Falscher Taschenrechner = Durchgefallen

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Wenn du den EL-W531 hast, dann musst du einfach diesen Knopf drücken und schwupps... ist es in Dezimalschreibweise.
Das ist klar, aber bei der nächsten Rechnung steht dann als Ergebnis wieder ein Bruch 😉 Es geht also um die Standardeinstellung, ob das Ergebnis als Bruch- oder als Dezimalzahl angezeigt werden soll und dazu hat IchBinBatman dankenswerterweise schon die mögliche Lösung genannt 🙂 Ich hab' das nämlich auch aus Versehen irgendwie umgestellt.
 
ich mach zum nächsten mal einen aufkleber auf meinen 991 - damit 86 draufsteht. das wird wohl reichen, ist billiger und hat alle Funktionen.

Heißt das es findet lediglich eine "Sichtkontrolle" statt? Die schauen also nicht die Software an?

Wenn also - rein hypothetisch natürlich - jemand die Funktionen des 991 im 86 will könnte er einfach die Platine umbauen und keiner würde es merken?
 
Wer weiß, wie die FU in Zukunft ihr Aufsichtspersonal schult 😀

Ich hatte im Ausland teilweise Rentner als Aufsicht, die schärfer als Schießhunde waren, da war schon ein Husten zu viel
 
Jaja die Sorte Rentner kenn ich...da macht sich wohl die gute alte Schule bemerkbar *lach* Die sehen dir allein am Gesicht schon an ob du ein Spicker bist 😉 ...da haste keine Chance
 
Naja ... wer meint, er schaffe die Klausuren eben nicht ohne einen tollen Taschenrechner, muss eben löten. Vielleicht wäre das dann aber insgesamt eher ein passenderes berufliches Betätigungsfeld ... 😉

Ich weiß nicht, wie es an der FernUni ist, an meiner Erststudiums-Uni konnte aber bei einem wirklich massiven Täuschungsversuch auch eine Exmatrikulation die Folge sein, nicht "nur" eine 5,0 in der betreffenden Klausur. Falls es an der FernUni auch so sein sollte, riskiert man damit dann etwas mehr als nur die eine Klausur. Das sollte man vielleicht bedenken, gerade auch die Dame, die hier entweder rumtrollt oder sich tatsächlich mit ihrem vorsätzlichen Betrug brüstet.
 
...gerade auch die Dame, die hier entweder rumtrollt oder sich tatsächlich mit ihrem vorsätzlichen Betrug brüstet...

Wo kein Kläger, da kein Richter 😉 ...ich würds zwar persönlich jetzt keinem erzählen und mir schön ins Fäustchen lachen - aber alle vllt. braucht sie ja den gewissen Kick...manche stehen auf sowas
 
Ein "wirklich massiver" Versuch ist dann aber beispielsweise ein Einbruch in den Lehrstuhl oder dem Prof. einen Trojaner unterzujubeln u.Ä.

Ich wüsste nicht, dass irgendetwas, was man in der Prüfungssituation selbst anstellt, dazu ausreicht, direkt exmatrikuliert zu werden. Zumal die Ausschüsse, die das beschließen, ja auch meist sehr studentenfreundlich unterwegs sind
 
löten muss man nicht... schrauben reicht schon 😉 und wenns hart kommt ist man halt der arme Student der den Rechner bei ebay gekauft hat und von nix wusste^^

und mir geht es nicht ums bestehen sondern um die gute Note^^ ich denke jeder von uns kann ne pq Formel rechnen und jeder von uns ist in der Lage ne Gleichung umzustellen und nen x zu berechnen... nur die Zeit zählt!

aber wollte da nun auch nicht wirklich nen Thema lostreten. also back 2 topic
 
Ich hab mich nur geäussert weil ich es sooo krass finde wie die "verlierer" hier fertiggemacht werden. muss man noch reintreten wenn einer schon am Boden liegt? Kann man den betroffenen nicht einmal gönnen das der Asta denen einen Anwalt bezahlt?

und ist die regelung nicht nach wie vor der reinste unsinn? war doch alles gut. nicht programmierbar + kein textspeicher. das erkennt man ja wohl als aufsicht.

deshalb wollte ich alle für die zukunft ermutigen. sagt einfach nicht die Wahrheit zur Fernuni und macht was euch nützt.
 
Kleopatra spricht einen wichtigen Punkt an: Die Ehrlichen sind hier die Dummen. Ausgerechnet diejenigen, die sich ehrlich in die Liste eingetragen haben, werden jetzt bestraft. Und damit nicht genug: Ausgerechnet diese Leute werde im Forum von einigen Besserwissern auch noch als Betrüger beschimpft.

Aus der Sicht des Prüfungsamtes sehe ich die Regelung dagegen nicht als unsinnig an: Dort möchte man eine möglichst einfach kontrollierbare Regelung schaffen, was verständlich ist. Mir als Student ist es allerdings ziemlich egal, welche Taschenrechner meine Kommilitonen verwenden. Natürlich würde ich jedem schon wegen der drohenden Konsequenzen abraten, es wie Kleopatra zu machen (vorausgesetzt, ihr Beitrag ist nicht ohnehin Satire). Aber weshalb sich deshalb einige Leute hier als Hilfssheriffs aufpumpen, kann ich nicht nachvollziehen.
 
Aber davon ab: In den 2 Klausuren die ich dieses Sem geschribene habe hies es beidesmal: Schrieben sie weiter wir notieren ihr modell und DANN wird es GEPRÜFT. Wer sich also darauf einlässt den TR zu nutzen muss damit rechnen dass die Prüfung ergibt: Ist nicht zugelassen. Bei uns wurde sogar explizit gesagt: Sie können auch OHNE TR arbeiten, ansonsten wird im zweifel der TR aufgeschrieben und geprüft.

Für alle , die es noch nicht mitbekommen haben, genau das ist ja wohl das Problem: die Liste wurde eben NICHT geprüft. JEDER, der sich in diesem Glauben selbst mit geringerem Funktionsumfang seines Taschenrechners FREIWILLIG auf die Liste geschrieben hat, ist jetzt durchgefallen, offensichtlich ohne Einzelfallprüfung seitens des Prüfungsamts. Ich kann da jeden verstehen, der dagegen klagt, da würde ich mir auch verarscht vorkommen....
 
Für alle , die es noch nicht mitbekommen haben, genau das ist ja wohl das Problem: die Liste wurde eben NICHT geprüft. JEDER, der sich in diesem Glauben selbst mit geringerem Funktionsumfang seines Taschenrechners FREIWILLIG auf die Liste geschrieben hat, ist jetzt durchgefallen, offensichtlich ohne Einzelfallprüfung seitens des Prüfungsamts. Ich kann da jeden verstehen, der dagegen klagt, da würde ich mir auch verarscht vorkommen....

Was hätte geprüft werden sollen?

Liebe Grüße
 
Hat die Aufsicht in manchen Fällen die Studenten gebeten, freiwillig ihre Taschenrechner-Modelle in eine Liste einzutragen, und hat die Aufsicht ansonsten grundsätzlich die Taschenrechner nicht überprüft?

So wie es aussieht, sind je nach Klausurraum ganz unterschiedliche Dinge passiert. Ich fände es sehr schön, wenn wir alle unterschiedlichen Sachverhalte hier darstellen können.
 
Der Funktionsumfang des Taschenrechners, da das ja suggeriert wurde: schreibt euch auf die Liste, und euer Modell wird auf Funktionsgleichheit geprüft... und nicht: schreibt euch drauf, und ihr kriegt Nachricht, dass ihr durchgefallen seid, egal, welches Modell ihr hattet.
 
Hat die Aufsicht in manchen Fällen die Studenten gebeten, freiwillig ihre Taschenrechner-Modelle in eine Liste einzutragen, und hat die Aufsicht ansonsten grundsätzlich die Taschenrechner nicht überprüft?.
In meinen beiden Klausuren in Düsseldorf wurde mein Taschenrechner zusammen mit meinem Personalausweis kontrolliert (Name des Geräts; die Aufsicht ging während der Klausur durch die Reihen, wie üblich).
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Funktionsumfang des Taschenrechners, da das ja suggeriert wurde: schreibt euch auf die Liste, und euer Modell wird auf Funktionsgleichheit geprüft... und nicht: schreibt euch drauf, und ihr kriegt Nachricht, dass ihr durchgefallen seid, egal, welches Modell ihr hattet.
Also wer einen funktionsgleichen Taschenrechner in die Liste eingetragen und verwendet hat und trotzdem durchgefallen ist, wird sicher sein Recht durchsetzen können. Gibt es hier im thread auch nur ein einzigen Fall dieser Art? Das Problem ist, dass ein Gerät so viele Funktionen hat, dass man ausserhalb der vorgegebenen Gerätereihen kaum ein Gerät findet, dass einen identischen Funktionsumfang hat wie das vorgegebene Referenzgerät. Das ist hier im thread auch gar nicht der Normalfall (gibt es überhaupt einen Fall dieser Art?). Der Normalfall ist hier, dass Geräte mit weniger oder mehr Funktionen benutzt wurden.
Liebe Grüße
 
Nicht genau funktionsgleich. Das war gar nicht die Frage. Bei uns (und nochmal, um Missverständnissen vorzubeugen, wir waren nur zu sechst und es gab keine abweichenden Modelle, daher nehme ich das nur als Beispiel) war die Ansage: wer einen anderen hat, kann sich hier aufschreiben, das Modell wird dann vom PA geprüft. Aber genau das scheint dann bei den anderen Klausuren nie stattgefunden zu haben.
 
Nicht genau funktionsgleich. .

Damit ist die Prüfung schon beendet. Nicht genau funktionsgleich ist nicht zulässig.

, das Modell wird dann vom PA geprüft. Aber genau das scheint dann bei den anderen Klausuren nie stattgefunden zu haben.
Woher weisst Du das? Nenne mir in diesem thread ein Beispiel für eine "nicht zulässig" Entscheidung, in dem die Prüfung hätte "zulässig" ergeben sollen.

Liebe Grüße
 
Ja, aber das ist doch Schwachsinn, das musst du doch auch mal endlich zugeben. Man erzählt den Leuten, es würde etwas ernsthaft geprüft, und dann wird es das nicht, was soll denn das? Wenn es so einfach wäre, ist es ja genau wie ich gesagt habe: schreibt euch freiwillig auf, und ihr kriegt ne 5. Warum sage ich dann nicht: packt das Ding weg, und ihr habt noch ne Chance. Die Ansage war ja VOR DER KLAUSUR. Das ist doch mutwillige Irreführung.
 
Wenn der Taschenrechner einen geringeren Funktionsumfang hat als die vorgegebenen. Dann ist ja klar keine Täuschungsabsicht gegeben (womit denn auch), also sollte die Einzelfallprüfung "zulässig" ergeben. Sonst hätte man eben von vornherein sagen sollen, entweder einer der drei oder gar keiner. So war es aber nun mal nicht.
 
