Exmatrikulation - Was nun?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe nun im dritten Versuch eine Klausur nicht bestanden. Ich bin zwar noch in Verhandlung mit meiner Dozentin, aber eine mündliche Nachprüfung ist wohl nicht möglich.
Ich habe mein Studium fast beendet, mir fehlen noch 3 Klausuren. Da ich jetzt natürlich nicht alles hinschmeißen will, hoffe ich, dass jemand einen Tip für mich hat.
Noch ein paar Eckdaten: Habe BWL an einer FH studiert, ich habe kein Abitur, nur Fachhochschulreife, vorher 3-jährige Berufsausbildung
Also, welche Möglichkeiten habe ich noch mein Studium zu beenden?
Bin für alle Informationen dankbar!
gruß funnycat
 
Verstehe ich es richtig, dass du immer noch an einer FH BWL studierst oder hast du da angefangen und bist mittlerweile an der FernUni?
 
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn du exmatrikuliert wirst, kannst du dich auch an keiner anderen Hochschule (in Deutschland) wieder in dem Studiengang einschreiben.
Ob das dann nur für BWL gilt oder für jeden Studiengang aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaft, wäre aber eine gute Frage...
 
Du kannst allenfalls auf einen Studiengang wie Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsmathematik ausweichen. Für reine wirtschaftswissenschaftliche Bachelorstudiengänge (Wirtschaftswissenschaften, BWL, VWL) wirst Du an keiner deutschen Hochschule mehr zugelassen.
 
Ist nur so eine Idee: Ist diese Klausur an jeder Uni oder FH in Deutschland eine Pflichtklausur? Falls nicht, könntest du vielleicht an einer anderen Hochschule weitermachen, wo man diese Klausur nicht schreiben muss, und dir die anderen Sachen anrechnen lassen. Ich habe aber ehrlich gesagt keine Ahnung, ob das möglich ist. Also wirklich nur eine spontane Idee...
 
M.W. darf man dann auch im Bachelor nicht mehr weitermachen.

Doch, darf man.
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/ba_wiwi_po.pdf
§4 (4)

Ist nur so eine Idee: Ist diese Klausur an jeder Uni oder FH in Deutschland eine Pflichtklausur? Falls nicht, könntest du vielleicht an einer anderen Hochschule weitermachen, wo man diese Klausur nicht schreiben muss, und dir die anderen Sachen anrechnen lassen. Ich habe aber ehrlich gesagt keine Ahnung, ob das möglich ist. Also wirklich nur eine spontane Idee...

Da die Prüfung schon abgelegt ist wird das wohl nix ausmachen. Zwangsexmatrikulation ist ja somit schon klar.
 
Ich sehe da wenig Chancen. Durch die endgültig nicht bestandene Klausur hast Du endgültig Deinen Prüfungsanspruch verloren (siehe § 4 der von Mr.Bollo geposteten Prüfungsordnung). Eine Bekannte von mir hat in ihrem Lehramtsstudium die Matheprüfung endgültig nicht bestanden. Da war dann auch der Traum vom Lehrer werden ausgeträumt. Sie hat dann umgesattelt auf Erzieherin...
 
Müsste schon länger so sein. WInf mindestens seit 2008. Denke bei Wiwi dann recht ähnlich. Gucke morgen mal wo ich die alten PO noch habe.
 
Wurde veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 7/2010 vom 15.07.2010.
Man darf also an der FeU z.B. im Vor-Diplom Makro 3 x versemmeln und macht dann mit 3 neuen Versuchen im Bachelor WiWi weiter?
Verstehst Du das auch so oder wäre der Prüfungsanspruch quasi verbraucht?
 
Gute Frage. Vielleicht direkt mal beim Prüfungsamt nachfragen.
Also ich bin seit WS 08/09 hier und bin bei einer Prüfung an der Präsenzuni im letzten Versuch nicht mehr angetreten, habe also eine Diplomprüfung endgültig nicht bestanden, da ich von der Fernuni schon die Zusage hatte, dass ich trotzdem hier im Bachelor anfangen kann.
 
