Frage zu Mietverträgen

Dr Franke Ghostwriter
Ich sitze gerade über Grundlagen des Privat und Wirtschaftsrechts
Kurseinheit 3.
Dort werden Mietverträge angesprochen und erklärt.
Bei den Pflichten der Vermieter steht das die Instandhaltungspflicht
abdingbar ist und es auf den Mieter geschoben wurde, "
Schönheitsreperaturen" vorzunehmen.

Im den Nachrichten wurde aber vor einiger Zeit erklärt, das ein neues Gesetz
beschlossen wurde, das bei Auszug des Mieters der Vermieter die Wohung
wieder herrichten muss und das der Mieter keine Verpflichtung mehr hat, z.b.
die Wohung zu streichen. Egal was im vertrag vereinbart wurde.

Was soll man den jetzt lernen bzw. was ist richtig???

Liebe Grüße
Katrin
 
Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

Es gibt kein "richtig" oder "falsch", wie in den Naturwissenschaften. Da ist das Ergebnis berechenbar, sogar auf die jeweilige Dezimalstelle genau. Dies trifft im Recht nur auf sehr wenige Bereiche/Fälle zu (Unterhaltsrecht).

Nichtsdestoweniger werden sehr oft medienwirksame Urteil im Fernsehen gezeigt, die in anderer Instanz wieder gekippt werden. Kann ja sein, dass das erwähnte Urteil im Mietsrecht keinen Bestand vor einem EU Gericht hat.

Manche §§ im Finanzwesen sind ungültig, trotzdem haben die Finanzämter ihre Vorgaben/Richtlinien, diese umzusetzen. Der Staat bekommt bislang mehr Einnahmen von den Bürgern, die sich nicht wehren/klagen. Solange es sich also für den Staat rechnet...

Da sich die Gesetzeslage je nach politischer, sozial-gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ansicht wechselt oder verstärkt angewand wird, kann man Dir keinen verbindlichen Rat geben.

Allerdings wird in der Klausur auch nur Skriptwissen abgefragt, weil derzeit dort nur MC Aufgaben vorkommen. Insofern kannst Du das Skript lernen, um die Klausur zu bestehen. Ein juristisches Gutachten wird von einem BWL Absolventen in den wenigsten Berufsbereichen gefordert.
 
Auch wenn es schon etwas her ist...

Ich glaube @sterix hatte auch schon zuviel mit der Praxis zu tun.
Im Studium gilt vorgespielte virtuelle Theorie und auf die wird man gedrillt, so daß viele (zumindest einige Zeit) letztlich auch in der Praxis glauben, dass die vollkommen rechtsfremde und rechtwidrige Praxis immer noch so rechtlich korrekt und richtig ist wie die virtuelle Studienwelt und das je nachdem auch wie gut man sich mit den Richtern versteht. Das liegt auch daran, dass die Rechtsbücher bzw. Kommentare bereits entsprechend besonders vom Verlag (teilweise von den Autoren) zensiert werden, denn niemand will bei den Richtern anecken.

Soweit der Mieter beim Einzug renoviert hat braucht er es trotz vertraglicher Vereinbarung beim Auszug nicht mehr machen. Eine Klausel bei der der Mieter beim Einzug und dann auch noch einmal beim Auszug renovieren muß wurde für unzulässig erklärt.

Desweiteren muß man zwischen Wohnraum- und anderen Mietverhältnissen zB. für Gewerberaum unterscheiden.
 
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