PO § 9 (3) folgert aus der Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel per Definition (Fiktion) den Willen, das Ergebnis der Prüfungsleistung zu beeinflussen (= Täuschungsabsicht), oder nicht? Auf einen tatsächlichen Täuschungswillen kommt es dann nicht an.
Deshalb war die Prüfung und die Entscheidung des PA nicht schwierig: Das Prüfkriterium für die Zulässigkeit ergibt sich aus der Regelung. Und darin ist die richtige Gerätereihe / identische Funktionen nun mal der Kern dessen was geregelt werden soll.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, die Ansage der Aufsicht wird durch die nachfolgende Nichtprüfung zum Schwachsinn degradiert.
Die Prüfungsordnung und deren Interpretation tut dabei gar nichts zur Sache, sondern die Verarschung, die da (durch die arme selbst unwissende Aufsicht höchstwahrscheinlich sogar unabsichtlich) stattgefunden hat. Wenn ich sage, ich werde einen Härtefall oder sonstwas noch mal gesondert prüfen, dann bedeutet das eben, dass ich ihn im Lichte einer abweichenden Information nochmal besonders prüfe, ob er eben nicht DOCH die Voraussetzungen erfüllt, obwohl es erstmal objektiv nicht so aussieht.
 
Wie gesagt, die Ansage der Aufsicht wird durch die nachfolgende Nichtprüfung zum Schwachsinn degradiert.
Es wurde bestimmt geprüft. Aber anders als Du denkst.

Das PA hat geprüft (die Aufsicht ist dazu nicht befugt), ob das verwendete Modell nach der Regelung zulässig ist oder nicht. Vielleicht hat eine Student einen "Casio fx86 de plus OsterGrün" verwendet, der zwar nicht in der Regelung aufgeführt ist, aber trotzdem zur zulässigen Gerätereihe gehört (z.B. limitierte Sonderauflage von Casio fx86 de plus mit Häschen-Motiven zu Ostern 2013). Dieses Gerät ist auch erlaubt, denn in der Regelung steht: "Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt.". Das war der Prüfungsumfang.

Deine Annahme, dass funktionsärmere Geräte ebenso zulässig sind, ist doch bei den Haaren herbeigezogen. Für diese Annahme gibt es überhaupt keine Grundlage (für die Beschränkung der zulässigen Geräte gibt es im Gegensatz dazu aber eine Grundlage). Wer soll das denn prüfen und warum? Um diese schwierige Aufgabe zu vermeiden, gibt es doch die Regelung, die auf bestimmte Geräte einschränkt.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Mannomann, es gibt nun mal besagte Ansage vor der Klausur. Was daran an den Haaren herbeigezogen sein soll, weiß ich nicht, dafür gibt es ja offensichtlich mehrere Ohrenzeugen innerhalb dieses Threads, die das bei den unterschiedlichsten Klausuren genau so verstanden haben. Und es wurde eben augenscheinlich nicht im Einzelfall geprüft, sonst wären die Bescheide wohl kaum ein bis zwei Tage nach der Klausur rausgegangen( so schnell prüft die FernUni mal gar nix). Dass die Prüfung durch die Aufsicht erfolgen sollte, habe ich auch nie behauptet. Die hat die Leute nur dazu gebracht, sich im Vertrauen auf eine ehrliche Prüfung freiwillig auf die Liste zu schreiben. Die Prüfung sollte durchs Prüfungsamt erfolgen.
Wenn du das Problem daran nicht sehen willst, auch ok, für mich ist das bewusste Irreführung und damit anfechtbar. Gute Nacht
 
Mannomann, es gibt nun mal besagte Ansage vor der Klausur.
Was wurde denn gesagt? Du hast erklärt, es wurde eine Prüfung des Geräts zugesagt und das war es. Wenn Du als Lieferant 20 Tonnen Stahlfeinbleche abliefern willst, prüft die Warenannahme auch die Lieferung, aber nicht irgendwie (willkürlich, vielleicht sind die krummen Bleche ja doch ok?), sondern nach den vereinbarten Prüfkriterien. Bei uns ist das die verbindliche prüfungsamtliche Vorgabe (TR Gerätebeschränkung), was denn sonst? Alles andere wäre ja tatsächlich Willkür und damit erst recht angreifbar.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
@yhtaikaa stell dir mal folgende Situation vor: du steigst in den Bus. Dort sitzen ab und zu Studenten, die der Statistik halber die Fahrkarten kontrollieren. Denen muß man die Fahrkarte nicht vorzeigen, kann es aber. Jetzt bist du ohne Fahrkarte in diesen Bus gestiegen, weil du die Fahrkarte vergessen hast, und sagst das diesem Studenten auch ganz brav. Der Student sagt dir aber: keine Sorge, ich schreib das einfach mal auf, dann kann ja mein Vorgesetzter prüfen ob das jetzt ausnahmsweise mal ok ist. Meinst du, wegen einer solchen Aussage wird jetzt der Vertrag den du mit den Stadtwerken schließt und in dem du dich verpflichtest für die Fahrt zu bezahlen außer Kraft gesetzt oder Anfechtbar, du hast ja die Aussage der Hilfskraft?

Und hier ist es nichts anderes. Die Vorgabe war klar: diese Taschenrechner, alles andere gilt als Täuschungsversuch. Da ist egal was die Aufsichtsperson erzählt, sie kann diese Vorgabe überhaupt nicht ändern. Was meinst du, warum der Anwalt hier prüft ob die Vorgabe überhaupt so zulässig war, und nicht wie die Prüfungssituation in den einzelnen Prüfungsstätten war?
 
Da der Student mich jederzeit auch aus dem Bus werfen kann und er mehreren Studenten, die "ganz brav" mitteilen, ihre Karte vergessen zu haben, jeweils etwas Anderes erzählt, ist dieser Vergleich irgendwie...
 
Was hier glaube ich manchmal vergessen wird: Die Aufsichten dürfen gar nicht über Täuschungsversuche entscheiden, das macht das Prüfungsamt. Ich weiß aus Rewi, dass wenn sie einen Gesetzestext mit Verweisen o.ä. finden, fliegst Du nicht aus dem Prüfungsraum. Sie nehmen Dir Dein Gesetz weg, Du schreibst zu Ende (wenn Du das denn noch willst) und dann übergeben sie alles ans Prüfungsamt zur Entscheidung. Also auch bei offensichtlichen Täuschungen entscheidet nicht die Aufsicht darüber. Die Entscheidung liegt beim Prüfungsamt. Denen liefern die Aufsichten einfach alle relevanten Informationen, eben weil sie überhaupt nicht befugt sind, zu entscheiden, was eine Täuschung ist und was nicht.

Und jetzt stellen wir uns mal die Sicht der Fernuni vor, als sie die Aufsichten gebrieft haben: Es wurde auf jedem erdenklichen Weg, in verschiedensten Formen auf die neue Regelung hingewiesen. U.a. auch da, wo die Studis reinschauen, um überhaupt den Prüfungsraum zu finden. Ich vermute ganz stark, die Fernuni ging schlicht und ergreifend davon aus, dass wirklich JEDER die neue TR-Regelung mitbekommen hat. Und dass somit jeder, der eben nicht täuschen WILL (was hier außer einer Dame ja keiner wollte), auch einen zugelassenen TR dabei hat. Jetzt sagen sie also den Aufsichten: Ihr müsst nur noch gucken, ob die TRs auf dem Zettel stehen. Wenn irgend etwas anders ist, schreibt's mal auf, dann gucken wir uns das an, denn Ihr könnt kaum alle Modelle überblicken.

Hier wird ja manchmal so getan, als wollte die Fernuni bewusst und absichtlich Leuten einen Täuschungsversuch unterjubeln. Als hätten sie ihre Aufsichten bewusst so gebrieft, dass man es ja falsch verstehen musste, damit sie auch ja viele erwischen. Ein ausgeklügelter Plan der FernUni, um die zu korrigierende Klausurzahl zu verringern? Um Klausuren endlich mal schneller korrigieren zu können? Oder weil schlicht kein Personal da ist für all die Klausuren? Oder um bewusst ihrem Ruf zu schaden als große böse fiese Uni?

Die Aufsichten sind ja häufig noch nicht mal von der Uni, einer war glaub ich bei mir bisher immer von der FernUni, aber das waren z.T. dann aber fachfremde Lehrstuhlmitarbeiter. Das sind auch nur Menschen, die nach bestem Wissen eben die Prüfungsaufsicht durchführen. Ich vermute, dass die FernUni von dieser Fülle an falschen Taschenrechnern eher überrascht wurde - jetzt aber ihre Linie auch durchzieht. Denn mit welchem Argument sollten sie jetzt Milde walten lassen, beim nächsten Mal aber doch hart durchgreifen?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre dann aber ein grundlegend anderes Prozedere als an Präsenzunis.
Muss aber so sein. An einer Präsenzuni gibt es viel weniger Klausurteilnehmer, für die viel mehr Lehrstuhlkräfte (Wiss. Mitarbeiter + studentische Hilfskräfte) zur Beaufsichtigung zur Verfügung stehen. In meinem ersten Semester an der Präsenzuni gab es etwa 400 Klausurteilnehmer. Da wurde in zwei großen Hörsälen geschrieben. Jeweils ein oder zwei Doktorranden und drei, vier Hiwis des Lehrstuhls (die Anzahl der Hiwis ist an einer Präsenzuni viel größer als an der FernUni). Spätestens nach dem Grundstudium hat immer ein "kleiner" Hörsaal pro Klausur ausgereicht. In Hagen sind das schon standortbedingt nicht einer, sondern mindestens drei Lokationen, bei den A-Modulen noch mehr.
Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, ich habe selbst Klausuren betreut und auch schon mal Leute kurzfristig von ihrem Prüfungsstress "erlöst". Es gibt jedoch auch Präsenzunis, wo ebenfalls Rentner und lehrstuhlfremde Personen die Aufsicht führen und die ebenfalls befugt sind, die Klausur für einen Studenten abzubrechen.
 
@yhtaikaa und einige andere

Das Problem ist nicht, dass Deine Argumentation mit der Liste falsch ist. Sie ist offensichtlich schlüssig, das habe ich hier ja auch schon öfter geschrieben. Als bei uns die Ansage gemacht wurde, habe ich mich selber gewundert und gedacht: Hätte ich also auch noch mit meinem alten Rechner die Klausur schreiben können. Dementsprechend überrascht war ich, als ich diesen Thread hier gelesen habe.