Wenn Du Makro im Diplomstudium an der Fernuni geschrieben hast, dürften die Prüfungsleistungen und damit auch die Fehlversuche mit in das Bachelorstudium übernommen werden, wenn es sich um das gleiche Modul handelt. Allerdings kannst Du beim Bachelor bis zu 2 A-Module ausgleichen, wenn Du in diesen mindestens 25% erreicht hast.
Du wirst also wohl keine 3 neuen Versuche bekommen. Hast Du aber in einem der 3 Makro Fehlversuche mindestens 25 % erreicht, kannst Du Makro ausgleichen. Wenn Du allerdings 3x Makro mit weniger als 25 % versemmelt hast, dürftest Du nicht mehr zum Bachelor zugelassen werden, da Du den Bachelor nicht mehr bestehen kannst.
Beim Uniwechsel sieht es vermutlich anders aus, da die Module nicht inhaltsgleich sind.
Wenn Du nach einem nicht bestandenen Vordiplom nicht mehr zum Bachelor zugelassen würdest, wärst Du gegenüber denen, die direkt in den Bachelor eingestiegen sind, benachteiligt, da Du nicht von der Ausgleichsregelung im Bachelor profitieren kannst.
 
funnycat,
es wär toll mal von dir zu erfahren, ob du diese Ausgleichsregelung anwenden konntest.
Ich wünsche dir auf jeden Fall sehr viel Glück, dass sich doch noch alles irgendwie hinbiegen lässt.
Grüße sonnenscheiner
 
ok, bleiben wir mal bei Makro.

Wenn Du allerdings 3x Makro mit weniger als 25 % versemmelt hast, dürftest Du nicht mehr zum Bachelor zugelassen werden, da Du den Bachelor nicht mehr bestehen kannst.quote]
(im Diplomstudiengang versemmelt, Anm. talentfrei)


Besteht sodann nicht ein Widerspruch zwischen PO Bachelor § 4 (4)
"In den Bachelorstudiengang kann nicht mehr eingeschrieben werden, wer die Bachelorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang.... "

und

PO Bachelor § 7 (I) > Anrechnung (auch versemmelter) Prüfungsleistungen von Amts wegen ?

Es ist ja gerade nicht eine Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden, sondern eine Diplomprüfung. Also wäre eine Zulassung zum Bachelor danach zwar möglich, aber aufgrund der Anrechnung auch versemmelter Makroprüfungen von Amts wegen (insbes. 3x Makro mit weniger als 25 %) faktisch kein Abschluss möglich.

Und warum ist die Regelung (damals § 4 (3) ) in der es hieß: "oder die Diplom-Vorprüfung ...endgültig nicht bestanden." geändert worden?

Hat noch jemand eine aufhellende Meinung hierzu?
 
Habe mal die Anrechnung von Prüfungsleistungen an einer Präsenzuni überprüfen lassen. Denen war es ziemlich egal, ob ich Prüfungen im Diplomstudiengang oder im Bachelor abgelegt habe. Da wurde kein Unterschied gemacht, deswegen denke ich, dass wenn man seine Diplomprüfung endgültig nicht bestanden hat man nicht einfach auf Bachelor umsteigen kann. Wäre ja auch irgendwie unfair das mit zweierlei Mass zu messen.
 
Naja Bachelor und Diplom sind aber zwei paar Schuhe. Im Bachelor hast du eine geringere Modulfülle und du hast nicht diese komplette Kombi wie mit Diplom. Bachelor + Master entspricht Diplom passt da schon eher. Außerdem finde ich es gut, wenn die Diplomer noch die Chance haben ohne große Probleme in den Bachelor umzusteigen. Die Masterplätze sind ja an den meisten Standorten knapper gesetzt als die Bachelorplätze. Irgendeinen Vorteil müssen diejenigen ja haben, die früher angefangen haben zu studieren.
 
das war auch mein ursprünglicher Gedanke, s.o., allerdings hat jede Uni ihre eigenen und unabhängigen Prüfungsordnungen. Desweiteren ist eben eigenartig, dass gerade diese Klarstellung (auch Diplomprüfungen) bei der letzten Änderung der PO in 2010 herausgenommen worden ist und nur noch von Bachelorprüfung die Rede ist.
 
Stand das denn mal drin mit den Diplomprüfungen? Wie gesagt, 2008 war der Wechsel bei mir auch ohne Probleme möglich von Diplom Präsenzuni zu Bachelor Fernuni. Man muss ja bei der Einschreibung schon angeben wo man endgültig raus ist.
 
ja, es stand mal bis 2010.

