirkliche Perspektive zu geben; eine Perspektive die da lautet Volljurist und gerade nicht BOL oder MOL oder wie man die Absolventen auch nennen will. Jetzt wird man erst recht sagen, dass die Bologna Abschlüsse nichts taugen und nicht gleichwertig sind...

Interessante Sichtweise.
Ich gebe zu Bedenken, dass BOL und MOL letztendlich ein Ergebnis des Bologna-Prozesses ist, der grundsätzlich anders gedacht war, als er in Deutschland letztendlich praktiziert wird. Grundsätzlich war ja die Idee, die Juristenausbildung zu überarbeiten und zu verbessern, indem man spezieller ausbildet und auch selbständig mit diesen Abschlüssen arbeiten kann. In anderen europäischen Landern wird das auch so umgesetzt. In Deutschland hat man sich dagegegen entschieden und die Staatsprüfung beibehalten. Das wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern; die Universalausbildung, die gezielt auf den Staatsdienst ausgelegt ist, bleibt erhalten.
Deswegen hat der BOL und der MOL trotzdem seine Daseinsberechtigung. Zum Einen werden verstärkt diese Juristen in Unternehmen für die Rechtsabteilungen eingestellt (die anfängliche Zurückhaltung der Arbeitgeber hat sich mittlerweile gelegt). Zum Anderen kann man diese Abschlüsse als Aufstiegsqualifikation sehen, wirklich gut geeignet in öffentlichen Verwaltungen oder auch im Betrieb auf das nächste "Level" zu kommen und die Karriere vorwärts zu treiben.
Es bleibt hier in Deutschland aber eine Lücke, die bisher nicht geschlossen werden kann: als selbständiger Anwalt tätig zu werden, ohne Intention in den Staatsdienst zu gehen.
Schau Dir meinen Fall an: wir sind seit Jahren selbständige Unternehmer in der Immobilienbranche, haben lange Erfahrung in diesem Bereich und ich möchte behaupten, dass wir auch rechtlich oft mehr (IN DIESEM BEREICH!) wissen, wie ein normaler Anwalt. Es wurde mehrfach an uns von Kunden herangetragen, ob wir nicht eine generelle rechtliche Beratung machen können, sei es nun bei der Baubegleitung, bei Bestandskauf oder in der Mietberatung (a la Haus-und Grundbesitzer - Verein). Gewünscht wird dann auch die evt.rechtliche Vertretung vor Gericht.

Können wir natürlich nicht.

Die Präsenzuni ist 1,5 Stunden entfernt (einfacher Weg) ohne Stau. Fakt ist, das deshalb ein Präsenzstudium ausgeschlossen ist (ich hab`s bis zur Zwischenprüfung probiert, die ich auch bestanden habe). Es bleibt zuviel Zeit auf der Strasse, die ich effektiv nutzen kann, wenn ich das Studium als Fernstudium mache (ich habs probiert, bin im 6 Semester BOL, klappt wunderbar!). Deshalb ist es für mich eine super Sache und ich glaube, dass es auch für andere Konstellationen optimal ist (ich denke Z.B. an Studenten, die finanziell schwach aufgestellt sind und zuhause eben immens Kosten sparen können).
Ein weiterer Vorteil ist, dass dieses unsägliche Gerede "....Fernuni Hagen unterrichtet nicht auf dem Niveau der Präsenzuni...." endlich aufhört. Wir schreiben schließlich die selbe Staatsprüfung, wie die Studenten an der Präsenzuni. Ein kleiner Schritt für das Jurastudium, ein großer Schritt in Richtung allgemeiner Anerkennung für die "Hagener" - Studenten.....🙂🙂🙂

Hiermit meinte ich nicht den Abschluß BOL oder MOL, ich meinte, dass die Anforderungen und die Modulprüfungen vom Niveau her absolut mit den Klausuren zu den Scheinen mithalten kann (wie gesagt, ich habe die kleinen Scheine an der Präsenzuni gemacht). Trotzdem werden diese Klausuren von den Volljuristen belächelt, ohne dass sie das Niveau kennen. Das hört in dem Moment auf, in dem die Hagener das gleiche Staatsexamen schreiben, wie die Präsenzler.........so war das gemeint
 
Du stellst irgendwelche Behauptungen ohne jeden Beleg auf, und wenn dann jemand "stimmt nicht" darauf schreibt, ist Dir das zu wenig gehaltvoll? Finde ich etwas ... nun ja ... gewagt. Belege doch Deine Behauptungen erstmal in irgend einer gehaltvollen Form.