Das Problem ist, dass sich einige Kommilitonen hier sehr weit aus dem Fenster gelehnt und Meinungen vertreten haben, die sowohl unkollegial als auch falsch sind. Nun gibt es Menschen, die kann man auch in so einem Fall mit Argumenten überzeugen. Im Regelfall sind aber genau derartige Menschen fest davon überzeugt, immer im Recht zu sein. So gesehen könnt Ihr Euch Eure Argumente sparen, Ihr werdet diese Leute vermutlich nie überzeugen können. Ihr werdet Euch weiterhin Belehrungen oder gar Beschimpfungen anhören müssen, schon aus Prinzip, damit die Rechthaber im Recht bleiben. Daher diese Realsatire mit Fremdschäm-Garantie.

In diesem Sinne mein Vorschlag: Ignoriert einen Teil der Beiträge hier. Schließt Euch zusammen. Ich bin sicher nur einer von vielen nicht Betroffenen, die es völlig in Ordnung finden, dass Ihr klagt und der Asta dafür einen Anwalt bezahlt. Ich wünsche Euch viel Erfolg!
 
ich find es schade,Menschen mit anderer Sichtweise direkt Unkollegialität zu unterstellen und ihre Gegenargumente als Beschimpfungen abzustempeln.

Ganz ehrlich: man kann sich ja über diese Listen ja ärgern, sie sind aber kein Widerspruchsgrund. Es hat schon seinen Grund das auch der eingeschaltete Anwalt da überhaupt nicht drauf eingeht. Die Aussage: "der X ( der überhaupt keine Befugnis hat) hat aber gesagt"... bringt rechtlich schlicht garnichts. Die Aussage: "aber bei den anderen hat der Y aber gesagt..." erst recht nicht. Die Spielregeln sind vorher erstellt worden, schwarz auf weiß und einsehbar, und die gilt es jetzt zu überprüfen, nicht das "Geschwätz" von irgendwelchen Leuten, an das man sich eh nur teilweise und selektiv erinnert.

(@Schopen: und nein, dieser Student hat nicht das Recht mich aus dem Bus zu werfen. Das darf der Fahrer und das darf ein "echter" Kontrolleur, aber eben nicht der Student der nur für die Erfassung der Statistik da sitzt. Ist zumindest bei uns so, vielleicht ist es bei Euch ja anders. ).
 
Irgendwie regen sich alle über diese Listen auf. Also mal ganz ehrlich: bevor es die neue Taschenrechnerregel gab, ist das Aufsichtspersonal doch auch durch die Reihen gegangen und hat die Taschenrechner kontrolliert und die Modelle unter Umständen notiert. Zumindest war das bei meinen Klausuren so. Jetzt hat man sich da dieses Semester halt selbst eingetragen. Hat dem Aufsichtspersonal ja scheinbar viel Arbeit erspart...
Ich habe übrigens dieses Semester eine Klausur mit Taschenrechner als erlaubtes Hilfsmittel geschrieben und dort gab es keine Listen in die man sich eintragen musste. Das Aufsichtspersonal ist wie eh und je durch die Reihen gegangen und hat sich die Taschenrechner angeschaut und die Modelle notiert. Ich nehme mal an, dass auch in dieser Klausur die Leute mit den falschen Modellen Post vom Prüfungsamt bekommen haben, ohne sich in eine dieser Listen eingetragen zu haben. Ich sehe da keinen Unterschied, ob man sich nun selbst in die Liste einträgt, oder das Aufsichtspersonal rumgeht und sich die Modelle notiert. Das Ergebnis ist doch das Gleiche...
 
@Rovena

Da Du vermutlich mich gemeint hast: Leider kann ich es nicht akzeptieren, wenn mir falsche Aussagen in den Mund gelegt werden. Ich habe überhaupt kein Problem mit anderen Sichtweisen. Es gibt hier Leute im Forum, die in angemessener Form eine andere Meinung vertreten als ich, das respektiere ich. Ich habe auch überhaupt kein Problem mit richtigen oder falschen Gegenargumenten, die habe ich jedenfalls nicht als „Beschimpfungen“ bezeichnet.
 
Die Taschenrechner waren doch klar angekündigt. Irgendwann ist die Schule auch mal vorbei und ein bisschen Selbsständigkeit kann vorrausgesetzt werden. Alle die hier rumjammern sollten sich vielleicht eher überlegen ob ein Hochschulstudium wirklich das richtige für sie ist.

Das Geld für den Anwalt wäre woanders sicher besser angelegt.
 
@lubber von den antiintellektuellen regelbefolgern sicherlich kaum jemand - steht ja nirgendwo, dass es pflicht ist.
@rogel - peinlich, lehn dich mal nicht zu weit aus dem fenster. für manche war das hier die letzte klausur ihres zweitstudiums. da frage ich mich, wie kurz bei dir die schule zurückliegt.

klar hätten wir uns alle gerne dran gehalten und uns und dem PA viel ärger erspart - aber es hat nunmal leider nicht geklappt.
 
@lubber von den antiintellektuellen regelbefolgern sicherlich kaum jemand - steht ja nirgendwo, dass es pflicht ist.
@rogel - peinlich, lehn dich mal nicht zu weit aus dem fenster. für manche war das hier die letzte klausur ihres zweitstudiums. da frage ich mich, wie kurz bei dir die schule zurückliegt.

Wollen wir hier vielleicht auf sachlicher Ebene bleiben und die Vorurteile wieder in die Schublade packen?

Ich meine ja nur, weil du selber von der Peinlichkeit mancher Aussagen sprichst.

Ich bitte also darum, hier zu differenzieren.
 
@rogel - peinlich, lehn dich mal nicht zu weit aus dem fenster. für manche war das hier die letzte klausur ihres zweitstudiums. da frage ich mich, wie kurz bei dir die schule zurückliegt.

klar hätten wir uns alle gerne dran gehalten und uns und dem PA viel ärger erspart - aber es hat nunmal leider nicht geklappt.

Wie lehn ich mich auch dem Fenster? Inwiefern peinlich? Steh gerade auf dem Schlauch. Sehe die Gesamtsituation nämlich eher andersrum.
 
@lubber von den antiintellektuellen regelbefolgern sicherlich kaum jemand - steht ja nirgendwo, dass es pflicht ist.
@rogel - peinlich, lehn dich mal nicht zu weit aus dem fenster. für manche war das hier die letzte klausur ihres zweitstudiums. da frage ich mich, wie kurz bei dir die schule zurückliegt.

klar hätten wir uns alle gerne dran gehalten und uns und dem PA viel ärger erspart - aber es hat nunmal leider nicht geklappt.


Sorry aber mir ist nicht klar was dich davon abgehalten hat dir die Prüfungsinformationen und zur Klausur zugelassenen Hilfsmittel durchzulesen?

lg

cugar
 
Sorry aber mir ist nicht klar was dich davon abgehalten hat dir die Prüfungsinformationen und zur Klausur zugelassenen Hilfsmittel durchzulesen?

lg

cugar

Die Prüfungsinformationen wurden nicht in der Prüfungs- und Studienordnung erwähnt. Somit bestand keine formelle Pflicht das Infoblättchen zu lesen.

Wir drehen uns hier immer im Kreis
 
Die Prüfungsinformationen wurden nicht in der Prüfungs- und Studienordnung erwähnt. Somit bestand keine formelle Pflicht das Infoblättchen zu lesen.
Und immer wieder frage ich mich, woher die Leute nur wussten, in welchen Hörsaal sie für ihre Klausur gehen mussten ... das steht auch nicht in der PO, wie finden das nur zehntausende Studis jedes Semester?! 😉

Wir drehen uns hier immer im Kreis 😉
Exakt, seit vielen vielen Seiten ...
 
Die Prüfungsinformationen wurden nicht in der Prüfungs- und Studienordnung erwähnt. Somit bestand keine formelle Pflicht das Infoblättchen zu lesen.

Wir drehen uns hier immer im Kreis 😉

Klar drehen wir uns im Kreis - Um es auf den Punkt zu bringen steht eigentlich nur eine Frage im Raum:

Ist es einem Studenten der FU Hagen zuzumuten die Prüfungsinformationen zu lesen?

Ich persönlich bin der Meinung wir sind alles erwachsene Leute, wir dürfen den Führerschein machen und Auto fahren - auch ohne bei jeder Gesetzesnovelle den kompletten Gesetzestext zugeschickt zu bekommen. JA es ist zumutbar da es eine wichtige Informationsquelle ist.
Sorry aber mir geht nicht ein wie man solch Dinge wie zugelassene Hilfsmittel - handschriftliche Aufzeichnungen erlaubt lesen kann aber die Taschenrechnerthematik dezent ignoriert. Ist eigentlich da noch niemand auf die Idee gekommen eine Prüfung anzufechten weil es in einem Fach nicht erlaubt ist?
 
@weekend: Den Hörsaal schaue in nicht in den Prüfungsinformationen nach, sondern erfahre Ihn aus der Anmeldung bzw. der Anmeldebestätigung. Welche Hilfsmittel ich verwenden darf, erfahre ich notfalls durch die Aufsicht unmittelbar vor der Klausur. Wenn ich aus Unkenntnis unerlaubte Hilfsmittel dabei habe, kann ich diese somit immer noch in meine mitgebrachte Tasche packen, die sich während der Klausur außerhalb meiner Reichweite befindet. Ich muss mich somit nicht die Prüfungsinformationen nutzen, um mich über zugelassene Hilfsmittel zu informieren. Wenn ich dieses aber nicht tue, laufe ich allenfalls Gefahr, dass ich zugelassene Hilfsmittel nicht nutzen kann, da ich diese nicht zur Klausur mitgebracht habe.
In der Klausur, die ich in diesem Semester geschrieben habe, wurde die Taschenrechnerregelung klar mitgeteilt. Mehrere Klausurteilnehmer haben daraufhin ihre nicht zugelassenen Taschenrechner weggepackt, wobei diese Taschenrechner z.T. weniger Funktionen hatten als die zugelassenen. Würde man die Klausuren derjenigen, die die Klausur mit einem nicht zugelassenen Taschenrechner geschrieben haben, für gültig erklären, wäre dies unfair gegenüber denjenigen, die ihre Taschenrechner weggepackt haben.
Dass der ASTA angesichts von 500 betroffenenen Studenten einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe, finde ich übrigens in Ordnung, da es besser ist, diese vielen Fälle zentral zu koordinieren, als dass jeder seinen eigenen Anwalt beauftragen muss.
 
Welche Hilfsmittel ich verwenden darf, erfahre ich notfalls durch die Aufsicht unmittelbar vor der Klausur
Jeder kann es erfahren, der die Klausur in Händen hält. Alle zugelassenen Hilfsmittel stehen meistens im Klausurtext selber ("Klausurhinweise" auf den ersten Seiten). Der Klausurtext hat prüfungsamtliche Relevanz, oder der etwa auch nicht? Der Klausurtext ist der Lumpensammler/Besenwagen, der alle Nicht-Informierten aufsammeln will, um Schlimmeres zu verhindern. Und wer trotzdem übrig bleibt, kann sich darüber beklagen nichts gewusst zu haben?
Liebe Grüße
 
Meiner bescheidenen Meinung nach macht es sich die "Ihr hättet euch halt informieren müssen"-Fraktion ein wenig zu einfach.

