Fernuni räumt Ratenzahlung ein

Dr Franke Ghostwriter
Bei der Gebührenstelle anrufen und danach einen formlosen Antrag per E-Mail stellen. Und schon gibt es kurz später einen entsprechend angepassten Bescheid. Ich weiß jetzt nicht, ob man das jedes Semester machen kann, aber ich zahle meine 800 € von diesem Semester jetzt auch in den von mir vorgeschlagenen Raten an die Uni.

Ansonsten für alle Bafög AlG I und II Empfänger gibt es noch zusätzlich die Möglichkeit Ermäßigung zu beantragen:
Ermäßigung - Studium - FernUniversit
 
Darf ich fragen wie die Ratenzahlung gestaffelt wird? Kann man den Zahlungsplan selbst anbieten?

Ich habe in 2011 relativ viel Zeit für das Studium und wollte dann eventuell auch versuchen 3 Module in einem Semester zu schaffen. Mich würden technisch nur die Kosten davon abhalten.

Ansonsten für alle Bafög AlG I und II Empfänger gibt es noch zusätzlich die Möglichkeit Ermäßigung zu beantragen
Leider nicht wenn man Studiengangszweithörer ist.
 
Ich habe denen die Raten vorgeschlagen und die wurden auch so akzeptiert. Von mir bekommt die Uni jetzt bis Weihnachten vier bzw. noch drei gleich große Überweisungen. Es ist anzunehmen, daß die FeU das Geld innerhalb des Semesters erhalten möchte, aber ansonsten scheint die Gebührenstelle diesbezüglich durchaus auf einen zu zu gehen.

Viel interessanter finde ich bei den Ermäßigungen die Voraussetzung ein Stipendium zu erhalten. Das ist mir nicht wirklich verständlich, wer aus anderen Quellen Geld fürs Studium erhält, bekommt zusätzlich noch Rabatt. Wer sein Studium selbst finanziert nicht?
 
Danke dir für die Info 🙂

Hm, das mit dem Stipendium sehe ich eher so-so. Viele Stipendien werden von sozialen Träger mit sehr begrenzten Mitteln gestellt, hier kann ich es verstehen wenn man mit Ermäßigungen entgegenkommt. Man wird bei diesen ja zumeist nicht voll finanziert, sondern erhält Zuschüsse zum Lebensunterhalt bzw. den Studienkosten aufgrund des sozialen Situation. Man kommt an solche Stipendien auch leichter dran wenn man möglichst wenig Finanzierung benötigt. Es ist also praktisch ein sozial finanziertes Bafög.
 
Das kannst du jedes Semster machen...wenn du den Zahlunsbescheid hast schreibst du einfach wieviele Raten du haben magst...und innerhalb von 2 -3 tagen hast du einen Brief in dem die Raten festgelegt sind...
 
Ich hab das auch mal gemacht. Einfach eine e mail an die angegebene Adresse auf dem Gebührenbescheid schreiben mit Bitte um Ratenzahlung und die schicken dann den Bescheid. Mir wurde damals gesagt, dass 8 Raten, die höchst mögliche Anzahl wären. Wenn man weniger Raten will sollte man es angeben.
 
Man sollte es aber dann auch wirklich püüünktlich überweisen, denn u.U. kann man bei zuspät zahlen exmatrikuliert werden oder sich nicht rückmelden und so Scherze....da sollte man also aufpassen.
 
ohne vorwarnung wirst du auch bei ratenzahlung nicht geext ! dennoch sollte es sich von selbst verstehen, den vereinbarten ratenzahlungsplan einzuhalten. mir ist es einmal passiert nach kontenumstellung, eine rate verpennt zu haben. da kam ein entsprechendes schreiben, es folgte die manuelle üw meinerseits und gut war.
es ist also nicht so, dass eine woche nach verpassen einer rate die zwangs-ex kommt, dennoch finde ich es nur korrekt, die raten dann auch zu bedienen
 