Ich sehe es wie Chrissi - aus der Einführung eines neuen bzw. erweiterten Studiengangs auf die Untauglichkeit der bisherigen Studiengänge zu schließen ist - sorry - Quatsch. Wenn die bisherigen Studiengänge untauglich wären, würde man sie abschaffen, auch weil die Nachfrage nach diesen Studiengängen einbrechen würde. Als größte rechtswissenschaftliche Fakultät Deutschlands (Stand: vor Einführung des StEx) kann man in Hagen wohl kaum davon sprechen.

Und natürlich sind BoL/MoL nicht mit einem StEx gleichwertig. Das hat aber auch nie jemand behauptet. BoL/MoL befähigen nicht zum Richteramt, man kann kein Anwalt werden, mit dem StEx schon. Das ist hinlänglich bekannt und ändert überhaupt nichts an der Bewertung von BoL/MoL.

Soweit ich (hab den BoL fertig) das bisher einschätzen kann, eignet sich ein Jurastudium ganz hervorragend für ein Fernstudium. Sicherlich könnte man da hier und da das Hagener Angebot noch optimieren (mehr Interaktivität, Klausurenkurse usw.), aber der Stoff an sich ist recht gut verständlich und selbst zu erarbeiten und ins Hirn hämmern muss ihn sich auch ein Präsenzstudi am Ende auch selbst. Also ist es meines Erachtens eine logische Konsequenz, hier auch für das StEx das Fernstudium anzubieten. Und zwar weniger für Berufstätige (ich hab es für mich durchdacht und verworfen, weil es nebenberuflich wohl tatsächlich kaum machbar ist), sondern für die anderen Zielgruppen der FernUni wie behinderte Studenten, solche, die ggf. privat stark eingebunden sind (sei es wegen eigener Kinder oder z.B. pflegebedürftiger Angehöriger), oder die es sich schlicht nicht leisten können, an einen Universitätsstandort zu ziehen und dort ein Studium zu finanzieren.
 
Ich habe meine Behauptungen im selben Maße belegt, wie du deine Behauptungen belegt hast, nämlich gar nicht. Das macht hier im Übrigen auch keiner.

Es geht mir doch hier um das jahrelange Gezeter ganzer Generationen von Absolventen, dass die BOL/MOL Abschlüsse aus Hagen nicht gleichwertig seien und ein Image Problem hätten (wir kennen die Diskussionen hierin diesem Forum zu genüge, das muss ich nicht belegen). Da muss die Uni Hagen selbst unheimlich viel Kraft aufwenden, um auf Internetseiten und Broschüren die Relevanz dieser Abschlüsse zu propagieren; nur um sich am ende doch der "Nachfrage" ihrer Studenten zu beugen und endlich das Staatsexamen anzubieten. Man sollte sich mal überlegen, weshalb es diese Nachfrage gibt. Doch wohl nur, weil anscheinend ein hohes Bedürfnis hierfür besteht. Wären die BOL/MOL Abschlüsse das was sie versprechen, dann gäbe es dieses Bedürfnis doch gar nicht, welche die Fernuni laut chrissiLLB nun so generös befriedigt.

Überhaupt war das, was die Uni hier jetzt anbietet, auch schon vorher möglich. Jeder weiss, dass Jura an einer Präsenzuni gleichsam wie ein Fernstudium betrieben werden kann. Höchstens zu Klausuren ist eine Anwesenheit erforderlich. Wer also Jura studieren wollte konnte das schon vorher an jeder Uni in Deutschland und muss im Laufe des Jurastudiums nicht viel öfter zu seiner Präsenzuni fahren wie er an die Studienzentren der Fernuni Hagen fahren muss.