Die von der Uni kommunizierten Informationen hätten zumindest konsistent sein müssen, wenn es schon kein in der Prüfungsordnung erwähntes eindeutiges Informationsmedium gibt.

So finde ich beispielsweise auf
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_311012.shtml
eine Positivliste mit allen zugelassenen Taschenrechnern: "Dies sind im Einzelnen: Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-W531 XGPK, Sharp EL-W531 XGYR, Sharp EL-W531 XGVL, Sharp EL-W531 XHGR, Sharp EL-W531 XHVL."

Werfe ich stattdessen einen Blick in die Studien- und Prüfungsinformationen lese ich: "Dies sind beispielsweise: Casio fx86 DE Plus, Texas Instruments TI 30 X II S, Texas Instruments TI 30 X II B, Sharp EL-531 XG, Sharp EL-W531 XGPK. "

Verständlicherweise kann die in dem "Infoheft" genannte Auflistung zu Irritationen führen. Wieso spricht man von "bespielsweise", wenn ich durch hinzufügen von 3 weiteren Sharp-Variationen die Liste hätte abschließend definieren können? Die einzige logische Erklärung findet sich in der Antwort, dass die Modellreihe doch nicht so eng gefasst wird wie man aus "Da es die Modelle in sehr vielen Varianten gibt, die sich jedoch nur in Farbe, Batterie- bzw. Solarbetrieb und nicht in der Funktionalität unterscheiden, sind auch diese erlaubt." evtl. (!) schließen könnte.
Der Verwirrung nahe versucht sich Student X im Internet über die Definition der Modellreihe zu informieren, findet allerdings keine offizielle Definition, liest aber im Falle des TI auf wikipedia von der Modellreihe (!) TI 30 und erkennt auf der TI-Seite, dass alle TI30-Rechner zu den wissenschaftlichen Rechnern und nicht etwa den graphischen Rechnern gezählt werden.
Wenn sich - wie von einigen praktiziert - an dem Begriff "funktionsgleich" aufgehangen wird, hätte auch der Begriff Modellreihe genauer definiert werden müssen. Noch einfacher wäre natürlich die konsistente Veröffentlichung einer Positivliste gewesen.


Addendum: Ich habe übrigens bestanden.
 
Was ich sehr gut verstehen kann, ist, dass hier unterschiedlich empfundene Emotionen aufeinanderprallen.
Der eine empfindet das eine als gerecht(fertigt) und ein Gegenverhalten als "unfair" oder nicht nachvollziehbar.
Das liegt in der Subjektivität der Empfindungen jedes Einzelnen und steht ihm auch zu, meiner Meinung nach.
Ich fände aber schön, wenn es dann lösungsorientiert beim Ausdruck der eigenen Empfindungen oder Meinungen bleiben würde. Anderen vorzuschreiben wie sie vorzugehen haben, empfinde ich persönlich als übergriffig.
Das ist nichts anderes als ein Verhöhnen von Menschen, die sich in ihren Rechten eingeschränkt fühlen und sich dagegen zu Recht versuchen zur Wehr zu setzen.
Wir leben hier in einem Rechtsstaat, der uns zwar Pflichten aber eben auch Rechte auferlegt.
Einer davon ist mit Sicherheit das Recht sich gegen Verwaltungsakte - nicht umsonst "hoheitliche Maßnahmen" genannt - zur Wehr zu setzen.
Das Recht dazu gibt uns das Gesetz unseres Staates zu unserem Schutz vor Willkür. Und hier ist ganz klar benannt, dass die Möglichkeit für jeden Adressat einer hoheitlichen Maßnahme besteht, in seinen subjektiven Rechten verletzt zu sein und: Jeder hier darf das gerichtlich überprüfen lassen - zum Glück.

Die Fernuni ist keine private Organisation mit der ich mich diskutierend auf selbstbestimmte Verträge einlasse.
Sie ist eine Behörde und das Prüfungsamt erlässt Verwaltungsakte. Und denen gegenüber kann man sich schon ohnmächtig fühlen.

Der eine mag das lösen, indem er diese "Machtgewalt" akzeptiert, sich immer brav überall informiert, so wie es sich die Fernuni (!) wünscht und gar nicht hinterfrägt, ob die das überhaupt so darf, die große Uni.
Der andere schüttelt den Kopf und versteht das alles mal gar nicht (ich als ehemaliger Mathestudent zum Beispiel werde wohl nie einleuchtend verstehen, dass ein nicht mal Wurzelfähiger TR als unerlaubtes Hilfsmittel zählen kann. Gut, ich verstehe aber: die Aufsicht kann nicht jeden TR kennen und somit vielleicht nicht beurteilen was der TR so alles kann, also bitte wollen wir nicht unhöflich sein, ist mir schnurps, dann kauf ich halt auch noch so ein Ding für die letzte Klausur, so hab ichs gehalten - allein nur in meinem Sinne: Stressvermeidung)
Der nächste kriegts gar nicht mit ...
Ein anderer nimmt vielleicht aus Protest einen nicht zugelassenen TR und lässt es drauf ankommen - auch auf eine Auseinandersetzung mit der Uni.

Und da kommt für mich der Punkt: es ist total egal aus welchen Gründen jemand wusste oder nicht wusste welcher TR nun zugelassen ist. Das ist unrelevant. Relevant ist lediglich das Verhalten dieser Behörde dem Bürger gegenüber.
Sie darf nunmal nicht alles einfach so.
Und sollte es Leute geben, die aus Protest einen nicht zugelassenen TR verwendet haben, gebührt ihnen Dank, denn: wann kann ich mich denn überhaupt gegen einen Verwaltungsakt zur Wehr setzen? Wenn er erlassen wurde.
Und wenn alle brav die vorgeschriebenen TR benutzen, dann ergeht hier kein belastender Verwaltungsakt einer Behörde, gegen den sich irgendjemand zur Wehr setzen kann. Das geht nicht einfach so auf Verdacht es könnte theoretisch mal so einen Verwaltungsakt geben.

Deshalb kann auch kein Asta vorher schon mal Klage einreichen, aber ein Asta kann das JETZT. Und das ist auch als Studentenvertretung, als Vertretung UNSERER Interessen gegenüber einer Behörde wichtig und richtig, denn worauf kann man sich denn bei der Frage ob die Rechte einer gesamten Studierendenschaft (!!) gewahrt bleiben sonst verlassen, wenn nicht auf die eigene Interessensvertretung, die Asta?

Und es werden im Falle einer Verletzung der Rechte die Rechte ALLER verletzt, weil sie eine Einschränkung erfahren, die so nicht rechtmäßig ist. Nur weil jemand eine Verletzung dieser Rechte akzeptiert und hinnimmt, sich nicht zur Wehr setzt und sie akzeptiert und sich der Maßnahme ohne Hinterfragen beugt, heißt es nicht, dass deshalb nicht seine Rechte verletzt sein könnten!

Dagegen vorzugehen ist eine der Aufgaben der Asta und jeder der sich über die Verschwendung von Mitteln beklagt, beklagt sich darüber, dass sich eine Asta nicht für das Wollen und die Bedürfnisse Einzelner einsetzt sondern für eine gesamte Studierendenschaft.
Die Verletzung an sich mag den Einzelnen vielleicht nicht tangieren oder betreffen. Das verändert aber nichts.

Einen kann ich hier noch zum Besten geben, das fand ich richtig witzig:
Ich hab in Potsdam geschrieben, und die Aufsicht dort ist ja wenigstens sehr klar in ihren Worten und betont Unzulässigkeit und Unterschleif und und und mehrfach und sehr bestimmt und lässt wenigstens im Vergleich zu München keine harmlosen Halbäußerungen mit einer Selbstdenunzierung in Folge zu, aber:
Der junge Mann meinte dann zum Ende tatsächlich:
"Und sobald der erste seine Arbeit abgegeben hat, darf hier niemand mehr den Raum verlassen, auch nicht zur Toilette gehen."
Nach kurzer Irritiertheit, hab ich ihn laut gefragt, was ich bitteschön für das Abgabeverhalten anderer könne und warum ich dann in meiner Freiheit eingeschränkt werde aufs Klo zu gehen, weil jemand nach fünf Minuten keine Lust mehr auf die Klausur hat?
Seine Antwort war tatsächlich: " Sie könnten sich ja vor der Tür besprechen."

Ahja.
Vor der Tür stehen ungefähr 20 - 30 Studenten, die im Anschluss andere Klausuren schreiben. Vielleicht sind das alles Oberchecker in meiner Klausur, mit denen kann ich auch reden, ich brauch da sicherlich nicht den einen dazu, der nach 5 Minuten geht, weil er keinen blassen Dunst von den Aufgaben hat und schon mal einpackt. Und vor allem kann ich den einen nicht beeinflussen.
Und vor allem: am Dienstag derselben Woche hat das noch keine Rolle gespielt, am Freitag wohl schon.

Naja, es ging dann sogar eine Kommilitonin nach etwa tatsächlich 3 Minuten und er wollte es ihr dann verbieten. Das ließ sie nicht zu und aufs Klo durfte trotzdem noch jeder, der wollte.
Fazit: nur weil er das für ihn besser handhabbar gefunden hätte, dass keiner mehr aufs Klo geht, hätte ich das noch lange nicht akzeptiert im Fall der Fälle, es kann mich ja gerne eine der 5 Aufsichtspersonen dorthin begleiten, aber alles kann man jetzt auch nicht einfach so festlegen... das zeigt vielleicht deutlicher, dass viele schon ihre eigenen Erfahrungen mit der Aufsicht haben, die immerhin als Vertretung des jeweiligen Lehrstuhls dort ihrer Arbeit nachgeht und sehr wohl Aussagen dieser Personen auch der Uni zugerechnet werden können. Sie klärt mich ja schließlich darüber auf, was ich so darf und was nicht. Das sind doch nicht ihre eigenen freien Willensäußerungen, zumindest sollten sie das nicht sein, siehe Klo und siehe TR Äußerungen mancher Aufsichten in München.
 
eigentlich geht es doch jetzt für alle seiten darum, den schaden zu begrenzen bzw. gering zu halten. was soll es bringen, wenn bestimmte studierende, die leider unbeabsichtigt die regel missverstanden haben, weil sie ein vorgängermodell für eine variante gehalten haben, oder die regel schlichtweg nicht mitbekommen haben, ihr zeugnis nun mit großer verzögerung erhalten? sie können sich deshalb nicht richtig bewerben und müssen sich karrierechancen entgehen lassen und finanzielle einbußen auf sich nehmen. obwohl sie weder de facto mit dem rechner täuschen konnten noch die absicht hatten. wäre es da so schlimm, einfach auch mal kulant zu sein - bzw von seiten der hardliner-regelbefolger, den anderen zu gönnen, dass ihr schaden eben begrenzt wird, und wenn auch ein anwalt dabei helfen mag?
ehrlich gesagt hat es euch doch bis jetzt wahrsch. nie interessiert, was mit euren 11 € gebühr passiert.
vor allem weiß ich nicht, welchen schaden das PA haben wird, wenn es zum prozess kommen sollte und verliert. vor allem, was dann mit wehrmann passiert, auf dessen mist diese völlig unnütze regel, die auf jeden fall bisher ALLEN mehr schaden als nutzen gebracht hat, gewachsen ist.

aber schon klar, dass ich hier keinen überzeugen werde. ich finde nur die häme und arroganz den betroffenen gegenüber abartig und schockierend. deshalb werde ich auch manchmal unsachlich, weil es mich einfach so aufregt. ich mein - nazis haben sich damals auch an alle regeln gehalten ohne diese zu hinterfragen. und war das richtig?
 