Man wird höchstens aus der Ratenzahlung geworfen und darf x € Strafe zahlen.
Ich fand es nur interessant, daß meine erste Rate 4 Tage nach eintreffen des Briefes und 5 Tage nach Versand in Hagen eintreffen sollte. Das fand ich nun doch etwas knapp bemessen.
 
wisst ihr wie sich das mit der Nachbelegung verhält? Ich zahle zur Zeit in 4 Raten, nun kommt noch ein Modul dazu. Kann ich da nach Beginn des Semester bzw. der ersten Abbuchung die Anzahl der Raten noch ändern?
 
Ich weiß jetzt nicht, ob man das jedes Semester machen kann, aber ich zahle meine 800 € von diesem Semester jetzt auch in den von mir vorgeschlagenen Raten an die Uni.

Hat das außer einem Liquiditätsvorteil auch Nachteile? Ich frage mich, ob ich meine um die 500 Euro pro Semester nicht auch einfach so auf diverse Raten aufteilen sollte, wenn es keine Nachteile hat.
 
Ansonsten für alle Bafög AlG I und II Empfänger gibt es noch zusätzlich die Möglichkeit Ermäßigung zu beantragen:Entschuldingung, dass ich in diesem Thema eine andere Frage stelle ...

Darf man eigentlich als ALG 2 Empfänger von ARGE aus Fernstudium in Teilzeit machen? Hat jemand eine Erfahrung damit? Welche Probleme können kommen?
 
Darfst Du, Du mußt nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wobei ich jetzt nicht weiß, ob man ein TZ-Studium überhaupt angeben muß. Da manche Kundenbetreuer das wohl anders sehen, könnte man sich die Diskussion damit ersparen.
Beim VZ-Studium ist nur ALG I drin, danach wird man aufs Bafög verwiesen.

#?t=47515#post717628

Und zusätzlich ALG II dürftest Du zudem Rabat bei den Studiengebühren bekommen:
Ermäßigung - Studium - FernUniversit
 
Ja, wenn du am We lernst und Abends, und dich nachweislich um einen Job bemühst, dann kannst du in Teilzeit studieren. Wenn du es sagst, dann mach dich aber u.U. auf Stress gefasst. Z.Bsp. wenn du nicht studierst was deinem Beruf entspricht oder so....und überhaupt. Aber es ist gesetzlich ok wenn man es in Teilzeit macht.
Gina
 
Ja, wenn du am We lernst und Abends, und dich nachweislich um einen Job bemühst, dann kannst du in Teilzeit studieren. Wenn du es sagst, dann mach dich aber u.U. auf Stress gefasst. Z.Bsp. wenn du nicht studierst was deinem Beruf entspricht oder so....und überhaupt. Aber es ist gesetzlich ok wenn man es in Teilzeit macht.
Gina

Vielen Dank!

"gesetzlich ok", das meine ich! Alle sagen du darfst das, aber keiner hat das Gesetzt gesehen, bzw. das Gesetzt lesst sich unterschiedlich interpretieren .... Jeder berator versteht was anderes darunter ... Ich bin im Moment zu Hause mit dem 1,5 J. Baby, mein Mann is gerade seine Ausbildung angefangen. Das Baby kann keine Kinderkrippe besuchen, da es zu oft krank wird. Also bleibt mir nur das Fernstudium. Ich möchte aber nicht, dass ARGE erst Geld kürzt und danach muss man for Gericht gehen (und eventuell nach 1 Jahr gewinnen). Wäre toll schon ale notwendige Fragen vor der Immatrikulation zu klären und Papiere besorgen! Ich bezweifele aber, dass es so geht, dass mir ARGE eine Garantie schriftlich geben wird, dass nach meine Immatrikulation keine Schtrafmaßnahme folgen (hab schon schlechte Erfahrungen gesammenlt). Deswegen frage ich, ob jemand Erfahrung hat oder Gezetzt kennt.
 