Viele die jetzt begeistert sind haben völlig ihre bedingungslose Kritik an das ach so reformbedürftige Jurastudium vergessen, in welches sie sich jetzt über Umwege (nämlich den Umweg Hagen) selbst hineinpressen. Der Aufbaustudiengang zum Staatsexamen ist nichts weiter als ein Werbemagnet für die BOL/MOL Studiengänge und um die diejenigen die kein Abitur haben. Denn die Verantwortung um die hieraus resultierenden Ergebnisse wird die Fernuni abgeben, trotz ihres Werbens für falsche Hoffnungen und Vorstellungen.
 
auch ich begrüße es, dass die FernUni den Studengang EJP einführen wird. Bislang gab es da ja einige Hürden, die Hagen überwinden musste. Es war also keine einseitige Entscheidung der Uni, jetzt doch auch mal die EJP anzubieten.

Ich sehe ehrlich gesagt auch wenig Konkurrenz zwischen den Studiengängen. Es werden unterschiedliche Zielgruppen bedient. Ein Student der nie als Anwalt tätig sein will, braucht kein Staatsexamen, um eine gute jur. Ausbildung zu erhalten. Wer den "Traumjob" Richter verfolgt, kann mit dem BoL aber herzlich wenig anfangen. Meiner Meinung nach wird es also auch in Zukunft gengügend Studierende geben, die ausschließlich den BoL studieren werden. Ob ich richtig liege, wird sich zeigen. Auch Präsenzunis bieten ja nicht nur die hergebrachte jur. Ausbildung an. Dort wird auch fleissig der BoL studiert.

Den EJP-Studiengang in Hagen abzulegen hat m.E. sowohl Vor- als auch Nachteile. So wird man wohl i.d.R. die Freischussmöglichkeit so gut wie nie in Anspruch nehmen können. Dafür erwerben die Studenten "nebenbei" bereits den BoL. Ein großer Vorteil, wenn man bedenkt unter welchem Druck ein junger Mensch vor der EJP nach Jahren des Studiums steht.

Als Werbemagnet sehe ich den EJP-Studiengang nicht. Wie gesagt, auch andere Uni´s bieten sowohl BoL als auch EJP und z.T. noch mehr (franz. Recht usw.) an. Hagen erweitert und vervollständigt einfach das Angebot. Was die Studierenden daraus machen, ist doch letztendlich jedem selbst überlassen.
Darüber hinaus, kann man auch an einer Präsenzuni ohne Abitur studieren. Die Uni Hagen hat hier keine herausgehobene Stellung.

Ich sehe Hagen jedoch in der Pflicht, genau über den zeitlichen Anspruch des neuen Studienganges aufzuklären. Die abzuleistenden Praktika und die Vorbereitung in der Endphase dürfen nicht unterschätzt werden. Ob das für einen berufstätigen Teilzeitstudenten machbar ist, bezweifle ich stark. Zumal es sehr schwierig ist, den examensrelevanten Stoff über eine lange Studiendauer parat halten zu können. Den Auswertungen der Justizprüfungsämter nach, sind Studierende mit einer längeren Studienzeit weniger erfolgreich.
Daher spekuliere ich mal, dass der Studiengang wohl eher von Vollzeitstudenten belegt werden wird, die die Vorteile eines Fernstudiums nutzen möchten.

Viele Grüße,
FrogBY
 
Hallo

Dass es ein weiteres Fernuni-Angebot (EJP) gibt, sollte niemanden irritieren, wenn es dadurch zumindest keine Qualitätsminderung oder andere Schwerpunktsetzungen der Lehre für alle (BoL/MoL und EJP) gibt. - Aber das müsste sich erst noch erweisen.