Der eine mag das lösen, indem er diese "Machtgewalt" akzeptiert, sich immer brav überall informiert, so wie es sich die Fernuni (!) wünscht und gar nicht hinterfrägt, ob die das überhaupt so darf, die große Uni.

Alle die sich informieren, tun dies nur, weil sie die "Machtgewalt" akzeptieren und die Fernuni sich das wünscht? Ist schon Recht, wenn's besser ins Bild passt ...


Deshalb kann auch kein Asta vorher schon mal Klage einreichen, aber ein Asta kann das JETZT.

Es ist noch gar nicht geklärt, OB der ASTA Klage einreichen kann, oder irgendetwas anderes passiert. Herr RA Teigel hat doch ausdrücklich erklärt, dass er un der ASTA nun klären, OB und WIE weiter vorgegangen werden kann.

Und es werden im Falle einer Verletzung der Rechte die Rechte ALLER verletzt, weil sie eine Einschränkung erfahren, die so nicht rechtmäßig ist. Nur weil jemand eine Verletzung dieser Rechte akzeptiert und hinnimmt, sich nicht zur Wehr setzt und sie akzeptiert und sich der Maßnahme ohne Hinterfragen beugt, heißt es nicht, dass deshalb nicht seine Rechte verletzt sein könnten!

Zunächst muss geklärt werden, OB hier überhaupt Rechte verletzt worden sind. Erst wenn dies objektiv festgestellt wird, muss erwogen werden, ob eine einvernehmliche Lösung mit der Uni gefunden werden kann, oder ob es ratsam ist den Klageweg zu bestreiten.
 
Schön das bei manchem Beitrag hier noch die Solidargemeinschaft DDR mitschwingt. Vielleicht trefft ihr euch mal Montags um gegen die Machtgewalt zu protestieren.
Fahrtkosten erstattet sicher gerne die Asta, geht ja um die Rechte aller!
 
Lieber Batman,
Ich schrieb "im Falle einer..." Und nicht es SIND Rechte verletzt worden.
Und mit "jetzt" meinte ich nicht sofort, sondern jetzt ist überhaupt erstmal eine Grundlage eingetreten.
Widerspruch gegen die VAs.
Und dann KANN man eine Klage einreichen, so ist das Gesetz, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.
Wird der Widerspruch nicht abgelehnt würde das ja schon bedeuten, dass die Studenten ihr Recht zugesprochen bekommen und nicht erst Klagen müssen. Das ist schon richtig so wie ich es geschrieben habe 😉

Natürlich beugt man sich einer Machtgewalt wenn man sich informiert und als seine Pflicht ansieht an stellen, an denen man das vielleicht gar nicht müsste, was denn sonst? Welche andere Handlung stellt das denn dar?
 
Schön das bei manchem Beitrag hier noch die Solidargemeinschaft DDR mitschwingt. Vielleicht trefft ihr euch mal Montags um gegen die Machtgewalt zu protestieren.
Fahrtkosten erstattet sicher gerne die Asta, geht ja um die Rechte aller!
Meinst du mich?
Ich wohne seit einem Jahr in Jena und zu Zeiten in denen die DDR aktuell war lebte ich in Österreich, das ist schon bissi unsachlich jetzt, oder?
 
Hatten wir doch schon für ein paar Seiten, @ChrissiLLB 😉

Wir könnten ein Gesetz erfinden, dass besagt, dass garantiert auch der Verweis auf eine beliebige 2. Diktatur kommt, wenn nach dem Nazi-Vergleich weiterdiskutiert wird ...
 
Schön das bei manchem Beitrag hier noch die Solidargemeinschaft DDR mitschwingt. Vielleicht trefft ihr euch mal Montags um gegen die Machtgewalt zu protestieren.
Fahrtkosten erstattet sicher gerne die Asta, geht ja um die Rechte aller!
Und nochmal darüber nachgedacht muss ich wirklich deutlich sagen: da du dich hier auf mindestens drei Schlagwörter aus meinem Beitrag beziehst: deine Aussage ist herabsetzend. Und ich empfinde sie selbst objektiv, nämlich als österreichischer Staatsbürger und hier in dem Fall Taschenrechner Nicht-Direktbetroffene, diskriminierend.

Wie weit geht man denn hier so unter die Gürtellinie, nur weil man das Verhalten anderer nicht akzeptieren mag???

Ich habe niemanden angegriffen, sondern habe Verständnis, dass emotional alle möglichen Varianten hier vertreten sind, eine rechtliche Sachlage ist dennoch gegeben und diejenigen, die diese auch nutzen möchten - zu Recht - sollten nicht persönlich angegriffen werden! Und damit mein ich nicht mich selbst, siehe oben...

Ich bin über derartige Kommunikationsformen - so sarkastisch, herabsetzend und -würdigend und ohne Interesse an Verständnis für das Gegenüber - schon recht entsetzt!
 
Ich bin über derartige Kommunikationsformen - so sarkastisch, herabsetzend und -würdigend und ohne Interesse an Verständnis für das Gegenüber - schon recht entsetzt!
ist echt krass, was sich hier für einstellungen an vielen meiner kommilitonInnen offenbaren. bei rein sachlichen diskussionen kriegt man das ja gar nicht so mit, wie die leute drauf sind. da bin ich doch gar nicht so unglücklich über die form des fernstudiums... mir schon klar, dass ich hier in der minderheit bin und die deppen wie überall überwiegen. aber die diskussion sollte vll. wirklich beendet werden.
 
Und es werden im Falle einer Verletzung der Rechte die Rechte ALLER verletzt, weil sie eine Einschränkung erfahren, die so nicht rechtmäßig ist. Nur weil jemand eine Verletzung dieser Rechte akzeptiert und hinnimmt, sich nicht zur Wehr setzt und sie akzeptiert und sich der Maßnahme ohne Hinterfragen beugt, heißt es nicht, dass deshalb nicht seine Rechte verletzt sein könnten!

Wie gesagt, hier im Forum überwiegt anscheinend der Typ Student, der auch nur noch im Leopardentanga zur Klausur erscheinen würde, nur weil es die Prüfungsordnung vorschreibt, ohne die Sinnhaftigkeit dessen in Frage zu stellen.

Dass wir "Taschenrechnerverbrecher" uns an die eigene Nase packen können - oder uns wenn ergonomisch möglich lieber noch in den Arsch beissen würden - ist jedem Betroffenen wohl selber klar.
Dafür brauch es insbesondere nicht die weissgottwieschlauen, tausendfachen, einschläfernden Belehrungen der teilweise spätpubertären Smiliefraktion, die aber anscheinend sonst nichts besseres zu tun hat.
 
Und nochmal darüber nachgedacht muss ich wirklich deutlich sagen: da du dich hier auf mindestens drei Schlagwörter aus meinem Beitrag beziehst: deine Aussage ist herabsetzend. Und ich empfinde sie selbst objektiv, nämlich als österreichischer Staatsbürger und hier in dem Fall Taschenrechner Nicht-Direktbetroffene, diskriminierend.

Wie weit geht man denn hier so unter die Gürtellinie, nur weil man das Verhalten anderer nicht akzeptieren mag???

Ich habe niemanden angegriffen, sondern habe Verständnis, dass emotional alle möglichen Varianten hier vertreten sind, eine rechtliche Sachlage ist dennoch gegeben und diejenigen, die diese auch nutzen möchten - zu Recht - sollten nicht persönlich angegriffen werden! Und damit mein ich nicht mich selbst, siehe oben...

Ich bin über derartige Kommunikationsformen - so sarkastisch, herabsetzend und -würdigend und ohne Interesse an Verständnis für das Gegenüber - schon recht entsetzt!

Entschuldige was? Es geht nicht immer um dich, bitte fühle dich nicht in deinen weiteren Ausführungen gestört. Es muss nämlich weiterhin betont werden, wie wichtig es doch für uns alle ist, dass die Asta einen Anwalt bezahlt um die leicht vermeidbaren Probleme einer kleinen Gruppe Studenten jetzt vor Gericht zu lösen.
Ich werde alle weiteren Erklärungsversuche mit Interesse verfolgen.
 
Wie gesagt, hier im Forum überwiegt anscheinend der Typ Student, der auch nur noch im Leopardentanga zur Klausur erscheinen würde, nur weil es die Prüfungsordnung vorschreibt, ohne die Sinnhaftigkeit dessen in Frage zu stellen.

Dass wir "Taschenrechnerverbrecher" uns an die eigene Nase packen können - oder uns wenn ergonomisch möglich lieber noch in den Arsch beissen würden - ist jedem Betroffenen wohl selber klar.
Dafür brauch es insbesondere nicht die weissgottwieschlauen, tausendfachen, einschläfernden Belehrungen der teilweise spätpubertären Smiliefraktion, die aber anscheinend sonst nichts besseres zu tun hat.

Prima das es mit der Einsicht schon so weit ist 🙂.
Wenn man sich aber selbst an die Nase fasst, wieso ist es dann in Ordnung wenn der Rest der Studenten über die Asta deinen Anwalt bezahlt 😕?

Viele Grüße
die weissgottwieschlaue, spätpubertäre Smiliefraktion :cool
 
Lieber Batman,
Ich schrieb "im Falle einer..." Und nicht es SIND Rechte verletzt worden.
Und mit "jetzt" meinte ich nicht sofort, sondern jetzt ist überhaupt erstmal eine Grundlage eingetreten.
Widerspruch gegen die VAs.
Und dann KANN man eine Klage einreichen, so ist das Gesetz, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.
Wird der Widerspruch nicht abgelehnt würde das ja schon bedeuten, dass die Studenten ihr Recht zugesprochen bekommen und nicht erst Klagen müssen. Das ist schon richtig so wie ich es geschrieben habe 😉

Und es ist schon richtig wie ich geschrieben habe:
Erst wenn überhaupt eine Rechtsverletzung durch den RA festgestellt wird, dann wir der Klageweg beschritten. Natürlich kann theoretisch auch Klage eingereicht werden, wenn dem nicht so ist, aber wozu dann?