Öhm, es ist nicht so, daß das SGB nicht online verfügbar ist, bzw. die angewandten Gesetze nicht klar sind und ja, man kann sie auch anders auslegen, aber zumindest ist klar, was Dir das Arbeitsamt vorhalten wird.
Ein wenig Tante Google bemühen:
Studenten bekommen kein ALG II auf Grund von § 7 Abs. 5 SGB II:
https://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200700

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

D.h. Vollzeitstudent=theoretische Möglichkeit auf BaFög=kein ALG II
Womit das Problem aber auch begrenzt ist, wechsle auf den Status Teilzeitstudent und schon bist Du nicht mehr BaFög-berechtigt und dieser § trifft nicht auf Dich zu.

Des weiteren mußt Du dem Arbeitsmarkt vollständig zur Verfügung stehen, aber das ist auch offensichtlich.
 
Ruf einfach mal bei der Studienberatung an und lass dich beraten, bzw. sagen an wenn Du Dich wenden kannst. Ich bin mir ziemlich sicher, dass in einer Ausgabe der FernUni Zeitschrift mal ein Artikel, bzw. eine Ankündigung zu einem Termin mit dem Titel "Studieren mit Harz4 / übers Arbeitsamt" oder so ähnlich stand. Da gibt es also sicher Möglichkeiten. Also einfach mal erkundigen
 
studieren "übers arbeitsamt" ist nicht möglich

das einzige, was massgeblich zählt ist, dass der H4-empfänger dem arbeitsmarkt in vollem umfang, sprich vollzeit, zur verfügung steht ! und diese verfügbarkeit ist gegeben mit einem teilzeitstudium, wieviel zeit du investierst, hat den sb der arge nicht zu jucken, solange du nicht ankommst und sagst: ich studiere, kann daher nur zwanzig oder dreissig stunden/woche arbeiten.
insofern wage ich zu bezweifeln, dass du überhaupt der arge rechenschaft über deine "freizeit" schuldig bist. soll heissen: du kannst ein angebot der arge zu einer vollzeitstelle nicht ableh´nen mit der begründung, dass du mit anfahrt und arbeitszeit nicht mehr genug zeit für dein teilzeitstudium hast.

nichts anderes besagt der entsprechende paragraph. die teilweise zu findenden probleme mit der arge resultieren m.M.n. daraus, dass genau so argumentiert wurde bzw. man die arge proaktiv auf das studium hingewiesen hat (warum, erschliesst sich mir nicht , da , wie gesagt privatsache solange du keine gelder dafür haben willst oder auf teilzeitarbeit pochst) und u.u. vollzeit ablehnt mit dem hinweis "aber dann wirds eng mit dem studium"..
 
und was willst du schreiben ?

siehe oben.. du hast keine pflicht, ein TEILZEITstudium von der arge absegnen zu lassen.. läufst aber gefahr, dir viel stress einzuhandeln, je nach befindlichkeit des zuständigen SB..

was ja insofern, betrachtet man den H4 satz, noch verständlich ist, als der sich fragen könnte, wie die kosten bestritten werden. unabhängig davon geht es ihn aber, da ein tz studium nicht bafög-gefördert ist, nix an..

es zählt einzig und allein die tatsache, dass du vollzeit dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen hast. udn auch ein tz.studium nicht dazu geeignet ist,eine arbeitsstelle mit verweis auf "aber ich studiere doch für xy" abzulehnen
 
Ich weiß nicht ... Möchte nur ganz sicher sein. Was soll ich machen? Verschweigen? Das werde ich in keinem Fall machen, ist mir zu unsicher. Einfach melden? Dann hat man sowieso den ganzen Stress mit Papiere (beweisen, dass der Studiengang nicht Bafögberechtigt ist). Ich will nur vermeiden, dass ein "kluger" Berater sagt: Sie sind Studentin - gibts kein Geld. Dann gibts kein Geld, mehrere Monate Streit und am Ende eventuell beweise ich, dass ich doch studieren darf.

