Frage zu KS 2 / 1.2 Rechtliche Grundlagen - AO Seite 13

Dr Franke Ghostwriter
Frage zu KS 2 / 1.2 Rechtliche Grundlagen - AO (S. 13)

Hallo Leute!

Ich bin gerade dabei die rechtlichen Grundlagen für die Buchhaltung durchzugehen und bin da über einen "Stolperstein" gefallen.

In dem BWL 1 Script sind gewisse Werte angegeben, ab wann Bücher lt der AO § 141 geführt werden müssen.
(mehr als 260.000 Euro Umsatz / mehr als 25.00 Euro Gewinn / Land- und Forstwirtschaftsfläche ab einem Wirtschaftswert von mehr als 20.500 Euro)

Meines Wissens sind diese Angaben allerdings überholt. Letztes Jahr im Dezember lernte ich für meinem Betriebswirt andere Grenzen (350.000 Euro / 30.000 / 20.500 Euro). Im Online-Gesetzbuch (https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/index.html ) habe ich auch die "neuen" Zahlen entdeckt.


Gelten jetzt für eine mögliche Klausur die Werte im Script oder die tatsächlichen Zahlen? Hat da jemand schon Erfahrung gesammelt?

Danke für Eure Hilfe!

Anja
 
Anja,

mir ging es beim Durcharbeiten der Kurseinheiten ähnlich. Meine Klausur ist zwar schon ne Weile her, aber die Umsatz bzw. Gewinngrenzen wurden nicht abgefragt. Eher Buchungsätze,Bewertungen,Afa-Berechnungen etc. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass wenn so eine Frage gestellt wird, nur die falsche Lösung (aus den KE) richtig ist, denn die neuen Umsatzgrenzen gelten immerhin schon seit 2004.
 
Danke für die Info. Dann lerne ich einfach beides 🙂))
(Mit einem Hinweis dabei.... ) Mir ist das wie gesagt nur aufgefallen, weil mir die Zahlen so falsch vorkamen. Schwerpunkt meines Lernes wird aber auch ganz klar auf der "Praxis" liegen. Wie buche ich was, Rechnungsabgrenzungen, Afa und Co...

Liebe Grüße
anja
 
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