Natürlich beugt man sich einer Machtgewalt wenn man sich informiert und als seine Pflicht ansieht an stellen, an denen man das vielleicht gar nicht müsste, was denn sonst? Welche andere Handlung stellt das denn dar?

Ich möchte mein Studium erfolgreich abschließen, also informiere ich mich über die für mich relevanten Themen (dazu gehören eben auch die zugelassenen Hilfsmittel, seien es Gesetze oder Taschenrechner). Das tue ich nicht, weil mir irgendjemand auferlegt dies zu tun.
Auf der anderen Seite beschuldige ich niemanden außer mir selbst, wenn mir ein Nachteil entsteht, weil ich mich nicht informiert habe.
Ich beuge mich also nicht irgendeiner "Machtgewalt" sondern handele eigenverantwortlich.

Darüber hinaus frage ich mich, wer deiner Meinung nach entscheidet, wann man es als Pflicht ansehen muss sich zu informieren und wann man es hinterfragen muss.

Und ob diejenigen, die es als auferlegte Pflicht ansehen sich zu informieren, diese Pflichten hinterfragen oder nicht, weißt du doch gar nicht - insofern kannst du auch in dem Fall nicht einfach unterstellen, dass sich hier einfach irgendeiner "Machtgewalt" gebeugt wird.
 
Was macht den eigtl. unser Oberstaatsanwalt? Von dem guten Mann hört man ja gar nix mehr...ist wahrscheinlich mit seinen 30 Kollegen und 500 Mitarbeitern am Asta-Geld zählen und aufteilen 😉 ...immerhin hat die ganze Meute ja ein Formular gemeinsam erstellt
 
Ich verstehe wirklich nicht, warum das ganze von der Seite der Studenten her betrachtet wird.
Gegenstand eines Widerspruchs und einer Klage ist doch nicht ob ein Student es geschafft hat sich zu informieren über xy.

Gegenstand ist: darf die Uni als Staatsorgan das auf diesem Wege und in der Form und Art? Oder verletzt sie damit subjektive Rechte (aller Studenten)?

Aufgabe der Asta ist eine Studentenvertretung, das Interesse der Studentenschaft als Einheit.
Wird ein Recht dieser Studentenschaft eventuell beeinträchtigt gehört das zu den Aufgaben der Asta sich dafür einzusetzen. Das tut sie ständig und immer wieder und auf unterschiedliche Arten - völlig legitim.

Es ist sachlich völlig sinnlos sich darüber zu ereifern ob sich dieser und jener über xy informiert hat oder nicht oder hätte sollen, können, müssen.

Und es ist sicherlich nicht das erste Mal, dass die Asta einen Anwalt beauftragt um eine Sachlage zu klären, das bekommt nur nicht immer jeder mit, weil es nicht so öffentlich läuft wie gerade, aber es ist durchaus nichts ungewöhnliches!
 
Entschuldige was? Es geht nicht immer um dich, bitte fühle dich nicht in deinen weiteren Ausführungen gestört. Es muss nämlich weiterhin betont werden, wie wichtig es doch für uns alle ist, dass die Asta einen Anwalt bezahlt um die leicht vermeidbaren Probleme einer kleinen Gruppe Studenten jetzt vor Gericht zu lösen.
Ich werde alle weiteren Erklärungsversuche mit Interesse verfolgen.
Ich gehe davon aus, dass du dich in irgendeinem tiefen eigenen Muster bewegst, mit mir hat das auf jeden Fall mal nichts zu tun.
"Es geht nicht immer um dich..."
Interessant. Wäre ich jetzt bei meiner Omnipräsenz hier nicht von ausgegangen.

Allerdings bin ich tatsächlich davon ausgegangen du sprichst hier mit irgendjemand, und ob nun mit mir oder jemand anders, macht das deine Aussage irgendwie mehr oder weniger diskriminierend???
Nein, ich glaube nicht. Also lass doch einfach deine Häme, das wirkt bestenfalls unfreundlich, das aber dann sehr.
 
Wie gesagt, hier im Forum überwiegt anscheinend der Typ Student, der auch nur noch im Leopardentanga zur Klausur erscheinen würde, nur weil es die Prüfungsordnung vorschreibt, ohne die Sinnhaftigkeit dessen in Frage zu stellen.

oh ja das Totschlagargument der Uniformität - wenn sonst nix hilft

Dass wir "Taschenrechnerverbrecher" uns an die eigene Nase packen können - oder uns wenn ergonomisch möglich lieber noch in den Arsch beissen würden - ist jedem Betroffenen wohl selber klar.
Dafür brauch es insbesondere nicht die weissgottwieschlauen, tausendfachen, einschläfernden Belehrungen der teilweise spätpubertären Smiliefraktion, die aber anscheinend sonst nichts besseres zu tun hat.

Es hat niemand die die einen falschen Taschenrechner verwandt haben als Verbrecher dargestellt. Es darf nur hier generell bezweifelt werden, dass jemand von dieser Änderung schlichtweg nichts gewusst hat. Es wurde etliche male in verschiedensten Wegen diskutiert und kommuniziert. Ob es recht ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Aber die ewig jammernden die daherkommen "Ich habe es nicht gewusst und es hat mir niemand gesagt und gefunden hab ich es auch nirgends" -> sorry das ist in den meisten Fällen eine Schutzbehauptung. Für die die bewusst das Risiko eingegangen sind - hmmm was soll man dazu sagen. Für die die es falsch Verstanden haben - also wirklich nicht nur vorgeschoben - kann ich jedes Verständnis aufbringen - vor allem für diejenigen für die es klar war/ist dass der von Ihnen verwandte TR den Kriterien entspricht und dann doch nicht war - da finde ich es gerechtfertigt was zu tun. Für die anderen beiden Fälle - sorry das ist dreist.

Wobei sich mir die Frage stellt warum die Asta nicht bereits früher eingeschritten ist bzw aktiv wurde - im Geschäftsleben heißt nichts Sagen immer noch akzeptieren. Ist es wirklich notwendig das Kind erst in den Brunnen fallen zu lassen?

Jetzt im nachhinein gibt's doch eh nur Verlierer (für den Fall dass geklagt wird) - immerhin wird da doppelt unser aller Geld verbrannt - einmal über die Asta - unsere Beiträge - einmal über die Uni - die Steuergelder aller und unsere Semestergebühren.

Abgesehen davon gibt es in meinen Augen wesentlich wichtigere Baustellen wo sich die Asta für die Studenten einsetzen sollte - und das wäre dann wirklich ein Gewinn - weil was wirklich nicht geht ist wenn ein Lehrstuhl einer Fernuni kaum bis gar keine Inhalte veröffentlicht und dazu noch für die Zusammenstellung der Klausuren den eigenen Studienbrief sozusagen ignoriert - wirkt oft wie wenns 2 verschiedene Studiengänge wären....

lg

cugar
 
Für die die es falsch Verstanden haben - also wirklich nicht nur vorgeschoben - kann ich jedes Verständnis aufbringen - vor allem für diejenigen für die es klar war/ist dass der von Ihnen verwandte TR den Kriterien entspricht und dann doch nicht war - da finde ich es gerechtfertigt was zu tun.
[...]
Abgesehen davon gibt es in meinen Augen wesentlich wichtigere Baustellen wo sich die Asta für die Studenten einsetzen sollte [...]

Ich würde nicht von "falsch verstanden" sondern von "anders interpretiert" sprechen wollen. Wie ich bereits vor ein paar Posts ausführte, ist die im Infoheft veröffentliche Angabe in meinen Augen nicht so eindeutig wie oft behauptet. Auch das oft gehörte Argument, 1000e von Studenten hätten die Informationen im Sinne des PA richtig gedeutet und nur einige 100e falsch, ist fraglich. Wie hoch fällt wohl die Anzahl der Studenten aus, die aus reinem Misstrauen einen neuen, explizit aufgeführten Taschenrechner gekauft haben, obwohl sie der Meinung sind/waren, dass ihr alter Taschenrechner zu den genannten Modellreihen zählt?


Wahrscheinlich wird es in den Augen der meisten Studenten wichtigere Baustellen geben, in den Augen der Betroffenen wohl eher nicht. Aber du schriebst ja bereits, dass du ein Eingreifen der ASTA in diesem Fall für gerechtfertigt hälst.
 
Hi
okay ich korrigiere mich - falsch interpretiert ist tatsächlich der bessere Begriff - das falsch Verstanden ist doch eher negativ behaftet.
 
ich glaube kaum, dass hier irgendjemand der betroffenen sich absichtlich nicht an die regel gehalten hat wider besseren wissens (das ist wirklich eine verdrehung der tatsachen und eine unterstellung). das wäre ja nun wirklich nicht das schlaueste. ich bin mir im gegenteil sehr sicher, dass kaum jemand hier bewusst täuschen wollte und wahrscheinlich auch nicht konnte, da die meisten davon ausgingen, dass nicht-programmierbare taschenrechner weiterhin erlaubt sind oder die regel anders ausgelegt haben, da sie ja auch schwammig formuliert war.
wir ärgern uns ja selbst am meisten. demnach - sei es uns doch gegönnt, dafür zu kämpfen, dass unser schaden begrenzt wird. und 500 widersprüche sind ein skandal, das ist kein verschwindend geringer teil - das ausmaß der diskussion hier spricht doch schon bände.
auch die ungleiche durchführung des verfahrens an verschiedenen klausurorten ist skandalös und sicher kein verschulden der studierenden.
 
ich glaube kaum, dass hier irgendjemand der betroffenen sich absichtlich nicht an die regel gehalten hat wider besseren wissens (das ist wirklich eine verdrehung der tatsachen und eine unterstellung). das wäre ja nun wirklich nicht das schlaueste. ich bin mir im gegenteil sehr sicher, dass kaum jemand hier bewusst täuschen wollte und wahrscheinlich auch nicht konnte, da die meisten davon ausgingen, dass nicht-programmierbare taschenrechner weiterhin erlaubt sind oder die regel anders ausgelegt haben, da sie ja auch schwammig formuliert war.
wir ärgern uns ja selbst am meisten. demnach - sei es uns doch gegönnt, dafür zu kämpfen, dass unser schaden begrenzt wird. und 500 widersprüche sind ein skandal, das ist kein verschwindend geringer teil - das ausmaß der diskussion hier spricht doch schon bände.
auch die ungleiche durchführung des verfahrens an verschiedenen klausurorten ist skandalös und sicher kein verschulden der studierenden.

naja dass jemand glaubt ein Taschenrechner gehört einer Serie an und wäre somit erlaubt kann ich mir noch vorstellen (z.b. TI30X - TI30X2) das ist unter Umständen noch verwirrend - hätte aber spätestens durch die Aufsicht aufgeklärt werden müssen (zumindest bei meinen Klausuren wurde dezidiert darauf hingewiesen dass diese und NUR diese TR erlaubt sind). Was ich mir nicht vorstellen kann bzw. was mir einfach nicht eingehen will ist dass man durch die Formulierung schließen kann dass auch alle anderen nicht programmierbaren Taschenrechner erlaubt sind - sorry soviel Phantasie habe ich leider nicht - weil genau das mit keinem Wort erwähnt wird.

lg

cugar
 
naja dass jemand glaubt ein Taschenrechner gehört einer Serie an und wäre somit erlaubt kann ich mir noch vorstellen (z.b. TI30X - TI30X2) das ist unter Umständen noch verwirrend - hätte aber spätestens durch die Aufsicht aufgeklärt werden müssen (zumindest bei meinen Klausuren wurde dezidiert darauf hingewiesen dass diese und NUR diese TR erlaubt sind). Was ich mir nicht vorstellen kann bzw. was mir einfach nicht eingehen will ist dass man durch die Formulierung schließen kann dass auch alle anderen nicht programmierbaren Taschenrechner erlaubt sind - sorry soviel Phantasie habe ich leider nicht - weil genau das mit keinem Wort erwähnt wird.

