weiß einer von euch, ob farbige Markierungen im Kontenrahmen erlaubt sind bei der Prüfung?
Bei den alten Klausuren steht nämlich folgendes:
- Kontenplan, ohne zusätzliche Eintragugen
bei den zulässigen Gesetzestexten steht aber: Klebezettel und Unterstreichungen erlaubt, halt nur ohne Beschriftungen. Gilt das jetzt nur für die Gesetzestexte oder auch für den Kontenplatn?
Wär schön, wenn einer von euch Bescheid wüsste und es posten würde.
Bei den alten Klausuren steht nämlich folgendes:
- Kontenplan, ohne zusätzliche Eintragugen
bei den zulässigen Gesetzestexten steht aber: Klebezettel und Unterstreichungen erlaubt, halt nur ohne Beschriftungen. Gilt das jetzt nur für die Gesetzestexte oder auch für den Kontenplatn?
Wär schön, wenn einer von euch Bescheid wüsste und es posten würde.