Das were eigentlich mein zweites Studium. Beim ersten Mal musste ich mich bei der Arge anmelden über mein zukünftiger Ehemann (da er damals arbeitslos war und ich Ausländerin bin). Ich stand schon vor dem Abschlüss meiner Masterarbeit. Mein zukünftiger Mann fragte bei der Arge, ob ich was kriege. Sie haben gasagt: kann sie 3 Stunden am Tag arbeiten, kriegt sie Bafög? Ich konnte Vollzeit arbeiten ind hatte kein Recht auf Bafög. Ich habe also meine 70 Euro (!) Wohnheim Zimmer gekündigt, 400 km mit meinem Mann umgezogen, wir haben geheiratet und zur Hohzeit hat Arge meinem Mann Geld gekürzt, da ich Studentin bin und sollte meine Miete selber bezahlen ..... Wir mussten 7 Monate mit 500 Euro/Monat auskommen, bis er Job gefunden hat. Jetzt haben wir ein Baby und die Geschichte will ich in keinem Fall wiederholen.
 
Teilzeitstudium ist Dein eigenes Hobby.

Muß auch nicht der Arge gemeldet werden.

Was geschehen kann: Du meldest Dein Teilzeitstudium dem Arge Mitarbeiter
an. Und plötzlich findet der eine Weiterbildung im Mützenstricken oder einen
ähnlichen Schwachsinn für Dich. Mache die Leute doch nicht noch mehr auf
Dich aufmerksam als Notwendig.
 
Meld es lieber nicht, du musst es nicht, weil du keine Studentin im Sinne des SGB II bist. Du würdest ja auch keinen VHS-Kurs oder einen Kegelverein melden. Hier mal ein Zitat des Studentenwerks Oldenburg (nachzulesen hier: Studentenwerk Oldenburg | SGB II - Sozialgeld und Grundsicherung f)

Teilzeitstudium

Nach § 2 Abs. 5 BAföG muss eine Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nehmen, um überhaupt als Ausbildungsform förderbar zu sein. Deshalb sind Teilzeitstudiengänge "dem Grunde nach" nicht förderbar, was somit die Ausschlussformulierung des Arbeitslosengeld II (§ 7 Abs.5 SGB II, s. oben!) unterläuft (siehe auch BAföG-Seite und Beschluss des LSG Thüringen vom 15.1.2007 sowie Fachliche Hinweise zu § 7 SGB II vom 20.1.2010, Rz. 7.82a). Teilzeitstudierenden kann folglich nicht entgegen gehalten werden, sie wären wegen ihres Studentenstatus nicht berechtigt, Arbeitslosengeld II zu beziehen, weil sie im Sinne des SGB II keine Studierenden sind. Allerdings müssen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erwerbsarbeit suchen, um den Leistungsbezug so kurz wie möglich zu gestalten. Dabei sollte das Teilzeitstudium besser nicht im Weg stehen.
Weil Fernstudiengänge gerade in Hinsicht auf eine berufsbegleitende Situationen konzipiert wurden, ist ein Teilzeitstudierender dann auch in der Lage, den Verpflichtungen zur Arbeitssuche nach § 10 SGB II und Eingliederungsbemühungen der Behörde nachzukommen.
 
Danke! Vielen vielen Dank! Das habe ich lange gesucht!

Allerdings zweifele ich noch ein bischen ..... Ich habe im internet ein Zusatztblatt zum ARG 2 Antrag gefunden und da steht sogar Gasthörer (!!!!) Studium auf der Liste! Muss man ankreuzen, ob man das macht, oder nicht. Was passirt danach (wenn man das ankreuzt), weiß keiner. Vielleicht nichts. Sie werden das nur wissen.
Also, das man in Teilzeit Fernstudium machen darf, bin ich mir jetzt fast 100% sicher, aber ob man es doch melden muss??? Und was passiert wenn man das doch nicht meldet? 10% kürzung oder muss man vielleicht ganzes Geld für einige Monate zurück zahlen?

