Frage zur Mehrwertsteuer beim Diskont

Dr Franke Ghostwriter
Frage zur Mehrwertsteuer beim Diskont!

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hierbei einer helfen:

Folgender Fall:


Ein Wechsel wird von Firma A an Firma B weiter gegeben und es wird ein Diskont vereinbart.

Die Buchungen bei Firma A für den Diskont sollen sein:

Zins- und ähnliche Aufwendungen an sonst. Verbindlichkeiten xxx €
Vorsteuer an sonst. Verbindlichkeiten xxx €


Warum benutzt Firma A das Vorsteuer Konto, sie verkaufen doch den Wechsel und müssten doch somit das Mehrwertsteurkonto belasten, oder?
 
Sorry, ich hatte zuerst Unsinn geschrieben. Deshalb nochmals von vorne....

Auf jeden Fall ist die Steuer auf einen Aufwand immer Vorsteuer und die Steuer auf einen Ertrag ist Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

Firma A gibt den Wechsel als Zahlungsmittel an Firma B weiter (kein Verkauf!), um eigene Verbindlichkeiten zu bezahlen. Firma B verkauft ihn z.B. an eine Bank und erhält dort die Wechselsumme ./. (abzgl.)Diskont. Sie belastet diesen Diskont an Firma A (wie vereinbart!). Deshalb ist es für Firma A ein Aufwand.

In deiner Aufgabe wird aber die Zahlung des Aufwands zusätzlich noch zeitlich abgegrenzt. (d.h. der Diskont gehört periodengerecht noch ins alte Jahr. Die Zahlung an Firma B erfolgt erst im neuen Jahr.)
 
Sorry, ich hatte zuerst Unsinn geschrieben. Deshalb nochmals von vorne....

Auf jeden Fall ist die Steuer auf einen Aufwand immer Vorsteuer und die Steuer auf einen Ertrag ist Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

Firma A gibt den Wechsel als Zahlungsmittel an Firma B weiter (kein Verkauf!), um eigene Verbindlichkeiten zu bezahlen. Firma B verkauft ihn z.B. an eine Bank und erhält dort die Wechselsumme ./. (abzgl.)Diskont. Sie belastet diesen Diskont an Firma A (wie vereinbart!). Deshalb ist es für Firma A ein Aufwand.

In deiner Aufgabe wird aber die Zahlung des Aufwands zusätzlich noch zeitlich abgegrenzt. (d.h. der Diskont gehört periodengerecht noch ins alte Jahr. Die Zahlung an Firma B erfolgt erst im neuen Jahr.)


Wichtig: Diskont unter Unternehmen ist USt-pflichtig. Banken berechnen keine USt!
 
In der Klausur vom März 2008 ist nach den Buchungssätzen beim Diskont gefragt worden.

Es sind sowohl die Lösungen mit 7 % USt als auch die mit 19 % USt anerkannt worden.

Dem Wechsel-/Diskontgeschäft zwischen zwei Unternehmen lag ein Handelsgeschäft über Bücher o.ä. (7 % USt) zu Grunde.
 
Selbst bei den Kombinationsprodukten muß man sich ja für einen Steuersatz entscheiden. (Ich bin jetzt aber gerade gar nicht sicher, ob das die Problematik der Kombinationsprodukte in BWL 1 irgendwo angesprochen wird???)

Problematik der Kombinationsprodukte:
z.B. Buch mit CD oder das Überraschungsei

Buch = 7%
CD = 19%

Schokolade = 7%
Spielzeug = 19%

Meines Wissens wird hier der ermäßigte Steuersatz angewandt.

ZVEI: Umsatzsteuer für Kombinationsartikel
 
Der Irrsinn geht noch weiter:

Du schickst deiner Oma ein Buch per Post: Das Porto ist umsatzsteuerfrei.

Deine Oma kauft das Buch beim Versandhändler XY, welcher für den Versand Porto berechnet. Hier unterliegt das Porto dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %.

Nun kauft deine Oma beim selben Versandhändler eine Kaffeemaschine. Nun sind im Porto 19 % UST enthalten.

Noch Fragen?
 
Ja. 😀

Warum kauft die Oma ihr Buch nicht beim Buchhändler um die Ecke? Wenn es nix super-mega-ausgefallenes, das man erst im Ausland bestellen muß, ist, bekommt sie es doch dort portofrei.

Und als Endverbraucher kann es ihr ja auch nicht egal sein, ob sie USt. bezahlt oder nicht.