Häufiger habe ich den Eindruck, dass die Umsetzung und Durchführung der Lehre von Lehrstuhl zu Lehrstuhl, ja von Kursbegleiter zu Kursbegleiter sehr stark differiert. Fraglich ist, ob es bisher überhaupt ein Qualitätsmanagement der Module und Mentoriate gegeben hat.
Wenn man nicht einmal die Koordination nach den ECTS-Standards für 55103 (10 ECTS) und 55106 (10 ECTS) hinbekommt (angeblich zu hohe Mentoriatskosten für zwei getrennte Veranstaltungen nach ECTS-Standard), dann sollte man sich im Zweifel fragen, ob man (schon) die JAG-Ansprüche des EJP-Lehrgangs mit den bisherigen Ressourcen erfüllen kann resp. will.

Auch die zu langen Korrekturzeiten und die bisherigen Korrekturhinweise auf EAs etc. entsprechen meistens nicht den Qualitätsanforderungen eines daraus lernen wollenden Fernstudenten, wenn man letztere überhaupt entziffern kann. Das könnte für den EJP-Studiengang dann zu einem echten Problem werden, denn dort sollen ja "Probeexamensklausuren am Laufmeter" geschrieben und korrigiert werden, oder?

ZITAT von FrogBY (siehe darüber stehend):
"Ich sehe Hagen jedoch in der Pflicht, genau über den zeitlichen Anspruch des neuen Studienganges aufzuklären. Die abzuleistenden Praktika und die Vorbereitung in der Endphase dürfen nicht unterschätzt werden. Ob das für einen berufstätigen Teilzeitstudenten machbar ist, bezweifle ich stark. Zumal es sehr schwierig ist, den examensrelevanten Stoff über eine lange Studiendauer parat halten zu können. Den Auswertungen der Justizprüfungsämter nach, sind Studierende mit einer längeren Studienzeit weniger erfolgreich."

Dem kann ich nur beipflichten!

Und da wir an der Fernuni schon nachgewiesenermassen und logischerweise durch die Berufstätigkeit der Studierenden begründet, eine sehr, sehr lange Verweildauer der Studierenden in den Studiengängen der Fakultät haben, wird der EJP-Lehrgang der Fernuni (eigentlich der Rest an Semestern nach dem BoL) auch nicht für die meisten einfacher zu organisieren sein, zumal dann in den letzten Semestern der gesamte Stoff für die Examensübungsklausuren und das 1. Staatsexamen ständig parat sein muss.

Aber wie meisten im Leben: Es gibt sonne und solche.
Es kommt eben dann doch letztlich auf die eigene Zielsetzung, den geplanten Zeithorizont und das eigene Leistungs- und Durchhaltevermögen an.

Meinen Respekt allen, die sich den EJP-Lehrgang neben einer Berufstätigkeit oder in höherem Alter als Zweit- oder Drittstudium glauben antun zu können.

Ob es bei diesem neuen "FernuniAngebot" mehr bestandene Zieleinläufe geben wird als bei BoL/MoL der Berufstätigen, bezweifele ich erst einmal kräftig. Es könnte aber ein gutes Angebot für Wiederholer des 1. Staatsexamens von Präsenzunis werden, die jetzt gerne zu Hause "abschliessen" möchten.
 
Aus meiner Sicht hat die FU Hagen bisher mit ihrem juristischen Programm einen guten Beitrag dazu geleistet, die juristische Landschaft zu modernisieren und tut es auch jetzt erneut. Hagen hat Jura im Fernstudium an einer staatlichen Universität überhaupt erst möglich gemacht. Bachelor und Master stehen als modernere Bologna-Abschlüsse hier schon seit Jahren zur Verfügung, während sich in der Präsenzuniszene fast gar nichts tut, obwohl es eigentlich überfällig ist. Als ich von dem EJP-Programm hörte, hatte ich auch erst bedenken, dass die FU jetzt möglicher Weise einknickt, statt weiter das eigene modernere Modell zu verteidigen. Aber man muss ja klar sehen, wo das EJP-Programm andockt: nicht etwa am Master, der damit als gedachter universitärer Vollabschluss stark in Frage gestellt worden wäre, sondern am Bachelor. Da der Bachelor in keinem Studium der finale Vollabschluss ist, spricht eigentlich nichts dagegen, auf dem Weg zum Master (oder stattdessen) noch eine andere Aufbaumöglichkeit zu schafffen. Die Abstufung ist dann eben jetzt Bachelor- EJP Option - Master. Dadurch wird der Bachelor um eine zusätzliche Möglichkeit erweitert bzw. aufgewertet und der Master bleibt außer Konkurrenz.

