Frage zur Bewertung Multiple Choice

Dr Franke Ghostwriter
es gab in den letzten beiden Klausuren Multiple Choice Aufgaben die ich so bisher noch nicht gesehen habe.

Ich meine die zur Steuerlehre, wo man die richtige Reihenfolge eintragen sollte.

Beispiel: ist 1 und 3 richtig, trage ich 13 ein, ist 1,2,5, richtig, trage ich 125 ein.

Jetzt zu meiner Frage, ist es bei diesen Aufgabentypen auch möglich Teilpunkte zu erzielen?? Wenn zum Beispiel 2, 3 und 5 richtig ist, ich trage dann 25 ein, bekomme ich dann Teilpunkte oder 0 Punkte?

Ich habe nirgendwo Informationen zur Bewertung finden können.
 
FAQ Frage 29

Q: Bei den Beurteilungsaufgaben zu bestimmten Aussagen sind die Ziffern der für richtig gehaltenen Aussagen in aufsteigender Reihenfolge im Lösungsfeld einzutragen. Wenn ich bei fünf Aussagen die Antworten 1,3 und 5 für richtig halte und entsprechend 135 im Lösungsfeld eintrage, es waren jedoch die Aussagen 1,3,4 und 5 richtig, erhalte ich für den "falschen" Eintrag 0 Punkte oder werden Teilpunkte vergeben?
A:Die Beurteilung der Aussagen wird einzeln geprüft, die Eintragung in Form von "Zahlenkolonnen" dient lediglich der organisatorischen Zusammenfassung von Fragekomplexen sowie der Einsparung der auf dem Belegbogen begrenzten Eintragungsmöglichkeiten. Konkret bedeutet das, wenn nur einen Teil der Aussagen richtig eingeschätzt wurde, gibt es für den richtig eingeschätzten Teil die vorgesehenen Punkte, d. h. es werden Teilpunkte vergeben, für den nicht richtig eingeschätzten Teil nicht.
 
Wenn du bei 5 Aufgaben (5 Punkte) z.B. 23 einträgst und 235 ist richtig, bekommst du 3 Punkte. 4 Punkte für die richtigen Antworten minus 1 Punkt für das falsche Ergebnis.

5 richtige: 5 Punkte
4 richtige: 3 Punkte
3 richtige: 1 Punkt
2,1,0 richtige: 0 Punkte

gilt nur für BWL 1 (Ext.RW), nicht aber für die BWL 2 (Finanz-und..)- Prüfung
 
FAQ Frage 29

Q: Bei den Beurteilungsaufgaben zu bestimmten Aussagen sind die Ziffern der für richtig gehaltenen Aussagen in aufsteigender Reihenfolge im Lösungsfeld einzutragen. Wenn ich bei fünf Aussagen die Antworten 1,3 und 5 für richtig halte und entsprechend 135 im Lösungsfeld eintrage, es waren jedoch die Aussagen 1,3,4 und 5 richtig, erhalte ich für den "falschen" Eintrag 0 Punkte oder werden Teilpunkte vergeben?
A:Die Beurteilung der Aussagen wird einzeln geprüft, die Eintragung in Form von "Zahlenkolonnen" dient lediglich der organisatorischen Zusammenfassung von Fragekomplexen sowie der Einsparung der auf dem Belegbogen begrenzten Eintragungsmöglichkeiten. Konkret bedeutet das, wenn nur einen Teil der Aussagen richtig eingeschätzt wurde, gibt es für den richtig eingeschätzten Teil die vorgesehenen Punkte, d. h. es werden Teilpunkte vergeben, für den nicht richtig eingeschätzten Teil nicht.

Der falsche Eintrag bzw. Nichteintrag einer Zahl (in diesem Bsp. 4) wird abgezogen - damit erhälst du 3 aus 5 Punkten (4 richtige, 1 falsch)
 
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