(3) In den Bachelorstudiengang kann nicht mehr eingeschrieben werden, wer die Bachelorprüfung
oder die Diplom-Vorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft,
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) an
einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden hat oder den
Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.
 
Geändert worden ist die Regelung wohl deshalb, weil es Fälle gibt, in denen Du die Diplomvorprüfung endgültig nicht bestanden hast, aber mit den gleichen Prüfungsleistungen die Bachelorprüfung noch bestehen kannst.
Bei der Diplomvorprüfung in Hagen musst du in aktueller Version 7 von 8 Modulen bestehen und im 8. Modul mindestens 25 % holen. Der Durchschnitt muss mindestens 50 % betragen.
Im Bachelor musst du 8 von 10 A-Modulen bestehen und musst mindestens 500 Punkte holen, darfst also in 2 Modulen mit mindestens 25 % durchfallen.
Fällst Du also im Vordiplom z.B. in Mikro und Makro mit mehr als 25 % durch, kannst du das Vordiplom nicht mehr bestehen, aber trotzdem noch das Pflichtprogramm des Bachelors erfolgreich absolvieren.
Die Regelung, dass bei einer endgültig nicht bestandenen Diplomvorprüfung eine Zulassung für den Bachelor nicht mehr möglich ist, würde also die ehemaligen Diplomstudenten gegenüber den Bachelorstudenten in einem solchen Fall benachteiligen. Statt dessen werden die ehemaligen Diplomstudenten so behandelt, als ob sie von vornherein alle Leistungen im Bachelor abgelegt hätten.
 
Also, nach meiner Meinung wird hier ein bisschen am Problem vorbeidiskutiert. Funnycat war an einer Fachhochschule eingeschrieben, nicht an einer Universität bzw. Hochschule i.S.d. PO der FeU Hagen. Hagen gilt nicht als Fachhochschule, sondern als eine ganz normale Universität, weshalb sie hier wohl weiterstudieren kann.
Fraglich ist allerdings, was ihr für den BSc. hier überhaupt von ihrem vorangegangenen Studiengang anerkannt wird, da hier Probleme der Gleichwertigkeit auftreten werden.
Meine Empfehlung ist hier, mit dem PA von Hagen persönlich zu sprechen, um dieses ganze Spekulieren zu beenden.

Frohes Schaffen!

zephyr
 
Eine Fachhochschule ist auch eine Hochschule i.s.d. PO der Fernuni Hagen. Unter den Begriff Hochschule fallen sowohl Fachhochschulen als auch Universitäten. Universitäten werden in der Prüfungsordnung als wissenschaftliche Hochschule bezeichnet. Daher kann funnycat nicht an der Fernuni im Bachelor weiterstudieren, wenn funnycat an einer Fachhochschule im Bachelor endgültig gescheitert ist. Lediglich wenn funnycat an der Fachhochschule im Diplomstudiengang gescheitert ist, wäre eine Fortsetzung des Studiums an der Fernuni u.U. möglich.
 
hab gar nicht mitbekommen, dass hier schon so viele Leute geantwortet haben, war die Tage nur auf Fernuni und Hochschulseiten unterwegs. Also erstmal danke für die vielen Tipps.
Also um noch einmal für Klarheit zu sorgen: Ich habe auf Bachelor studiert. Eine Klage ist zwar möglich, aber sehr aussichtslos, da ich die Klausur definitiv nicht bestanden habe. Das wäre vergebene Mühe. Also ich werde auf jeden Fall exmatrikuliert und kann nix dagegen tun.
Ich habe mich in der Zwischenzeit aber ein bißchen schlau gemacht, mit Unterstützung von einem Prof aus dem Prüfungsamt, die wirklich top war. Also BWL an einer deutschen Fachhochschule (Uni kommt für mich ja nicht in Frage) ist nicht mehr möglich. Was andere verwandte Studiengänge angeht ist es von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Man müsste dort bei jeder interessanten FH direkt nachfragen. An einer Fernuni ist fast dasselbe. Es gibt welche, die nehmen Leute die im dritten Versuch durchgefallen sind und lassen Diese auch gleich in höheren Semestern einsteigen, z.B. https://www.best-sabel.de/, die ist aber auch sehr teuer. Dann gibt es wiederrum welche, die lassen einen nicht zu. Also auch hier muss jede einzelnd abgefragt werden.
Man sieht, es ist nicht aussichtslos. Was wichtig ist, gleich beim durchtelefonieren auch nachfragen inwiefern eine Anrechnung möglich ist.
Meine Lösung: Ich habe mich jetzt für den Bereich Gesundheitswirtschaft entschieden. Es gibt mehrere Hochschule die verschiedene Studiengänge in dem Bereich anbieten, z.B. Gesundheitsökonomie, Gesundheitswirtschaft oder -management. Da steckt viel BWL drin, mit gesundheitlichem Hintergrund. Es ist ein super spannendes Thema, die Berufsaussichten sind super (in der Gesundheitsbranche suche sie händeringend Leute) und für mich, ich arbeite in einem Krankenhaus, die ideale Lösung. Ich bin gerade dabei von verschiedenen Hochschulen prüfen zu lassen, was und wieviel ich anrechnen lassen kann, hab ja schon über 20 Scheine, und dann kann es losgehen.
Gruß funnycat
 