Wenn demnächst einige Hagener Bachelorabsolventen das Staatsexamen machen, wird man zudem die strikte Trennung von Staatsexamensjura und Bologna-Jura erst Recht nicht mehr argumentativ aufrechterhalten könnnen, weil die Lager stärker zusammenwachsen. Ein gestuftes juristisches Qualitätsniveau ist aus meiner Sicht ohnehin die Zukunft. Der klassische Volljurist ist alles und alles andere ist nichts, ist jedenfalls jetzt schon merklich im Zusammenbruch befindlich. Wenn Staatsexamensjura sich bisher - wenn sicher auch nicht für ewig - aus bloßen Gründen der Besitzstandswahrung der Bologna-Reform verweigert, kommt jetzt eben Bologna (auch) zum Staatsexamen, aber gänzlich ohne Notwendigkeit, die eigenen Abschlüsse zu opfern oder in Frage zu stellen. Ein durchaus mutiger und innovativer Vorstoß der FU Hagen.
 
Wenn demnächst einige Hagener Bachelorabsolventen das Staatsexamen machen, wird man zudem die strikte Trennung von Staatsexamensjura und Bologna-Jura erst Recht nicht mehr argumentativ aufrechterhalten könnnen, weil die Lager stärker zusammenwachsen. Ein gestuftes juristisches Qualitätsniveau ist aus meiner Sicht ohnehin die Zukunft. Der klassische Volljurist ist alles und alles andere ist nichts, ist jedenfalls jetzt schon merklich im Zusammenbruch befindlich. Wenn Staatsexamensjura sich bisher - wenn sicher auch nicht für ewig - aus bloßen Gründen der Besitzstandswahrung der Bologna-Reform verweigert, kommt jetzt eben Bologna (auch) zum Staatsexamen, aber gänzlich ohne Notwendigkeit, die eigenen Abschlüsse zu opfern oder in Frage zu stellen. Ein durchaus mutiger und innovativer Vorstoß der FU Hagen.

Das gibt es doch aber schon seit Jahren, dass Studenten erst den Bachelor (oder nebenbei) und dann das Staatsexamen machen können (bspw. sei hier nur Hamburg angeführt). Wieso ist das jetzt ein Sieg für Bologna? Ganz im Gegenteil es ist noch immer eine eine "Besitzstandwahrung" für das Staatsexamen, da hier am Ende doch niemand drum herum kommt.

Noch schlimmer ist doch eigentlich, dass die präsensuniversitäten oder die "Volljuristen-Lobby" - oder wie man das auch immer nennen will - das ganze damit aushebeln. man bietet den Bachelor als Zugeständnis zu Bologna an ohne auch nur einen Millimeter von den alten Staatsexamen abzurücken. Hinzu kommt, dass es mittlerweile keine juristische Fakultät mit Staatsexamen gibt, die ihren Studenten nicht auch noch die Möglichkeit eines wie auch immer gearteten Masters anbietet (und das sogar schon während des Jura Studiums). BoL/MoL sind also keine Alleinstellungsmerkmale und werden durch genau diese Politik abgewertet, da sie für viele einfach nur ne Zusatzqualifikation sind.

Ich finde es daher schade, dass sich die Fernuni nicht stärker zu diesem Ausbildungsmodell bekennt, wie etwa Rostock oder Dresden die rein bei den Bologna Abschlüssen bleiben in Jura ohne Examen.
 
Es entscheiden doch nicht die Universitäten, ob ein Staatsexamen nötig ist fürs Richteramt, sondern die Politik? Und natürlich "müssen" die Universitäten dann auch einen Studiengang anbieten, der dahin führt.