Andere Frage: ich betreue jetzt ein Kind. Kann es negativ auswirken? Nicht das sie sagen, dass es schon meine Vollzeit beschäftigung ist und mehr darf ich nicht haben??? Interessiert doch keiner dass ich die Zeit furs Studium habe nur wenn der Kleiner schäft ...)))


Obwohl, ich denke, man hat eventuell wirklich weniger Stress, wenn man das nicht meldet. Kann ich doch in meiner Freizeit machen was ich will und nicht melden. Wenn ich abends, wenn alle schlafen, mit meinem MP3 Player Vorlesungen anhöre, warum soll das verboten sein???
 
Mach es doch nicht so kompliziert. Überlege dir, wie dein Sachbearbeiter so drauf ist. Wenn du meinst, dein Teilzeitstudium wäre sogar gut, da es zeigt, dass du dich bemühst, trotz Mutterschaft usw.., (bist ja jetzt ohne Krippe eigentlich eh gar nicht vermittlungsfähig, oder?? Akzeptieren die das, dass du sagst, dein Kind kann nicht in die Krippe?), dann sag es...oder wenn du denkst dein Gewissen hält es nicht aus wenn du nicht alles darlegst...Aber an und für sich...uuuunbedingt muss man es nicht sagen, wenn man weiß es gibt nur Scherereien oder so...dann könnte man seine Freizeitbeschäftigung für sich behalten.
Sie dürfen dir das Geld nicht kürzen, solange du wirklich in Teilzeit studierst. Gasthörer ist kein Teilzeitstudium.
Du darfst nur nieeeemaaaals dem Amt sagen😱h tut mir leid, ich kann den Jjob hier nicht annehmen da ich ja meinen Fernkurs mache...Darfst wegen der Uni keinen 1,-Euro-Job, keine Fortbildung, und nix, ablehnen. Dann ist alles in Butter.
Thema Kind: tja, widerspricht sich ja, was du sagst. Wenn das Jobcenter sagen würde, dein Kind ist schon ein Vollzeitjob, dann können die ja eh nicht von dir verlangen, dass du für eine Arbeit zur Verfügung stehst. Da unser STudium berufsbegleitend ist, kannst du es also auch machen wenn dein Kind als Vollzeitjob gilt - hier gibts ja viele die in VZ arbeiten UND noch studierne UND noch Mama sind UNd sogar noch alleinerziehend...
Warum kannst du eigentlich kein Bafög bekommen? Würde es die SAche nicht erleichtern? Dafür musst du allerdings Vollzeit studieren.
Gina
 
Darfst wegen der Uni keinen 1,-Euro-Job, keine Fortbildung, und nix, ablehnen.
Dann ist alles in Butter.
und genau aus diesem Grund: nichts dem Arge Menschen vom Studium erzählen.
Normalerweise finden/haben die für einen Alleinerziehenden nichts.
Die können sich aber auch anstrengen, wenn sie Dich ärgern wollen.
 
Mein Sachbearbeiter sagt wahrscheinlich: ein Studium ist genüg (obwohl da habe ich keine praktische Erfahrungen und aus einigen Gründen es ist zu schwer Job zu kriegen) ... Obwohl ein neues Studium (Pädagogik) könnte sinnvoll für mich sein, da ich in diesem Bereich schon mal gearbeitet habe. Das ich mich bemühe und bemüht habe brauche ich nicht beweisen, dafür habe ich im Leben viel studiert und gearbeitet! Also von der Stimmung des meines Sachbearbeiters wird esabhängig wieviel Stress ich kriege.
Zur dem Thema Kind: unser Baby hat die Krippe ungefähr 3 Monate besucht, war aber so oft krank, dass ich es zu Hause lassen musste. Es bringt nichts, wenn es 2 tage die Krippe besucht und dann 2 Wochen zu Hause krank bleibt. Eigentlich wollte ich Job suchen oder eventuell sogar Lehramt studieren, aber die Gesundheit von meinem Kind ist mir wichtiger. Kriege fast selber Depression deswegen. Bildungswissentschaften im Fernstudiun ist einzigste Möglichkeit für mich, da ich nicht warten kann und will (bin schon 34).
 
