Frage zu Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen

Dr Franke Ghostwriter
ich habe zwei Fragen zu o.g. Thema:

1.) Sind stille Lasten von Verbindlichkeiten in der Ergänzungsbilanz aufzudecken? Im Skript finde ich dazu nichts!

2.) Bei gWG muss doch nur eine Aufdeckung der stillen Reserven in der Ergänzungsbilanz vorgenommen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufstellung der Ergänzungsbilanz noch in der Bilanz stehen, oder? (dumme Frage, ich weiß 😉 habe aber ein Brett vor dem Kopf)
->Angenommen gwGs werden in 06 gekauft und unmittelbar voll abgeschrieben. Ist die Ergänzungsbilanz zum 01.01.2007 aufzustellen, sind die gWG nicht mehr vorhanden (also sind auch keine stillen Reserven vorhanden). Wären die gWGs zu dem Zeitpunkt noch vorhanden, müsst der Buchwert dem Teilwert gegenübergestellt werden und dann die anteiligen Reserven aufgedeckt werden, oder?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
 
jasichaa,

zu Frage 1: Ja
zu Frage 2: GWG bis 2007 mussten ab 60 € in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, allerdings ohne Einzelbewertung, d. h. die GWG-Mengen sind mit ihren AK + Vollabschreibung (BW = 0) in der Gesamthandsbilanz jahresbezogen in einer Summe enthalten. Die stillen Reserven müssen nun summarisch in die Ergänzungsbilanz mit den gleichen Mengen der Jahresscheibe 2007 inkl. AK = TW zugebucht werden. In der Gesamthandsbilanz stehen dann nochmals die gleichen Mengen allerdings mit dem BW 0. ME müsste dann in 2008 in der Ergänzungsbilanz erneut eine Sofortabschreibung erfolgen. In gewisser Weise wurden die GWG dann zweimal abgeschrieben. Klingt schon etwas seltsam, ist aber nur ein Klausurmodell. Eine Begründung könnte sein, dass die Sofortabschreibung nicht dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht.
Gruß
Karl
 
Für den Fall, dass man stille Lasten bei den Verbindlichkeiten aufdecken muss, mindert dies doch den derivativen Firmenwert, oder? Man müsste die stillen Lasten in der Ergänzungsbilanz ja auf der rechten Seite der Bilanz berücksichtigen, so dass der derivative Firmenwert geschmälert wird, richtig?
 
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