Fachfremdes Studium absetzen?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gerade dabei mir einen Überblick zu machen, welche Möglichkeiten ich bei der Steueroptimierung in Bezug auf mein Studium habe, und da tut sich dann so die eine oder andere Frage auf.

Kurz als Hintergrundinformation: Ich bin gelernter Fachinformatiker und arbeite seit mehreren Jahren als IT-Administrator.
Seit letztem Semster studiere ich nun Rechtswissenschaften in Teilzeit. Dies ist aber nun nicht unbedingt die logische Konsequenz auf meine aktuelle Berufssituation als IT'ler (hier wäre Informatik respektive Wirtschaftsinfotrmatik naheliegender) und so stellt sich mir die Frage nun, ob ich die Studienkosten trotzdem als Werbungskosten in meiner Steuererklärung geltend machen kann, oder ob so was eher als "Hobby" betrachtet wird?

Viele Grüße,
Chris
 
Die Kosten kannst Du als Werbungskosten geltend machen. Früher wurde unterschieden zwischen Ausbildung und Fortbildung. Nach neuer Rechtslage geht es darum ob es sich um eine Erstausbildung handelt oder nicht . Da Du eine Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert hast, liegt keine Erstausbildung vor. Die Aufwendungen sind also Werbungskosten. Relevant könnte noch die Frage sein ob das Jurastudium einen Bezug zu deiner Tätigkeit hat oder nicht. Hat es keinen Bezug zur bisherigen Tätigkeit könnten die Fahrten zur Ausbildungsstätte begrenzt sein, wenn man annimmt die Ausbildungsstätte stellt eine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Die Fahrten könnten dann nur in Höhe der Entfernungspauschale abgesetzt werden und nicht in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Ist aber m.E. eine Frage der Argumentation. Wenn du anstrebst Generaldirektor in deinem Unternehmen zu werden brauchst du natürlich juristische Kenntnisse. Falls jemand nachfragen sollte.
 
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