Habe im Forum Debattierclub (rechts auf der Seite) ganz interessanten Anhang gefunden! Da steht, dass das Teilzeitstudium bei Harz 4 erlaubt ist. Es ist als Muster für Arbeitsamt angeboten. Jemand hat gesagt das kann man bei der Uni Hagen unterschreiben lassen. Habe ein ähnlicher Fall im Internet schon gelesen. Bin mir aber nicht so sicher, ob dieser Anhang ernst gemeint ist, oder soll eine Verarschung sein ....)))
 
1. warum sollte das eine verarsche sein
2. wenn du doch nicht glaubst, was dir hier gesagt wird und dir alles zu unsicher zu heikel etc ist, warum fragst du dann immer weiter?

geh zum amt, frage dort brav um erlaubnis (wohlgemerkt: für etwas, was die definitiv per gesetz nix angeht)

wünsche dir dann nur, dass du nicht wirklich an einen oberschlauen SB gerätst.
 
*seufz* warum glaubst du uns denn nicht? Oder z.Bsp. mir?? Ich beziehe (leider) derzeit Hartz Iv, (arbeite mich aber raus, trotz kaputtem Knie) und habe einen nicht gerade kompromissbereiten Sachbearbeiter, und selbst der musste mir zähneknirschend die Uni erlauben.
Es ist egal ob du 1 Studium schon hast oder 3, hauptsache du machst die Fernuni in Teilzeit, in deiner Freizeit, und stehst für Jobs zur Verfügung(was ich mit einem Kind allerdings für utopisch halte...außer du fändest eine Babysitterin für daheim dann, wenn es nicht weg soll oder eine TAgesmutter).
Du musst es nicht mal unbedingt sagen, aber ich habe es gesagt, weil ich so beweisen wollte, dass ich etwas tu, versuche rauszukommen, eben aber auf meine Art (hat verschieden eGründe, und obendrein bin ich ja nicht so mobil derzeit, ok seit über 1 Jahr schon...und will aber nicht als arbeitsunfähig oder sonstwas eingestuft werden, keine Gutachten haben müssen usw).
Wie auch immer, Teilzeit, also 1 Modul pro Semester, ist ok. Solange du eben klar machst, dass du in der Freizeit lernst, abends, wenn das Kind schläft oder so.
Gina
 
Juliet, beende doch bitte diese Diskussion. Du möchtest anscheinend die fundierten Ratschläge deiner Mitstudenten gar nicht berücksichtigen. Was bringt also deine ständige Nachfragerei. Mach es halt so wie du es für richtig hälst und damit hat es sich dann.
 
naja, das Jobcenter kann einen schon das Fürchten lehren....hat bei mir auch eine Weile gebraucht, bis ich den Leuten hier geglaubt habe. Aber so allmählich könntest du es schon annehmen, Juliet.
Gina
 