Vogon Jeltz!

Da hast Du wohl recht! Habe mich gerade mit Frau Wosnik vom PA Wiwiss unterhalten wegen der Anerkennung meiner Prüfungsleistungen auf den Studiengang M.Sc.. Das war zwar sehr positiv, aber als ich Frau Wosnik bei der Gelegenheit nach dem hier diskutierten Problem gefragt habe, konnte sie mir nur bestätigen das mit dem Begriff "Hochschule" i.S.d. PA der FeU-Hagen auch Fachhochschulen mit eingeschlossen sind.
Allerdings ist für funnycat noch nicht alles verloren, da es noch andere Wege laut Frau Wosnik gibt, die sie beschteiten kann, um ihren Abschluss zu bekommen. Sie sollte daher unbedingt ´mal beim PA anrufen. Frau Wosnik hat die Telefonnummer: 02331-987-2651.

Frohes Schaffen!

P.S.: Funnycat könnte sogar noch den M.Sc. an der FeU-Hagen machen, müsste dann allerdings noch die "Kleinigkeit von Studium" zum LL.B. machen!
 
Der LLB enthält 4 Wiwi A-Module. Dazu kommt noch, dass das Modul Grundlagen der Wirtschafts- und Privatrecht auf jeden Fall gleichwertig abgedeckt wäre. Zwei Wahlmodule können aus dem Wiwi Bereich gewählt werden. Werden Seminar und Bachelorarbeit ebenfalls aus dem Wiwi Bereich gewählt, ergeben sich insgesamt 90 ECTS Punkte Wiwi Inhalte, was den Mindestanforderungen für den Wiwi Anteil für die Zulassung zum Master entspricht.
Die andere Alternative ist der Bachelor Wirtschaftsinformatik, der auf jeden Fall die Zulassungsvoraussetzungen für den Master Wirtschaftswissenschaften erfüllt.
Ob es noch ein Schlupfloch für den Bachelor Wiwi gibt, kann letztlich nur das Prüfungsamt beurteilen.
 
Der LLB enthält 4 Wiwi A-Module. Dazu kommt noch, dass das Modul Grundlagen der Wirtschafts- und Privatrecht auf jeden Fall gleichwertig abgedeckt wäre. Zwei Wahlmodule können aus dem Wiwi Bereich gewählt werden. Werden Seminar und Bachelorarbeit ebenfalls aus dem Wiwi Bereich gewählt, ergeben sich insgesamt 90 ECTS Punkte Wiwi Inhalte, was den Mindestanforderungen für den Wiwi Anteil für die Zulassung zum Master entspricht.

Gut, aber dann qualifiziert der LL.B nicht grundsätzlich für den WiWi-Master, sondern nur bei entsprechender Detailbelegung.
 
Also, nach Aussagen von Frau Wosnik vom PA qualifiziert der LL.B. erst einmal grundsätzlich für die Zulassung zum M.Sc., weil man lediglich 90 ECTS aus wirtschaftswissenschaftlichen und Hilfwissenschaften, wozu u.a. auch Recht zählt, zusammen haben muss. Dem ist wohl so mit einem fertigen LL.B.
Da ich im LL.M. bin und dort Int. Mamagement belegt habe und meinen LL.B. und LL.M. im Arbeitsrecht abgeschlossen bzw. abschließe, bekomme ich laut Aussagen vom PA für den MSc. zwei Wahlpflichtmodule und die Masterarbeit mit Note angerechnet, so dass ich "nur noch" sechs Module und das Seminar belegen muss, um auch noch dem M.Sc. zu bekommen.

