Frage zu KE 3 Seite 48 Nr. 7

Dr Franke Ghostwriter
auch nach längerem Suchen, habe ich keine Hinweis hier im Forum auf meine Frage bekommen
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Ich hoffe es gibt jemanden der mir helfen kann!
Auf Seite 48 der KE 3 ist unter Punkt 7 nach der Bildung der neuen Pauschalwertberichtigung auf den Forderungsbestand am Ende des Geschäftsjahres in Höhe 3% gefragt.
Egal wie ich es ausrechne, und auch nach dem Hinweis auf der vorherigen Seiten noch einmal zu schauen, bekomme ich einfach nicht das gleiche Ergebnis (3% von 146.000€) raus.
Kann mir irgend jemand weiterhelfen?
Bin über jeden Tip dankbar!
Merci
 
Zunächst: der Endbestand berechnet sich aus:

Anfangsbestand: 165.000 Euro
- Umbuchung aus Aufgabe (1): 11.000 Euro
- Ausfall der Forderung (inkl. MwSt.): 4.400 Euro
- Ausgleich der Forderung (inkl. MwSt.): 132.000 Euro
+ Entstehen neuer Forderungen (inkl. MwSt.): 143.000 Euro
= Schlussbestand: 160.600 Euro

Jetzt ist in diesem Schlussbestand ein MwSt.-Anteil enthalten (also Brutto-Beträge). Pauschalwertberichtigungen werden aber aus Netto-Beträgen gebildet. Daher rechnet man die MwSt. (hier 10%) heraus.

Es ergibt sich eine rechnerische Nettoforderung in Höhe von: 160.600 / 1,10 = 146.000 Euro.
Hieraus beträgt die PWB (3%): 146.000 Euro * 3% = 4.380 Euro. Damit hast du dann den korrekten Wert errechnet.
 
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