Vielleicht mag sie die orange-rosa-grün-geringelten Socken des Buchhändlers nicht und/oder will ihren Enkelkindern gegenüber doch als internettauglich dastehen 😛
 
@ Hundehuette:

Schade, dass ich das nicht sehen kann 😀
Leider habe ich kein Fotohandy, um dieses Ereignis für die Nachwelt festzuhalten. 🙁

Wenn du mit "altmodisch" "in eine Buchhandlung" gehen meinst, dann sind wir schon zwei 🙂
Genau das meinte ich - bei online-Bestellungen ist halt niemand da, mit dem man noch einen kleinen Schwatz über Bücher halten kann. 😉

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@ strickmuetz (ich hoffe, du liest noch mit, obwohl die letzten Beiträge doch eher OT waren? Sorry!)

Noch eine Ergänzung zu dem, was ich oben geschrieben habe.

Pebbles schrieb:
Auf jeden Fall ist die Steuer auf einen Aufwand immer Vorsteuer und die Steuer auf einen Ertrag ist Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

Auf dem Vorsteuerkonto wird also "normalerweise" im Soll gebucht.
Auf dem Umsatzsteuerkonto wird "normalerweise" im Haben gebucht.

d.h. zu Habenbuchungen auf dem Vorsteuerkonto und Sollbuchungen auf dem Umsatzsteuerkonto kann es nur durch entsprechende Korrekturen (z.B. durch Skonti, Boni etc.) kommen.

Und noch ein Tipp aus bisheriger Buchhaltungserfahrung: den Abschluß der beiden Konten (beide Möglichkeiten!*) würde ich für die Klausur gut üben, das macht man (vor allem unter Zeitdruck!) gerne mal falsch. 🙄

* beide Möglichkeiten = USt-Zahllast bzw. VSt-Guthaben
 
Ja ja, ich lese noch mit! 😀 Hätte auch nicht gedacht meine Frage hier so eine Diskussion entfacht. Danke

Aber habe noch was anderes:

Es geht um Anzahlungen, und zwar bei den Buchungen des Leistungserbringers beim Lieferungszeitpunkt. Die Buchung könnte zum Beispiel lauten:

"Erhaltene Anzahlungen an Umsatzerlöse Eigenerzeugnisse" xxx €

Das Konto Umsatzerlöse Eigenerzeugnisse ist ein GUV- Konto, wieso wird hier im Haben gebucht, ich habe doch Einnahmen durch den Verkauf??? Das Konto Erhaltene Anzahlungen muss ausgeglichen werden, aber warum so?
 
Aber habe noch was anderes:
Es geht um Anzahlungen, und zwar bei den Buchungen des Leistungserbringers beim Lieferungszeitpunkt. Die Buchung könnte zum Beispiel lauten:

"Erhaltene Anzahlungen an Umsatzerlöse Eigenerzeugnisse" xxx €

Das Konto Umsatzerlöse Eigenerzeugnisse ist ein GUV- Konto, wieso wird hier im Haben gebucht, ich habe doch Einnahmen durch den Verkauf??? Das Konto Erhaltene Anzahlungen muss ausgeglichen werden, aber warum so?

Also: Firma X erhält vom Kunden eine Anzahlung und bucht in diesem Moment:

Kasse (Aktivkonto=Mehrung im Soll) an erhaltene Anzahlungen (Passivkonto=Mehrung im Haben)

Dann liefert die Firma X an den Kunden und bucht in diesem Moment:

erhaltene Anzahlungen (Passivkonto= Minderung im Soll) an Umsatzerlöse Eigenerzeugnisse (Ertragskonto = Ertrag wird im Haben gebucht.)

Man muß ja die Anzahlung buchen (da Geld fließt), andererseits hat der Umsatzerlös erst Buchungsrelevanz, wenn das Verfügungsgeschäft stattgefunden hat (KE 2 Seite 2). Also wird bei Lieferung die erhaltene Anzahlung in den UE umgewandelt.

Umsatzerlöse werden immer im Haben gebucht, da es sich ja um einen Ertrag für das Unternehmen handelt. (Ertragskonto mehrt sich im Haben.)

Den restlichen Betrag (Differenz zwischen Anzahlung und gesamtem Umsatzerlös) wird dann bei Lieferung noch dazugebucht:

Forderungen an Umsatzerlöse

Und natürliche die Umsatzsteuer nicht vergessen (diese entsteht auch erst mit dem Verfügungsgeschäft).

Beantwortet das deine Frage?
 
Es hat mich gar niemand korrigiert - also mache ich es doch gleich selber. 😉

Und natürliche die Umsatzsteuer nicht vergessen (diese entsteht auch erst mit dem Verfügungsgeschäft).

Das war Unsinn!

Für erhaltene Anzahlungen ist grundsätzlich die anteilige MWSt. (=USt.) zu verbuchen und abzuführen. (für o.g. Fall)

Für geleistete Anzahlungen ist für die Verbuchung und den Abzug von Vorsteuer eine Rechnung mit Vorsteuer-Ausweis erforderlich.

 
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