Fernstudium, mögliche Rückzahlungen ans Finanzamt

Dr Franke Ghostwriter
ich habe dieses Semester den Master Elekt-u-Infor-Technik mit der Vertiefungsrichtung Regenerative Energietechnik in Teilzeit begonnen. Ich bin noch voll Berufstätig und will mich Fachlich weiterbilden.
Für mich stellt sich jetzt zum Thema Steuerliche absetzbeikeit meines Zweitstudiums (habe im Erststudium Dipl.Ing. studiert) einige Fragen.

1. Ich studiere z.B. 3 Semester, schließe das Studium aus welchen Gründen auch immer nicht ab. Habe aber die Kosten des Studiums in dem Jahr absetze in dem sie anfallen sind. Muss ich dann die steuerlichen Vorteile dem Finanzamt zurückzahlen? Wenn ja alles auf einmal oder gestreckt?

2. Kann ich während des Studiums die Kosten nicht angeben und die gesamten Kosten rückwirkend auf einmal steuerlich geltend machen wenn ich den Abschluss in der Tasche habe? Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung wie lang Rückwirkend ich Kosten geltend machen kann?

3. Wenn ich auf ein Akademiker Studium in Hagen wechsele werden die da anfallenden Kosten steuerlich gleich behandelt wie bei einem Zweitstudium.

Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion mit Euch.

Gruß Jonathan
 
Da du bereits einen Studienabschluss hast und berufstätig bist, sind die Aufwendungen für dein Studium Werbungskosten, also Aufwendungen zur Sicherung deines Erwerbseinkommens. Als solche sind diese nur in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden. Wenn Du also eine Rechnung für Bücher im Dezember bekommst, aber erst im Januar bezahlst, dann sind es Kosten im neuen Jahr. Falls Du in einem Jahr mehr Werbungskosten haben solltest, als Du verdienst (sehr unwahrscheinlich), kannst Du einen Verlust rücktragen ins vorherige Jahr. Ein Ansammeln der Kosten aus mehreren Jahren ist nicht möglich.
Ob Du Dein Studium tatsächlich irgendwann abschliesst, interessiert das Finanzamt nicht unbedingt, solange Du ernsthaft einen Abschluss angestrebt hast. So ähnlich ist es auch mit der Gewinnerzielungsabsicht bei Unternehmungen, die anfangs nur Verluste bringen. Wenn die Unternehmung dann doch nach einiger Zeit eingestellt wird, reicht es auch aus, dass ursprünglich ein Gewinnstreben vorhanden war. Zurück zahlen musst Du also nichts.
Zum Akademiestudium kann ich Dir keine Auskunft geben (weil es ja zunächst nicht zu einem Abschluss führt), vermute aber, dass dies nur anerkannt wird, wenn die Module inhaltlich mit deinem Beruf bzw. erstrebten Berufsbild zusammenhängen.
 
Ob Du den Abschluss ernsthaft anstrebst, dürfte für das Finanzamt eigentlich irrelevant sein. Entscheidend ist lediglich der Berufsbezug. Auch ob Du ein Akademiestudium oder ein normales Studium macht, sollte keine Rolle spielen. Allerdings kann es bei Modulen, bei denen der Berufsbezug nicht so eindeutig erkennbar ist, eventuell Schwierigkeiten geben. Allerdings ist unter Kostengesichtspunkten der Wechsel ins Akademiestudium nicht empfehlenswert, da im Akademiestudium eine zusätzliche Betreuungsgebühr von 10€ pro SWS anfällt.
 
Danke für die schnellen Antworten und die ausführlicher Erläuterungen.

So wie ihr das darstellt muss ich erstens die Kosten in dem Jahr angeben in dem sie anfallen und zweitens überprüft das Finanzamt nicht ob ich den Abschluss tatsächlich irgendwann erreiche.

Somit habe ich bei einem möglichen Abbruch des Studiums nicht mit Rückzahlung der Steuerminderungen, der bis dahin geltend gemachten Kosten, zu rechnen.

Der Berufsbezug sollte bei sehr vielen Fächen einfach zu erbringen sein. Wenn ich als Dipl.Ing. Informations- und Kommunikationstechnik Technische Fächer aus meinem Fachbereich (E-tech, Elektronik, Informatik...), Management Fächer oder BWL Fächer belege kommt das immer der Berufsweiterbildung zu gute.
 
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