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Nein, ich habe nur Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. War also nur Rechtsbehelfsverfahren, kein Klageweg.
Wenn aber im Gerichtsverfahren anders entschieden wurde, trotz der Argumentation die ich gekriegt habe, dann wäre hier wohl auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu sehen... steigen somit ins Grundgesetz 🙂)))).
Verstehe ich das richtig, dass die anderen gleich Klage erhoben haben? Der Klageweg ist doch erst mit Erlass des Ablehungsbescheides - in meinem Fall: erst JETZT eröffnet...
Sprechen wir hier schon von der Klausur vom WS 2013/2014???
Man kann diese Klausur also auch mit keiner anderen Klausur zu 100 Klausurpunkten verrechnen, ja? Klar, ausser den Fall, dass in einer BWL-Klausur 100 erreicht werden (unrealistisch).
Diese Behauptung hat hier doch gar keiner aufgestellt. Vielleicht solltest du dir die Beiträge erstmal durchlesen (wenigstens überfliegen), bevor du loslegst. 😉 Hier wurde nämlich bzgl. der Widersprüche genau das Gegenteil berichtet. Einige waren mit ihrem Widerspruch erfolgreich, andere nicht.Es ist ein GERÜCHT, dass das Widerspruchsverfahren für ALLE Studierenden erfolgreich verlaufen ist. Ich habe heute ein Ablehungsbescheid gekriegt mit folgender Begründung:
Verstehe ich das richtig, dass die anderen gleich Klage erhoben haben? Der Klageweg ist doch erst mit Erlass des Ablehungsbescheides - in meinem Fall: erst JETZT eröffnet...
Sprechen wir hier schon von der Klausur vom WS 2013/2014???
Niemand kann sich mehr darauf berufen, dass die Regelung "neu" ist. Somit ist der Fall auch vor Gericht nicht mit dem damaligen Urteil zu vergleichen.Herzlichen Dank für den Tipp! Das werde ich machen. Ich habe heute auch den damaligen Anwalt kontaktiert (per eMail) und hoffe, dass er sich bei mir melden wird...
Obwohl mir das alles schon einbisschen suspekt ist, denn: wieso zieht die Uni dieselbe Masche wieder durch, sie hatte das Verfahren doch verloren... damit müsste sie e-i-g-e-n-t-l-i-c-h wieder rechnen, oder hat sie einen besseren Ass im Ärmel... (grübel)...?
Also, mir ist es prinzipiell egal, ob jemand aus Prinzip die Regelung nicht anerkennen möchte, aber dieser jemand sollte es dann entweder hier kundtun oder am besten ganz privat mit dem Prüfungsamt oder dem Lehrstuhl ausdiskutieren. Was ich absolut unmöglich finde, wenn man im Hörsaal sitzt und ohnehin mit Prüfungsstress belastet ist, dann ein Kommilitone der Meinung ist, diese Diskussion laut und energisch mit der Prüfungsaufsicht vom Zaun zu brechen, die übrigens zu diesem Thema gar keine Stellungnahme machen darf, sich der Prüfungsbeginn dadurch eine Viertel Stunde verschiebt und manche derart genervt sind, dass sie wiederum einige Zeit brauchen, sich wieder auf die Prüfung einzustellen.
Liebe Nerv-Kommilitonen: LASST DAS BITTE VOR PRÜFUGSBEGINN SEIN! Schreibt von mir aus mit nicht zugelassenem Taschenrechner mit, aber haltet eure Schnauze!
So geschehen diesen März in München.