Ich glaube die Systemkritik ist bei den Universitäten falsch. Und genauso ist es meines Erachtens jetzt falsch, in die Entscheidung der FernUni, einen EJP-Studiengang einzuführen, das eine (Sieg Bolognas) oder das andere (Eingeständnis der Bologna-Niederlage) hineinzuinterpretieren.

Solange ich nur als Volljurist Richter oder Anwalt werden darf, so lange braucht es Studiengänge, die zum StEx führen. Erst wenn die Politik irgendwann wie auch immer ganz konkret das Richteramt für Master-Absolventen öffnet, erst dann können die Universitäten die StEx-Studiengänge einstampfen.

Die FernUni bedient hier meines Erachtens nur eine Nachfrage unter Studenten. Nicht mehr und nicht weniger. Wie erfolgreich der EJP-Studiengang der FU sein wird, muss die ZUkunft zeigen.
 
Es entscheiden doch nicht die Universitäten, ob ein Staatsexamen nötig ist fürs Richteramt, sondern die Politik? Und natürlich "müssen" die Universitäten dann auch einen Studiengang anbieten, der dahin führt.

Das Verhalten der universitäten ist nunmal nicht unerheblich für die Bildungspolitik, da sich die Experten hierfür ja aus den Reihen der Universät rekurtieren. Eine gewisse kausalität lässt sich da nicht verleugnen.

Die FernUni bedient hier meines Erachtens nur eine Nachfrage unter Studenten. Nicht mehr und nicht weniger. Wie erfolgreich der EJP-Studiengang der FU sein wird, muss die ZUkunft zeigen.

Es ist eine Nachfrage die schon immer da gewesen ist und die auch von der FU so bedient bzw. erfolgreich werden wird wie an anderen universitäten auch.
 
Die FernUni bedient hier meines Erachtens nur eine Nachfrage unter Studenten. Nicht mehr und nicht weniger. Wie erfolgreich der EJP-Studiengang der FU sein wird, muss die ZUkunft zeigen.

... insbesondere der Schluss von Weekend ist bedenkenswert: "Bedient" die Fernuni mit dem neuen Studienangebot eine realistisch vorhandene und dann auch machbare Nachfrage der Studienwilligen des Bundeslandes NRW oder will das Land NRW die JURA-Ausbildung in der BRD als Innovator (First Mover) bildungspolitisch "aufbrechen"?

So wie ich die Lage einschätze, hat sich die Fernuni selber "eigennützig" um diesen Studiengang beim Bundesland NRW "nachdrücklich bemüht". Das bringt sicher neue Attraktivität für die bisherige alte Tante Fernuni und die Fakultät Jura. Offen bleibt aber, wer den Preis für diese prestigeträchtige oder kämpferische Neuerung zu zahlen hat: Das Land NRW (zusätzliche Investition) oder die bisherigen Fernstudierenden (Qualitätsverlust) sowie der aktuelle JURA-Lehrkörper (Lehrüberlastung) von Hagen.

Was sicher für keinen Studierenden hier wünschenswert ist, dass nur die bisherige Infrastruktur und der aktuelle quantitative Jura-Lehrkörper der alten Tante Fernuni ausgelutscht resp. synergetisch ausgebeutet würde, ohne dass neue Mittel zusätzlich sofort bereitständen.

Grundsätzlich kosten neue resp. veränderte Bildungslandschaften erst einmal Geld.
Kann und will das Land NRW überhaupt zusätzlich in die "Nische Fernuni" innerhalb NRW sofort investieren? Sind die Mittel schon im Haushalt von NRW eingestellt resp. für die nächsten Jahre budgetiert? Und was sagen die anderen JURA-Unis des Bundeslandes NRW dazu?

Gibt es wirklich so viele Studienwillige für diesen neuen EJP-Lehrgang "nur" aus NRW (Landeskinder)?
Bisher hat das Land NRW "nur" einen neuen, auf den BoL/LL.B. aufbauenden Studiengang "EJP-Lehrgang" zugelassen/akkreditiert. Gut umgesetzt und durchgeführt ist der neue Lehrgang damit noch lange nicht. Ich erinnere nur an das Theater mit der "Zwischenlösung bis SS 2016".

