Finanzierung durch Abschreibungen

Dr Franke Ghostwriter
im Zuge der Einsendeaufgaben zu BWL im SoSe 2012 musste ich mich mit diesem Thema auseinandersetzen und dabei sind mit zwei Aspekte durch den Kopf gegangen, die mir nicht so ganz klar sind.
Es heißt ja im Skript (und nicht nur dort), dass ein Finanzierungseffekt aus Abschreibungen nur eintritt, wenn der Abschreibungswert vorher vom Unternehmen in gleiche Höhe verdient worden ist, also als Umsatz erwirtschaftet wurde. Das ist mir auch soweit klar, da wenn ein Unternehmen nichts verdient es auch keine Gelder hat die zurückgestellt werden können. Aber was ist wenn ein Unternehmen durch die Abschreibungen in die Verlustzone rutscht, wie es z.B. bei den Bank der Fall war/ist? Oft hört man, dass der Umsatz sogar gestiegen ist, aber durch hohe Abschreibungen hat der Unternehmen im Geschäftsjahr einen Verlust eingefahren. Da aber den Abschreibungen keine Auszahlungen gegenüberstehen, kann das Unternehmen trotzdem auf diese Mittel zurück greifen.
Schlussendlich konnten die Umsätze die Abschreibungen nicht decken und trotzdem stehen dem Unternehmen Finanzmittel zu Verfügung, oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank im Voraus!
 
und willkommen im Forum,
bei Dir geht da noch einiges durcheinander. Ext.Rewe hast Du noch nicht belegt!?
Bei dem Sachverhalt, den Du beschreibst und der zum Schluß etwas wirr wird, werden verschiedene Ebenen berührt.
Im ReWe wird unterschieden zwischen Einzahlung/Auszahlung - Einnahme/Ausgabe - Aufwand/Ertrag - Kosten/Leistung.
Abschreibungen befinden sich bei Aufwand/Ertrag und berühren die vorhergehenden Ebenen buchhalterisch überhaupt nicht.
Die Umsätze haben auch nichts mit Ihnen zu tun. Und Rückstellungen haben mit einem Sparbuch nichts gemein.
Relevant für den Gewinnausweis ist die GuV. Die Umsätze gehen zwar auch darin ein - allerdings erst wenn Sie dem Aufwand und den Kosten gegenübergestellt sind.
Wie das genau funktioniert und welche Verfahren dazu angewandt werden, wirst Du noch in ExReWe genau kennenlernen.
Für den Jahresabschluß gibt es einige "gestalterische" Möglichkeiten, den Überschuß oder den Verlust auszuweisen. Eingeschränkt wird diese Gestaltung durch die rechtlichen Regelungen und natürlich auch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung 🙂.
Gruß Flicka
 
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