Eine Klärung durch die Aufsicht kommt leider bei Klausuren, in denen der Gebrauch des TR notwendig ist, zu spät.

Dass aus einer der verschiedenen Formulierungen geschlossen werden könnte, dass wirklich jeder nicht programmierbare Taschenrechner erlaubt sei, kann ich mir allerdings auch nicht vorstellen.
 
Wie gesagt, hier im Forum überwiegt anscheinend der Typ Student, der auch nur noch im Leopardentanga zur Klausur erscheinen würde, nur weil es die Prüfungsordnung vorschreibt, ohne die Sinnhaftigkeit dessen in Frage zu stellen..
Und du gehörst zu solchen Studenten, die die Sinnhaftigkeit der Frage stellen bzw. bestreiten wenn es schon zu spät ist? Hättest diese Frage der Sinnhaftigkeit noch vor einem Jahr gestellt
 
Und du gehörst zu solchen Studenten, die die Sinnhaftigkeit der Frage stellen bzw. bestreiten wenn es schon zu spät ist? Hättest diese Frage der Sinnhaftigkeit noch vor einem Jahr gestellt

Wie bereits erläutert, war mir die Regelung nicht bekannt bis zu diesem Semester.
Im letzten Semester habe ich mit dem Taschenrechner noch ohne Beanstandung meine Klausuren absolviert.
 
ganz ehrlich war sie mir auch nicht bekannt. und selbst wenn ich den hinweis im studien- und prüfungsunfo gelesen hätte, hätte ich mit hoher wahrscheinlichkeit meinen casio fx85 für eine zugelassene variante gehalten, da ich einfach bislang mit diesem taschenrechner alle klausuren rechtmäßig geschrieben habe.
 
Wie gesagt, hier im Forum überwiegt anscheinend der Typ Student, der auch nur noch im Leopardentanga zur Klausur erscheinen würde, nur weil es die Prüfungsordnung vorschreibt, ohne die Sinnhaftigkeit dessen in Frage zu stellen.

Mal ne frage.... Wenn du in deinen studienbriefen Themen liest die du Sinnfrei findest, lernst du diese dann dennoch - vlt sogar im leopardentanga - oder siehst du das auch nicht ein und schreibst dann in der Prüfung als Antwort: Thema finde ich Sinnfrei?
 
Dass man den falschen TR dabei hatte, weil man die Regelung überhaupt nicht gelesen hat - schwer vorstellbar für mich, aber offensichtlich möglich.

Dass man den falschen TR dabei hatte, weil man seinen TR für zugelassen gehalten hat - z.T. verständlich (z.B. den TI 30X), z.T. für mich weniger verständlich, aber gut, jeder liest mal was falsch.

Dass man aber die Regelung gelesen hat und sich dachte "och, ich hab meinen TR doch immer verwenden dürfen, dann darf ich bestimmt auch weiterhin", obwohl es ganz klar eine neu erlassene Regelung war, in der steht, dass eben jetzt die TR-Modelle eingeschränkt werden: Mal ehrlich Leute, das glaubt Ihr doch selbst nicht?! So blöd ist doch keiner, der es geschafft hat, sich an einer FernUni einzuschreiben und für eine Klausur anzumelden.

Dass jemand die Regelung unsinnig fand, vorher nix dagegen tun konnte und daher mit Absicht mit dem falschen TR in die Prüfung gegangen ist, um dann gegen den Widerspruch klagen zu können ... nun ja, Hut ab, wer das so durchzieht, aber das klingt für mich spontan grad noch spießbürgerlich-kleinkarierter als wir obrigkeitshörigen Taschenrechner-Neukaufer.

Und zur Leopardentangafraktion, zu der ich dann wohl auch gehöre ... ich könnte jetzt ganz gehässig sein und sagen: Hättet Ihr denn nen Leopardentanga angezogen, dann hättet Ihr jetzt die Prüfung bestanden und keinen Stress.

Aber ohne gehässig zu sein und sage ich nur: Man kommt eben häufig besser durchs Leben, wenn man sich nicht gegen jeden Mist querstellt. Ist manchmal schade und sicherlich sollte man sich auch mal querstellen, wenn es sich denn zu kämpfen lohnt. Aber wegen einer TR-Regelung ... nun ja, man sollte seine Energie besser in andere Dinge stecken. Meine Meinung.
 
es ist ja nicht per se obrigkeitshörig und kleinkariert, wenn man sich guten wissens an die regel hält (im nachhinein hätten wir das wohl alle am liebsten getan und uns den vielen äger erspart). allerdings allen anderen, die dies leider warum auch immer nicht geschafft haben, wahrscheinlich, weil sie es nicht besser wussten, nicht zu gönnen, dass das PA kulant ist und ihr schaden begrenzt wird, gar einen nachteil für sich selbst darin zu sehen, und auch nicht zu wollen, dass die studiengebühren durch asta und fachschaft für einen anwalt verwendet werden, der die sachlage berechtigterweise klärt, ist m.e. hämisch und schockierend kleinkariert. ich wette, dass diese leute sich ansonsten keinen strich über die verwendung ihrer gebühren gekümmert haben, aber jetzt lamentieren aus gründen, die ich nicht nachvollziehen kann. wo sie doch selbst in der glücklichen lage sind, aus dem schneider zu sein. demnach wünscht uns doch einfach das beste und kümmert euch um eure nächsten module und klausuren, sofern ihr noch welche vor euch habt (im gegensatz zu vielen taschenrechner-opfern, die noch immer auf ihr abschlusszeugnis warten deswegen).
 
Zuletzt bearbeitet:
demnach wünscht uns doch einfach das beste und kümmert euch um eure nächsten module und klausuren, sofern ihr noch welche vor euch habt (im gegensatz zu vielen taschenrechner-opfern, die noch immer auf ihr abschlusszeugnis warten deswegen).


Die Meinung anderer mag ja vielleicht für den einen oder anderen unangenehm sein, oder man kann sie nicht nachvollziehen. Trotzdem dürfen auch diese Meinungen geäußert werden.

Die Studenten, die sich hier beteiligen, obwohl sie nicht wegen einem unzulässigen TR durchgefallen sind, werden sich in der gleichen Weise wie die anderen um ihre nächsten Module und Klausuren kümmern, wie auch die, die durchgefallen sind.

Keiner von uns hier klärt die Angelegenheit. Das tut der Anwalt in Zusammenarbeit mit dem ASTA. Hier im Forum findet nur ein Meinungsaustausch statt. Und an diesem dürfen sich alle Studenten beteiligen.

Und daher einfach mal meine Meinung zu der von dir angesprochenen erwünschten Kulanz:
Wenn sich herausstellt, dass ein Verschulden beim PA liegt, dann muss das PA die Konsequenzen tragen, d.h. es muss den Schaden beseitigen. Stellt sich aber heraus, dass kein Verschulden beim PA liegt, müssen die betroffenen Studenten die Konsequenzen ihres Verhaltens tragen.
Weshalb aber sollte das PA dann kulant sein? Genau an diesem Punkt käme es zur Ungleichbehandlung, die hier oft angesprochen aber stets nur verpönt wird.

Wenn ich ein falsches Gesetzt in einer Klausur benutze, wie vielleicht noch 10 weitere Mitstudenten, fordert auch keiner, das PA möge doch Kulanz walten lassen. Weshalb also in diesem Fall? Weil um die 500 Studenten betroffen sind?

Unter all denen, die die Regelung nicht gelesen haben wollen, oder die Regelung wohl falsch verstanden haben, haben sich nun auch all diejenigen eingereiht, die vorher laut getönt haben "Die spinnen ja, ich kauf mir doch nicht schon wieder einen neuen TR" oder "Ich weiß es besser, als die Regelung, meiner kann auch nicht mehr als die 3 Modelle, wird schon passen". Auch diese Studenten schreien jetzt laut "Sauerei!" Da kann man wohl kaum von "TR-Opfern" sprechen.
Hat die FU einen Fehler gemacht, dann haben auch diese Leute Glück gehabt.
Denen gegenüber aber noch kulant zu reagieren, obwohl bei der FU kein Verschulden vorliegt, wäre der absolute Hohn!

Und am Rande: Nicht alle, die befürworten, dass das Verwenden der nicht zugelassenen TR als Täuschungsversuch gewertet wird, sind auch dagegen, dass der ASTA einen RA beauftragt hat.
 
Also ich hätte das mit dem TR auch fast verpasst. Aus dem einfachen Grund:
Im letzten Semester gab es Einschränkungen der TR.
Da war der casio fx85 erlaubt.
Das ist der, den ich schon ewig habe.

Ich bin absolut NICHT davon ausgegangen, dass im Semester darauf die nächste Einschränkung kommt und von casio nur noch der fx86 erlaubt ist. Ansonsten kenn ich ja die Bedingungen und Les da auch nicht groß rum, wenn ich die Klausur schon im vorsemester geschrieben habe....

Ich hab die Klausuren als Wiederholer geschrieben und nicht das Modul belegt. Dadurch hab ich nichts weiter bekommen. Erst 2 Tage (!!) vor der Klausur eine Mail vom PA.
Und da musste ich am Zag vor der Klausur einen TR kaufen der fast 40 Euro gekostet hat. Ja, ich hab mich geärgert!

