Frage zu HInzurechnungen (§8 Nr. 1 Buchstabe a GewStG)

Dr Franke Ghostwriter
zu Kurs 611: Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik, Kurseinheit 2, Kapitel 2.

Bei den Hinzurechnungszinsen habe ich das folgende grundlegende Verständnisproblem:
Nach Formel (IV) auf Seite 14 ist die Bruttoverzinsung höher, wenn gilt beta=0,25 (Fall mit Hinzurechnung) als wenn gilt beta=0 (Fall ohne Hinzurechnung). Das bedeutet ja, dass das Endvermögen c.p. höher sein wird.
Wenn ich den Sachverhalt von der anderen Seite betrachte, komme ich zu folgendem Ergebnis: Betrachte ich den Fall ohne Hinzurechnung, so ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer niedriger, da ich nichts hinzuaddieren muss. Im Fall der Zurechnung steigt die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, da ich einen bestimmten Betrag aufaddieren muss. Im Fall der Hinzurechnung ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer also höher und ich muss mehr Gewerbesteuer bezahlen. Das steht im Widerspruch zu oben getätigter Aussage.
Hinzu kommt aber, dass im Skript steht (bspw. Abschnitt 2.3.4), dass die sich die gewerbesteuerlichen Effekte und die Anrechnung der Gewerbesteuer gegenseitig aufheben, dass man also praktisch keinen Nettoeffekt haben sollte.
Was ist nun richtig?

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann 😕

Liebe Grüße
Armin
 
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