Weiß jemand, ob zu diesem Thema schon etwas hier im Forum steht? Seid ihr in irgendeiner Aufgabe darauf gestoßen? Verstehe das genannte Beispiel in JA KE 3 Seite 28-30 nicht wirklich... 🙁
Reicht es dazu, dass man behält: Festmenge x Festpreis (ggf. minus Abschreibungen) = Festwert
Und dieses Ergebnis dann anteilig von den Geamt-AK als Prozentangabe anzugeben?
Reicht es dazu, dass man behält: Festmenge x Festpreis (ggf. minus Abschreibungen) = Festwert
Und dieses Ergebnis dann anteilig von den Geamt-AK als Prozentangabe anzugeben?