Als Berliner würde ich sagen, dass das eine dufte Regelung ist, um effektiv zu zwei Mastern zu kommen, gell!?😀

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Ich hatte jetzt nur die Leistungen berücksichtigt, die unmittelbar auch im Bachelor Wirtschaftswissenschaften erbracht werden müssen oder wählbar sind. Werden zusätzlich noch die wiwi-nahen Pflichtmodule aus dem Bereich Wirtschafts-, Arbeits- oder Unternehmensrecht berücksichtigt, die allerdings nicht im Bachelor Wiwi wählbar sind, werden die 90 ECTS auf jeden Fall erreicht.

Die genaue Zulassungsvoraussetzung der Fernuni ist:
Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt wurden, z. B. Wirtschaftsinformatik, können eingeschrieben werden, sofern die wirtschaftswissenschaftlichen Anteile einschließlich der Hilfswissenschaften (Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Recht) mindestens 90 ECTS-Punkte betragen. Maßstab für die Beurteilung ist der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität.
Damit qualifiziert der LLB auf jeden Fall für den Master Wiwi. Theoretisch könnte damit sogar der Bachelor Mathematik mit integriertem Nebenfach BWL oder VWL die Zulassungsvoraussetzung für den Master Wiwi erfüllen.
 
Werden die Inhalte des ersten jur. Staatsexamen auch als Hilfswissenschaften für die direkte Zulassung zum WiWi-Master angesehen?
 
Tja, das ist ´mal ´ne gute Frage! Ich glaube allerdings, dass das erste jur. Staatsexamen alleine nicht für die Zulassung zum M.Sc. ausreicht, weil dort ja quasi nur Hilfswissenschaften der Wirtschaftswissenschaften vermittelt wurden und keine wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenfächer. Erscheint mir auch wenig sinnvoll, nach bestandenem ersten jur. Examen gleich den M.Sc machen zu können, da der ja auf den B.Sc. aufbaut und man erhebliche Vorkenntnisse haben muss.

Also, am besten einfach ´mal beim PA Wiwiss anrufen und nachfragen, gell?!😉

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Also, nach Aussagen von Frau Wosnik vom PA qualifiziert der LL.B. erst einmal grundsätzlich für die Zulassung zum M.Sc., weil man lediglich 90 ECTS aus wirtschaftswissenschaftlichen und Hilfwissenschaften, wozu u.a. auch Recht zählt, zusammen haben muss. Dem ist wohl so mit einem fertigen LL.B.

Ist scheinbar nicht ganz so einfach:
Module der Rechtswissenschaften werden mit nur max. 10 ECTS in die Bewertung aufgenommen.

Schade !
 
abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern [...] in folgenden Studienrichtungen:
  • Wirtschaftswissenschaft/Ökonomie (Bachelor, Diplom, Magister)
  • Betriebswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister)
  • Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom)
Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt wurden [...] können eingeschrieben werden [..].

Nichts davon hat/ist man mit einem Vordiplom, daran dürfte es scheitern.
 
Es soll Hochschulen geben, bei denen das Vordiplom reicht, um sich in einem Master-Programm einschreiben zu können (siehe Oliver Kahn) - kann jeder sich selber überlegen, was man davon hält...
 
Hi Leute!
Ich habe ein ähnliches Problem wie funnycat. Habe im Studiengang "BWL Diplom (FH)" an der Hochschule Neu-Ulm (FH) die Klausur "Volkswirschaftslehre und /-politik engültig nicht bestanden.
Alle (!) anderen Prüfungsleistungen habe ich aber erbracht.Kann ich jetzt in den Bachelor Studiengang BWL noch rein oder bin ich dafür gesperrt? Laut euren Aussagen müsste ich dieser Wechsel ja seit 2010 möglich sein? Allerdings gibt es genau dieselbe Klausur unter anderem Namen ("Volkswirtschaft 2") im Bachelor Studiengang auch...Danke im Voraus!!
 
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