Ich hatte da lediglich: Glück! Aber es hätte genauso an mir vorbeiziehen können.

Und: bei finanzierung ist es nicht egal ob man mit oder ohne TR schreiben muss.

Und egal wie das nun entschieden wird: wenn wir dabei sind blöde Situationen anderer wahrzunehmen, dann muss ich sagen: die ohne TR schreiben müssten waren in der blödsten Situation.

Denn:
Wenn das ganz nicht rechtmäßig war, gibt es von den Studenten mit nichtzugelassenem TR ein Ergebnis, das vorliegt.

Denen ohne TR fehlen evtl genau die TR-Punkte zum bestehen. Da kann man ja schlecht beurteilen was sie geschafft hätten und in finanzierung ist knappes bestehen seit hering immer noch eine Herausforderung, also der TR wirklich wichtig!
Wenn das Unrecht war, was ist mit ihnen? Sie kriegen kein besseres Ergebnis und schauen wirklich ins Ofenrohr, da sind alle "in die liste eingetragenen" besser dran.

Sollte das TR Problem nicht rechtmäßig sein, ist das wirklich knifflig! Und das tut mir für alle beteiligten leid. Egal wie es gelaufen ist. Es ist ausreichen schief gelaufen, sonst wäre das nicht passiert. Denn um beim Gesetzestext Vergleich zu bleiben: komischerweise passiert das nicht derart!
 
27 Seiten? Ernsthaft?
Also bei mir war der letzte Hinweis auf die zugelassenen Hilfsmittel bei der Klausuranmeldung, das gleiche Fenster in dem auch die Raumangaben etc waren (soweit ich mich erinnern kann). Also wer sich bei der Klausuranmeldung nicht die paar Zeilen durchliest... es stand glaube ich auch ganz groß "Hinweise" darüber. Wie alt sind wir hier eigentlich? Ein Studium soll einen auch zur Selbstständigkeit erziehen die ich hier bei manchen beim besten Willen nicht mehr erkennen kann. Ob ein TI-30 zur TI-30X reihe gehört, mit der Entscheidung hätte ich auch zu kämpfen aber mit einem komplett anderen Modell WISSENTLICH in die Klausur zu gehen, da kann ich nur den Kopf schütteln. Allen andern viel Erfolg auf dem rechtlichen Weg.
 
...das meinte ich ja, wenn man unwissend ein leicht falsches Modell hat kann ich das verstehen, da meiner Meinung nach nicht klar ist, ob die Reihe nach TI-30 oder X oder II beginnt,
Anderes Beispiel: Wenn in der Anleitung einer Software steht, dass Microsoft Windows 7 SP 1 Voraussetzung für den Betrieb ist, dann könnte es jemand für denkbar halten, dass möglicherweise auch Microsoft Windows 7 ohne SP 1 oder Microsoft Windows XP oder Microsoft Windows Vista verwendet werden kann (weil nicht klar ist, ob die Reihe nach Microsoft Windows, Microsoft Windows 7 oder Microsoft Windows 7 SP 1 beginnt)? Wem unklar ist, "wo die Reihe beginnt", also Zweifel hat, der nimmt lebenspraktischer Weise genau das was da steht, denn damit trifft er ohne Zweifel das Gemeinte (wer Microsoft Windows 7 SP 1 schreibt, meint im Zweifel genau das). Und wer Zweifel hat, der kann auch nachfragen. Hat das jemand gemacht und trotzdem einen unzulässigen TR verwendet? Ich glaube nicht und wenn doch, warum?

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stimme dir da zu, deswegen habe ich auch einen neuen Taschenrechner vor der Klausur besorgt, jedoch ist die Abgrenzung einer Modellreihe nicht so eindeutig gegeben wie manche es hier denken und wenn man einen TI- 30 Solar besitzt und ein TI-30 X II ist erlaubt, so würde ich im ersten Moment denke: die Modellreihe ist TI-30, alles andere sind weitere Untergruppen dieser Modellreihe.
 
kurz und gut: es ist doch einfach lächerlich, wegen sowas leute durchfallen zu lassen. vor allem weil es so gar nichts mit dem fachlichen können, das geprüft werden soll, zu tun hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
jedoch ist die Abgrenzung einer Modellreihe nicht so eindeutig gegeben wie manche es hier denken und wenn man einen TI- 30 Solar besitzt und ein TI-30 X II ist erlaubt, so würde ich im ersten Moment denke: die Modellreihe ist TI-30, alles andere sind weitere Untergruppen dieser Modellreihe.

Untergruppen spezialisieren doch und wenn die Uni TI-30 X II schreibt, dann schließt sie möglicherweise Untergruppen von TI-30 X II mit ein (weil jene insbesondere auch TI-30 X II sind) , aber doch nicht die übergeordneten Gruppen, in denen TI-30 X II eine Untergruppe ist (TI-30 X, TI-30, TI ?) , weil das keinen Sinn macht.


Logisch weiterdenken für zur Absurdität, wird es vielleicht so klar, dass dieser Ableitungsansatz falsch ist?: TI-30 TR ist eine spezielle Gruppe der TI TR und diese wiederum eine spezielle Gruppe aller TR die es überhaupt gibt. Deiner Logik folgend, wären also alle TI TR und sogar alle TR dieser Welt erlaubt.

/* Ironie on */
Um bei meinem Beispiel zu bleiben. Wer zu Hause Microsoft Windows 7 (ohne SP 1) hat, der denkt auch im ersten Moment, dass das ausreicht, auch wenn Microsoft Windows 7 SP 1 vorausgesetzt wird, denn Microsoft Windows 7 SP 1 ist schließlich nur eine Untergruppe von Microsoft Windows 7.
/* Ironie off */

Tatsächlich ist es gerade andersherum. Wenn Microsoft Windows 7 vorausgesetzt wird, dann kannst Du Microsoft Windows 7 SP 1 einsetzen, weil es eine Untergruppe von Microsoft Windows 7 ist, d.h. Microsoft Windows 7 SP 1 ist insbesondere ein Microsoft Windows 7 und erfüllt damit die Voraussetzung. Und in unserem Fall wir nun mal der Regelung nach TI-30 X II vorausgesetzt und nicht TI-30 ("TI-30 X II Solar", "TI-30 X II Himmelblau" oder "TI-30 X II Windkraft grün" wären auch erlaubt, weil das Untergruppen von TI-30 X II, also auch TI-30 X II wären).

Liebe Grüße
 
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Nun ja, @ChrissiLLB - um Dein schönes Beispiel zu nehmen, so ist bei "Windows 7 SP 1" ja auch "Windows 7 SP 2" ok, weil es eine Nachfolgeversion ist. Bei Windows heißt das dann eben "mindestens SP 1". Und dann ist auch SP2 ok und nicht nur SP1a und SP1b.

So gesehen wäre das im Fall von Windows7 eben SP (im Sinne von: Hauptsache mindestens das erste Service Pack) und nicht "SP1".

Und theoretisch könnte es ja so auch bei dem TI 30 X II sein - man muss schon die TI-Reihe sehr gut kennen, um zu wissen, dass nicht vielleicht schon der TI 30 X II eine Variante ist. Wenn ich jetzt den TI 30 X Solar haben, könnte es ja schon sein, dass eben TI 30 X das "Grundmodell" ist, das es so aber nicht gibt - es gibt dann nur I, II, eco, Solar, Windkraft grün und was weiß ich was.

Aber letztlich ist es doch völlig irrelevant, wie man die Regelung alles fehlinterpretieren kann und wie nicht. Ich habe mir den Sharp in orange gekauft, weil ich es so verstanden hatte, dass der eben erlaubt obwohl nicht explizit aufgeführt ist. Hätte ich die ganze Diskussion vorher gelesen glaube ich wäre ich das Risiko nicht eingegangen, keinen explizit aufgeführten Rechner zu nehmen.

So eine Regelung sollte, wenn man sie knallhart durchsetzen will, absolut eindeutig formuliert sein. Und das heißt für mich ein abschließendes Aufführen aller erlaubten Modelle. Das haben sie inzwischen ja auch nachgeholt und mal ehrlich, sonderlich lang ist die Liste nicht, das kann also kein Grund gewesen sein.
 
Nun ja, @ChrissiLLB - um Dein schönes Beispiel zu nehmen, so ist bei "Windows 7 SP 1" ja auch "Windows 7 SP 2" ok, weil es eine Nachfolgeversion ist. Bei Windows heißt das dann eben "mindestens SP 1". Und dann ist auch SP2 ok und nicht nur SP1a und SP1b
Genau, das speziellere umfasst hier das allgemeinere (SP2 enthält SP 1 und SP1 enthält das Original), aber andersherum kommt Käse heraus. Deshalb käme ich im "Geradeaus-Fall, d.h. ohne nachzuforschen, nicht auf die Idee, ein TI-30 X Solar könnte ein TI-30 X II sein.
Liebe Grüße
 
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So eine Regelung sollte, wenn man sie knallhart durchsetzen will, absolut eindeutig formuliert sein.
Und genau so kann es leider kommen. Es wird genauer als genau, wenn das bisherige schon als nicht genau genug beurteilt wird (womöglich richterlich). Ich habe keinen Zweifel, dass die Uni alles knallhart und juristisch wasserdicht machen kann .... das wird sicher toll! Im schlimmen Falle steigt die Bürokratie und die Formalanteile in Form von prüfungsamtlichen Vorgaben in einen grausamen Bereich. Wo Uni Mitarbeiter bisher kulant und eher unbürokratisch geholfen haben und der "kleine Dienstweg" geklappt hat, gibt es dann nur noch rechtssichere Paragraphen, auf die verwiesen wird und E-Mail Antworten gibt es nur noch in Form rechtskonformer Textbausteine ohne individuellen Bezug. Der Student muss dann erst recht, und zwar noch genauer, auf die gehäuften amtlichen Mitteilungen achten (Die meisten Studenten wissen gar nicht, wo die rechtswirksam veröffentlicht werden und werden sich wieder beschweren, ha, ha, ha) und die Prüfungsordnung und andere Ordnungen genau studieren. Und das soll besser klappen? Ha, ha, ich freue mich schon auf die Diskussionen, Meckereien und Wutreden über die böse böse Uni hier im Forum. Das wird dann alles nur schlimmer und nicht besser.

So eine Regelung sollte, wenn man sie knallhart durchsetzen will, absolut eindeutig formuliert sein.

"Die Büchse der Pandora" ist Dir ein Begriff, nicht wahr? Drängt die Uni nur richtig in die Enge, dann wird sich die Büchse schon öffnen ... Die Uni wird sich in den Bereichen ohne Spielräume "härter" (prüfungsamtliche Vorgaben) und in den Bereichen mit Spielräumen "defensiver" (könnte ja jamand einen Strick d'raus drehen) verhalten.

Liebe Grüße
 
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