Frage zu KS 2 / 1.2 Rechtliche Grundlagen - AO (S. 13)
Hallo Leute!
Ich bin gerade dabei die rechtlichen Grundlagen für die Buchhaltung durchzugehen und bin da über einen "Stolperstein" gefallen.
In dem BWL 1 Script sind gewisse Werte angegeben, ab wann Bücher lt der AO § 141 geführt werden müssen.
(mehr als 260.000 Euro Umsatz / mehr als 25.00 Euro Gewinn / Land- und Forstwirtschaftsfläche ab einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 Euro)
Meines Wissens sind diese Angaben allerdings überholt. Letztes Jahr im Dezember lernte ich für meinem Betriebswirt andere Grenzen (350.000 Euro / 30.000 / 20.500 Euro). Im Online-Gesetzbuch (https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/index.html ) habe ich auch die "neuen" Zahlen entdeckt.
Gelten jetzt für eine mögliche Klausur die Werte im Script oder die tatsächlichen Zahlen? Hat da jemand schon Erfahrung gesammelt?
Danke für Eure Hilfe!
Anja
Hallo Leute!
Ich bin gerade dabei die rechtlichen Grundlagen für die Buchhaltung durchzugehen und bin da über einen "Stolperstein" gefallen.
In dem BWL 1 Script sind gewisse Werte angegeben, ab wann Bücher lt der AO § 141 geführt werden müssen.
(mehr als 260.000 Euro Umsatz / mehr als 25.00 Euro Gewinn / Land- und Forstwirtschaftsfläche ab einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 Euro)
Meines Wissens sind diese Angaben allerdings überholt. Letztes Jahr im Dezember lernte ich für meinem Betriebswirt andere Grenzen (350.000 Euro / 30.000 / 20.500 Euro). Im Online-Gesetzbuch (https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/index.html ) habe ich auch die "neuen" Zahlen entdeckt.
Gelten jetzt für eine mögliche Klausur die Werte im Script oder die tatsächlichen Zahlen? Hat da jemand schon Erfahrung gesammelt?
Danke für Eure Hilfe!
Anja