Finanzierungsrisiken

Dr Franke Ghostwriter
da sich Herr Ewert im Kolloquium so lange mit den Risiken beschäftigt hat, möchte ich mich diesbezüglich gern noch etwas fitter machen.

Jetzt habe ich eine Frage in der Klausur aus dem September 2003 gefunden, bei der dieses Verständnis gefragt wurde, habe es aber leider gerade nicht verstanden.

Es geht um Aufgabe 2 b, bei der gefragt wurde, wie der Verschuldungsgrad zu interpretieren sei. Es wurde die Behauptung aufgestellt, dass ein höherer Verschuldungsgrad zwingend ein höheres Insolvenzeintrittsrisiko hat. Diese Behauptung wurde jedoch negiert, da V nur leistungswirtschaftliche Risiken verstärke.

Kann mir das jemand erklären? Kommt der Verschuldungsgrad inklusive dem Leverage Effekt nicht erst zum Tragen, wenn es um die Aufnahme von Fremdkapital geht, also beim Kapitalstrukturrisiko?! Was hat das denn jetzt mit dem leistungswirtschaftlichen Risiko zu tun?

Ich wäre sehr dankbar für eine kurze Erklärung!

Dankööö!
 
Kann mir das jemand erklären? Kommt der Verschuldungsgrad inklusive dem Leverage Effekt nicht erst zum Tragen, wenn es um die Aufnahme von Fremdkapital geht, also beim Kapitalstrukturrisiko?! Was hat das denn jetzt mit dem leistungswirtschaftlichen Risiko zu tun?

Hi,

das leistungswirtschaftliches Risiko ist ja die die Gefahr einer schlechten Gesamtrendite. Die Leverage-Formel lautet rE=rG+(rg-rf)V. Die Fremdkapitalzinsen sind gegeben, auf die hat das Unternehmen keinen Einfluss. Wenn wir uns V jetzt konstant denken, gibt die Gesamtkapitalrendite rG den Aussschlag. Wenn rG<rF ist, also die Gesamtkapitalrendite kleiner ist als die Fremdkapitalkosten, wird der negative Effekt dikeses leistungswirtschaftlichen Defizits auf die Eigenkpitalrendite durch V>1 verstärkt.

Anders ausgedrückt: Das Leistungswirtschafltiche Risiko ist die Gefahr, dass die Gesamtrendite schlecht ausfällt - schlechter z.B. als der relevante Referenzwert, den die Gesellschafter sich vorstellen. Ist dies der Fall, wird der Effekt hierauf stärker, je Größer V ist.

Allerdings geht das ganze auch umgekehrt: Wenn rG>rF ist, verstärkt der Hebel auch dies!

Gruß,
Rincewind
 
Noch was wichtiges dazu: Grundsätzlich ist es natürlich so, dass ein hoher Verschuldungsgrad das Insolveintrittsrisiko erhöht (S. 39 KE2). In der Fragestellung steht aber: Führt der höhere Verschuldungsgrad zwangsläufig zu einem höheren Insolvenzeintrittsrisko?

Das ist eindeutig falsch: Wenn das Unternehmen mit dem höheren Verschuldungsgrad nämlich z.B. auch die höhere Gesamtrendite erwirtschftet und diese >rF ist, ist das Insolvenzeintrittsrisko natürlich nicht größer!

Gruß,
Rincewind
 
Danke für die Antwort!

Aber wieso habe ich genau diese Problematik im Zusammenhang mit dem Kapitalstrukturrisiko im Kopf? Wie ist denn die Abgrenzung dazu?

Und wieso bedeutet die Begründung , dass der Verschuldungsgrad das leistungswirtschaftliche Risiko beeinflusst gleichsam, dass das Insolvenzeintrittsrisiko NICHT beeinflusst wird?
 
Danke für die Antwort!

Aber wieso habe ich genau diese Problematik im Zusammenhang mit dem Kapitalstrukturrisiko im Kopf? Wie ist denn die Abgrenzung dazu?

Und wieso bedeutet die Begründung , dass der Verschuldungsgrad das leistungswirtschaftliche Risiko beeinflusst gleichsam, dass das Insolvenzeintrittsrisiko NICHT beeinflusst wird?

Nach meinem Verständnis sind die Zusammenhänge folgendermaßen: Die Eigenkapitalrendite ist der Bewertungsmaßstab für das Risiko, das die Gesellschafter eingehen. Das Leistungswirtschftliche Risiko wird bestimmt durch die Ausgangssituation, die Umweltentwicklung und die Geschäftspolitik. Hierdurch wird die Gesamtrendite bestimmt. Der Verschuldungsgrad wirkt wie gesagt als Hebel hierfür, in beide Richtungen. Die Gefahr, die dadurch besteht, dass eine schlechte Gesamtrendite sich verstärkt um V auf die Eigenkapitalrendite niederschlägt, ist das Kapitalstrukturrisiko.

Also: Das Leistugswirtschaftliche und das Kapitalstrukturrisiko zusammen ergeben das Gesellschafterrisiko. Es besteht eine Verstärker Wirkung von letzterem auf ersteres.

Und wichtig ist wie gesagt: Da steht nicht, dass ein hoher Verschuldungsgrad das Insolvenzeintrittsrisiko nicht beeinflusst. Es wird bloß gefragt, ob alleine aus der Kenntnis der Verschuldungsgrade abgeleitet werden kann, wo das größere Insolvenzeintrittsrisiko besteht.

Gruß,
Rincewind
 
Sorry, den zweiten Beitrag von dir habe ich irgendwie übersehen, daher hatte ich noch mal die Frage nach dem Insolvenzeintrittsrisiko gestellt...

Vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung!

Die Zusammenhänge werden auch deutlicher, aber sicher bin ich noch immer nicht. Ich würd es gern mal formulieren, wie ich es verstanden hab. Vielleicht kannst du das noch kurz bestätigen oder auch nicht. 😉


Das Kapitalstrukturrisiko ist für den Gesellschafter also nur dann "gefährlich", wenn die Geamtrendite kleiner als die Fremdkapitalrendite ist, ja? Denn nur dann wirkt der Hebelarm V ja negativ auf die Eigenkapitalrendite. Richtig?

Und das leistungswirtschaftliche Risiko trägt jeder Gesellschafter aufgrund von äußeren und inneren Einflüssen, die immer die Gesamtrendite beeinflussen können?!

Mann, ich weiß gar nicht, warum mir solche Abgrenzungen immer so schwer fallen. Ihr WiWis habt echt den Vorteil der etwas anderen Denk- und Herangehensweise... Für mich fehlen gerade im Skript die klaren Definitionen mit einem Doppelpunkt zwischen Begriff und Erläuterung, wenn ihr versteht, was ich meine... :rolleyes
 
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