Frage zu Abgrenzungen

Dr Franke Ghostwriter
In den Regeln zum Teil Buchhaltung, z.B. der letzten Klausur, steht: "Aufwand und Ertrag, der im Geschäftsjahr verursacht wird, ist so deutlich wie möglich von dem Aufwand und Ertrag zu trennen, der früher verursacht wurde oder später verursacht werden wird.".

Bsp: "Am 1.11.20.. leisten wir eine Mietvorauszahlung (Bank) für ein halbes Jahr. Die Monatsmiete beträgt 100,-- €." (Buchhaltung KE 4, Seite 4)

1. Variante:
1) 470 / 113 600 €
2) 098 /470 400 €
3) 989 / 470 200 €
4) 999 / 098 400 €

2. Variante (sofortige Abgrenzung):
1) 470 / 113 200 €
2) 098 / 113 400 €
3) und 4) siehe oben.

Was ist zulässig?

Vielen Dank für eure Hilfe

LG

Katrin
 
Zulässig. Naja, dass kann ich gerade nicht beurteilen. Ich würde aber die 1. Variante "bevorzugen", da diese beim nachträglichen Betrachten z.B. des Kontos 470 ermöglicht zu sehen welche Vorgänge wirklich "470" sind. Und wenn ich nachträglich das Konto 098 betrachte, kann ich in Variante 1 sehen, von "wo" diese Buchungen denn so kamen.
Wenn ein Teil direkt vom Konto 113 kommen würde, kann man hier im nachhinein nicht mehr sehen, welchen Aufwand ich hier abgrenze.

Ich hoffe, das war verständlich 😉

Evtl. kann ja jemand sagen, ob die Variante 2 überhaupt zulässig ist? Vollständigkeit?

Grüße
Henrik
 
also ich glaube das Variante 2 gar nicht zulässig ist, da ich (glaube ich zumindest) irgendwo gelesen habe, dass Rechnungsabgrenzungsposten erst bei den Jahresabschlussarbeiten eingestellt werden. Und da ich die Buchung ja bereits am 1.11.xx vornehme und nicht am 31.12.xx bleibt nur die Variante 1 als mögliche Vorgehensweise.

1. Variante:
1) 470 / 113 600 €
2) 098 /470 400 €
3) 989 / 470 200 €
4) 999 / 098 400 €

1. Buchung am 1.11.xx
2. Buchung am 31.12.xx
3. Buchung am 31.12.xx
4. Buchung am 1.1.xx

So wird es zumindest auch in den Übungsaufgaben bei Moodle gehandhabt.

https://moodle.fernuni-hagen.de/file.php/11566/Online-Mentoriat/SoSe_12/00046_003_Loesung.pdf
 
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