A
atumat
sicher wurde meine Frage schon mal beantwortet, allerdings hab ich dazu nichts gefunden und keine Lust mehr zu suchen. Ich hoffe, es kann mir jemand die Frage beantworten. Wäre super nett.
Also zu meiner Frage.
Ich hab im März AVWL geschrieben und leider nicht bestanden. Jetzt hab ich auf der Uni Seite gelesen, dass ich einen Freiversuch wg. nichtbestehen habe. Diesen will ich jetzt im Sept. wahrnehmen. Wenn ich die bestehe (hoffe, hoffe, hoffe) kann ich keinen Freiversuch wg. Notenverbesserung wahrnehmen. Das hab ich verstanden. Wie ist das jetzt aber, wenn ich die im Sept. auch wieder nicht bestehe? Dann ict mein freiversuch weg. Hab ich dann nur noch einmal oder kann ich dann noch zweimal die Klausur wiederholen. Wenn ich dann nur noch einmal schreiben kann, ist es ja eigentlich wie im Grundstudium und man hätte keinen Freiversuch. Eine Mitstreiterin meint, dass der erste Versuch bereits der Freiversuch ist, und ich jetzt nur noch max. 2X wiederholen kann.
Aber wie erwähnt hab ich das von der Uni-Seite anders verstanden, nämlich so wie ich geschrieben habe.
1. Klausur - n.b.
2. Klausur - Freiversuch - n.b. --> 2 Wiederholgungsmöglichkeiten
Wäre super wenn mir einer antwortet.
LG Antje:confused
Also zu meiner Frage.
Ich hab im März AVWL geschrieben und leider nicht bestanden. Jetzt hab ich auf der Uni Seite gelesen, dass ich einen Freiversuch wg. nichtbestehen habe. Diesen will ich jetzt im Sept. wahrnehmen. Wenn ich die bestehe (hoffe, hoffe, hoffe) kann ich keinen Freiversuch wg. Notenverbesserung wahrnehmen. Das hab ich verstanden. Wie ist das jetzt aber, wenn ich die im Sept. auch wieder nicht bestehe? Dann ict mein freiversuch weg. Hab ich dann nur noch einmal oder kann ich dann noch zweimal die Klausur wiederholen. Wenn ich dann nur noch einmal schreiben kann, ist es ja eigentlich wie im Grundstudium und man hätte keinen Freiversuch. Eine Mitstreiterin meint, dass der erste Versuch bereits der Freiversuch ist, und ich jetzt nur noch max. 2X wiederholen kann.
Aber wie erwähnt hab ich das von der Uni-Seite anders verstanden, nämlich so wie ich geschrieben habe.
1. Klausur - n.b.
2. Klausur - Freiversuch - n.b. --> 2 Wiederholgungsmöglichkeiten
Wäre super wenn mir einer antwortet.
LG Antje:confused