Fraglich bleibt, wie jetzt die Fernuni mit der Umsetzung und Durchführung des neuen EJP-Lehrgang neben BoL/MoL klarkommt; im Zweifel ab WS 2016/17 einmal ohne sofortige zusätzliche Mittel.

Schau'n wir mal, wie der Kaiser sagen würde.
 
Das gibt es doch aber schon seit Jahren, dass Studenten erst den Bachelor (oder nebenbei) und dann das Staatsexamen machen können (bspw. sei hier nur Hamburg angeführt). Wieso ist das jetzt ein Sieg für Bologna? Ganz im Gegenteil es ist noch immer eine eine "Besitzstandwahrung" für das Staatsexamen, da hier am Ende doch niemand drum herum kommt.

Noch schlimmer ist doch eigentlich, dass die präsensuniversitäten oder die "Volljuristen-Lobby" - oder wie man das auch immer nennen will - das ganze damit aushebeln. man bietet den Bachelor als Zugeständnis zu Bologna an ohne auch nur einen Millimeter von den alten Staatsexamen abzurücken.

Präsenzunis mit Staatsexamensjura, die auch den Bachelor verleihen, gibt es meines Wissens noch keine Handvoll in Deutschland. Und der Bachelor ist aus meiner Sicht schon Teil des Abrückensprozesses vom alten Staatsexamen, es geht halt nur langsam und Schrittweise voran. Ist der Bachelor in der juristischen Landschaft erstmal normal, ist auch die allgemeine Umstellung von Staatsexamen auf Master viel greifbarer, als wenn das Bachelor/Master-Modell völlig isoliert nebenher läuft. Darum halte ich auch nichts vom Ruf nach "Alleinstellungsmerkmalen", im Gegenteil: Bachelor und Master müssen in der juristischen Landschaft Mainstream werden um die Reform auf breiter Basis einzuleiten, voranzutreiben und letzlich zu vollenden. Exotenmaster, wie der in Rostock ("good governance") können von der Schwerpunktsetzung nicht in Konkurrenz zum Staatsexamensjura treten - der Hagener Bachelor/Master hingegen ist stark am Staatsexamensjura orientiert. Nur deshalb lässt er sich mit wenigen Ergänzungsmodulen zur Staatsexamensreife ausbauen. Das ist meiner Meinung nach das wirkliche "Alleinstellungsmerkmal" von Hagen: Bachelor/EJP/Master alles geht jetzt einzeln oder ineinander übergehend. Mir ist keine Uni bekannt, die das aktuell so bietet.
 
Wobei der Master in Hagen eher auf eine wissenschaftliche Karriere ausgerichtet ist, meine ich gelesen zu haben. Nicht umsonst baut ja EJP auf den Bachelor auf, nicht auf den Master.

Würde man es konsequent gehen wollen, müssten meines Erachtens Bachelor und Master so gestaltet sein, dass man damit unmittelbar die Zulassung zum Staatsexamen in der Tasche hat. Denkbar wäre doch auch ein Modell, in dem der Master das Schwerpunktfach ersetzt/beinhaltet? Dass das aber gerade NICHT passiert, wirkt auf mich so, dass sich der Master im Gegenteil ein wenig "absondert" vom Staatsexamen. Die "grundständische" Ausbildung bietet der Bachelor und von dem ausgehend geht's dann entweder zum StEx oder zum Master.

Vermutlich gibt es gute Gründe, es auf die eine oder andere Art zu machen. Auf mich wirkt es aber eben nicht so, dass ein integrativer Weg gegangen wird.
 
Würde man es konsequent gehen wollen, müssten meines Erachtens Bachelor und Master so gestaltet sein, dass man damit unmittelbar die Zulassung zum Staatsexamen in der Tasche hat. Denkbar wäre doch auch ein Modell, in dem der Master das Schwerpunktfach ersetzt/beinhaltet? Dass das aber gerade NICHT passiert, wirkt auf mich so, dass sich der Master im Gegenteil ein wenig "absondert" vom Staatsexamen.

