Frage zu das Recht der Kreditsicherung KE 1: Abtretung von Arbeitseinkommen 6 oder 7 Jahre?

Dr Franke Ghostwriter
auf Seite 15 im Skript stehen sieben Jahre im InsO:
"§ 287
Antrag des Schuldners


(2) Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Hatte der Schuldner diese Forderungen bereits vorher an einen Dritten abgetreten oder verpfändet, so ist in der Erklärung darauf hinzuweisen."
Was ist nun richtig?
 
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