Danke für alle Antworten! Bin super dankbar, dass ich überhaupt ein feedback erhalte! Die Antworten sind aber nicht alle gleich und nicht alle sprechen aus eigener Erfahrung, deswegen die Unsicherheit. Mir ist es schon klar: man darf Teilzeit studieren, aber ob man das melden muss oder nicht, ist unbekannt. Fragen werde ich nichts mehr, entscheide später irgendwie .... Aber wenn jemand doch was zu sagen hat, würde ich mich nur freuen.
Wegen der Frage "warum sollte das eine verarsche sein".... Leute, lacht mich nicht aus (bin jetzt ganz rot geworden). Ich kenne deutsche offizielle Papiere nicht, deswegen das Wort "Kanzlerin" auf dem Papier hat mich zu den Zweifel gebracht.)))) Ich dachte das soll eventuell ein Witz sein. Ich kenne das Land und die Realitet sowieso nicht so gut und werde bestimmt noch lange in den vielen Fragen unsicher bleiben ....
 
nochmal zum Thema Ratenzahlung: also ich melde mich erst zurück und vereinbare dann die Ratenzahlung, oder soll ich das schon vor der Rückmeldung klären?
Und sind 8 Raten wirklich möglich? Wahrscheinlich dann aber nicht monatlich,oder (da wird man ja vorm neuen Semester gar nicht mehr fertig mit dem abbezahlen) ?
Vielen lieben Dank!
 
Melde dich zurück, warte die Rechnung ab, und dann beantrage die Ratenzahlung, geht per Mail an die Gebührenstelle, Adresse steht auf der REchnung. Aber Achtung:zahlst du nicht, bzw. ist es nicht abbezahlt bis dann wenn man die Kurse belegen will fürs kommende Semester, dann ist man gesperrt...ich kann mich grad nicht für M2 anmelden also die Kurse belegen, ich konnte mich nur rückmelden.....Und man kann auch geschmissen werden, wenn man zu lange nicht zahlt. 8 Raten gehen sicherlich nicht, aber 6 durchaus.Aber das Beste ist, frag die einfach mal direkt...den Antrag machst du ganz formlos,bittest einfach um Ratenzahlung, machst Vorschläge, und nach ein paar Tagen erhälst du Post und die Ratenvereinbarung.
 
hatte mich zurückgemeldet und zwischen rückmeldung und gebührenbescheid einfach die stelle angemailt. hab mit dem gebührenbescheid gleich die zustimmung erhalten.
hatte aber nur 3 raten gewählt.
ob mehr möglich sind, kann ich nicht sagen.

lg jutta
 
also ich möchte es mit 6 raten versuchen. hab noch keinen gebührenbescheid, aber wollte schon mal eine mail schicken. wie habt ihr das ganze denn formuliert? und müssen angaben über die belegten module usw. hinzu?
vielen dank
 
ich hab einfach geschrieben, dass es mir derzeit aus familären gründen nicht möglich ist.
ich bitte um ratenzahlung. (3 raten zu je XX Euro)
kurz und knapp.
hatte ca 4 oder 5 zeilen nur.
halt noch etwas besser ausformuliert.

hab nur meinen namen und meine matrikelnummer aufgeschrieben.
keine angaben zu meinen belegten modulen.

Hab das Schreiben mit der positiven Antwort bekommen und musste dann, glaub ich, einen dauerauftrag einrichten und das wars.

kurz und schmerzlos 🙂

lg jutta
 
bei mir hat es geklappt mit den 6 raten 🙂 danke nochmal für eure tipps.
nur noch eine frage, habt ihr das mit der ratenzahlung mehrmals in anspurch genommen, oder ist es besser, das nur einmal als ausnahme zu machen?
ich hoffe natürlich, dass sich meine finanzielle situation bald ändert, aber sicher sein kann ich mir da leider nicht..
 
Bei mir hat es auch direkt mit der Ratenzahlung geklappt. Jetzt habe ich bloß mal eine andere Frage: Kann ich trotzdem noch ein Modul umlegen? Denn es könnte ja dann sein, dass sich der Betrag ändert, die Kurse kosten ja nicht alle gleich...
Weiß das jemand? Ich weiß, die Frist ist eh abgelaufen und ich müsste zusätzlich die Verwaltungsgebühr bezahlen.
 
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