Wieso sollte man den Master - der ja eigentlich nach dem Bologna-Modell der universitäre Vollabschluss ist und längst schon auch in Jura sein sollte - zur Zwischenstation zum Staatsexamen herabwürdigen? So ist die EJP die Zwischenstation und ist dort auch gut platziert, um irgendwann schmerzfrei ganz wegfallen zu können. Der Master muss aus meiner Sicht vielmehr endlich auch für Jura der universitäre Endabschluss werden, wie in den anderen Studiengängen längst der Fall und als solcher, wie z. B. bei Lehramt auch, natürlich den direkten Zugang zum Referendariat ermöglichen. Ob das Einheitsjuristen-Referendariat in seiner jetzigen Form überhaupt beibehalten wird, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
 
Wieso sollte man den Master - der ja eigentlich nach dem Bologna-Modell der universitäre Vollabschluss ist und längst schon auch in Jura sein sollte - zur Zwischenstation zum Staatsexamen herabwürdigen? So ist die EJP die Zwischenstation und ist dort auch gut platziert, um irgendwann schmerzfrei ganz wegfallen zu können. Der Master muss aus meiner Sicht vielmehr endlich auch für Jura der universitäre Endabschluss werden, wie in den anderen Studiengängen längst der Fall und als solcher, wie z. B. bei Lehramt auch, natürlich den direkten Zugang zum Referendariat ermöglichen. Ob das Einheitsjuristen-Referendariat in seiner jetzigen Form überhaupt beibehalten wird, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

Das ist doch sehr "müßig" zu überlegen, welchen Status der Master haben könnte, oder? Es wurde jahrelang beraten, es gab verschiedenste Vorschläge und Ansätze (zum Teil richtig Gute!), die Juristenausbildung zu reformieren und es wurde letztendlich abgelehnt, mit dem Master einen UNEINGESCHRÄNKTEN (!) Abschluss des Jurastudiums darzustellen.
Es wird sich daran in nächster Zeit auch nichts ändern. Ohne EJP, Referendariat und ZJP gibt es derzeit keine Möglichkeit, als Anwalt tätig zu sein.
Der Master steht m.E. nicht über oder unter dem EJP, sondern als Alternative für Studenten, die eben kein Anwalt oder Richter werden möchten, zur Wahl.
Ich finde es gut, dass ich jetzt bei der Fernuni eine Wahl habe, mich zu entscheiden, was ich vorher nicht hatte. Jeder kann sich jetzt überlegen, welchen Weg er an der Fernuni einschlagen möchte.
 
Killa,

auch ich habe mich im EjP Studiengang eingeschrieben, wobei viele Fragen noch offen geblieben sind. Habe bereits den Master of Law bei der Fernuni als Teilzeitstudent abgeschlossen. Mich würde interessieren, welche Alternative zu dem "Studienservice" Du meinst. insbesondere auch der Austausch hinsichtlich der EA und der Macken in dem angebotenen Stoff könnte interessant sein. Die Vorlesungen im Einführungsmodul sind schrecklich, zumal es keine gedruckten Scripts zur Privatrechtsgeschichte und Strafrechtsgeschichte gibt.

mfg

Michael
 
... Die Vorlesungen im Einführungsmodul sind schrecklich, zumal es keine gedruckten Scripts zur Privatrechtsgeschichte und Strafrechtsgeschichte gibt.
...

Das die Skripte nicht so prickelnd sind ist ja nichts neues. Aber das es keine gedruckten Skripte gibt ist nicht so toll.

Ich hatte jetzt gehört, dass die PDF Skripte mit der Matrikelnummer personalisiert werden. Dies dient wohl dazu die Weitergabe zu unterbinden. Allerdings soll die Matrikelnummer wohl sehr störend als Wasserzeichen hinterlegt sein. Na toll.
 
Wer hat denn hier das Staatsexamen mit Studium an der Fernuni erfolgreich abgeschlossen (staatliche Prüfung, Anwaltspraktika, Schwerpunktbereich)?
 
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