da sich Herr Ewert im Kolloquium so lange mit den Risiken beschäftigt hat, möchte ich mich diesbezüglich gern noch etwas fitter machen.
Jetzt habe ich eine Frage in der Klausur aus dem September 2003 gefunden, bei der dieses Verständnis gefragt wurde, habe es aber leider gerade nicht verstanden.
Es geht um Aufgabe 2 b, bei der gefragt wurde, wie der Verschuldungsgrad zu interpretieren sei. Es wurde die Behauptung aufgestellt, dass ein höherer Verschuldungsgrad zwingend ein höheres Insolvenzeintrittsrisiko hat. Diese Behauptung wurde jedoch negiert, da V nur leistungswirtschaftliche Risiken verstärke.
Kann mir das jemand erklären? Kommt der Verschuldungsgrad inklusive dem Leverage Effekt nicht erst zum Tragen, wenn es um die Aufnahme von Fremdkapital geht, also beim Kapitalstrukturrisiko?! Was hat das denn jetzt mit dem leistungswirtschaftlichen Risiko zu tun?
Ich wäre sehr dankbar für eine kurze Erklärung!
Dankööö!
Jetzt habe ich eine Frage in der Klausur aus dem September 2003 gefunden, bei der dieses Verständnis gefragt wurde, habe es aber leider gerade nicht verstanden.
Es geht um Aufgabe 2 b, bei der gefragt wurde, wie der Verschuldungsgrad zu interpretieren sei. Es wurde die Behauptung aufgestellt, dass ein höherer Verschuldungsgrad zwingend ein höheres Insolvenzeintrittsrisiko hat. Diese Behauptung wurde jedoch negiert, da V nur leistungswirtschaftliche Risiken verstärke.
Kann mir das jemand erklären? Kommt der Verschuldungsgrad inklusive dem Leverage Effekt nicht erst zum Tragen, wenn es um die Aufnahme von Fremdkapital geht, also beim Kapitalstrukturrisiko?! Was hat das denn jetzt mit dem leistungswirtschaftlichen Risiko zu tun?
Ich wäre sehr dankbar für eine kurze Erklärung!
Dankööö!