ich habe mal wieder ein kleines Verständnisproblem. Ich häng grad über Fall 24 im Hemmer- Skript, da ist mir was unklar, von dem ich eigentlich dachte, es im Schlaf zu beherrschen...😱
Es geht um die Frage, wann tarifliche Regelungen auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Klar ist: ist der AG tarifgebunden bzw. wendet er einen TV an, so gelten die dortigen Regelungen (und die individualvertraglichen gelten, wenn sie für den AN günstiger sind als der TV). Gleiches bei Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines TV.
Soweit, so klar. Es ist doch so, dass es letztlich vollkommen egal ist, ob der AN in einer Gewerkschaft ist oder nicht, ich meine als Bsp., wenn ein nicht tarifgebundener AG einen AN einstellt, der Mitglied bei ver.di ist, gilt doch deshalb kein Tariflohn. Richtig!?
Im Fall heisst es, knapp zusammengefasst, dass der Anspruch aus TV für den AN nicht besteht (es geht um Tariflohn, der höher ist als der indivuell vereinbarte), weil er nicht tarifgebunden sei. Das ist doch aber Schmarrn!? Kann es sein, dass die Buchstaben vertauscht wurden und es eigentlich heissen soll, dass der Anspruch nicht besteht, weil der AG nicht tarifgebunden ist? Dann macht es auch Sinn. Dummerweise geht aus dem Sachverhalt nicht hervor, ob Tarifbindung für den AG besteht, es heisst nur, der Personalchef freut sich über den arbeitslosen Bewerber, da er eine günstige Arbeitskraft wittert und ihm deshalb einen Lohn von nur 60% des Tariflohns zahlen will.
Ich komm da nicht mit, die Gewerkschaft vertritt die Rechte der AN, aber verschafft doch ihnen keine tariflichen Ansprüche, wenn der AG nicht tarifgebunden ist!?
Wer kann helfen?? 😕
Danke!
Juli
Zusatz: ich hab grade noch weitergelesen, es kommt noch schlimmer. hemmer schreibt, der AG ist tarifvertragspartei, der AN nicht, und damit sei der AN (???) nicht tarifgebunden. der tarifverträg wäre auf sein arbeitsverhältnis damit nicht anwendbar. jetzt versteh ich gar nichts mehr
Es geht um die Frage, wann tarifliche Regelungen auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Klar ist: ist der AG tarifgebunden bzw. wendet er einen TV an, so gelten die dortigen Regelungen (und die individualvertraglichen gelten, wenn sie für den AN günstiger sind als der TV). Gleiches bei Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines TV.
Soweit, so klar. Es ist doch so, dass es letztlich vollkommen egal ist, ob der AN in einer Gewerkschaft ist oder nicht, ich meine als Bsp., wenn ein nicht tarifgebundener AG einen AN einstellt, der Mitglied bei ver.di ist, gilt doch deshalb kein Tariflohn. Richtig!?
Im Fall heisst es, knapp zusammengefasst, dass der Anspruch aus TV für den AN nicht besteht (es geht um Tariflohn, der höher ist als der indivuell vereinbarte), weil er nicht tarifgebunden sei. Das ist doch aber Schmarrn!? Kann es sein, dass die Buchstaben vertauscht wurden und es eigentlich heissen soll, dass der Anspruch nicht besteht, weil der AG nicht tarifgebunden ist? Dann macht es auch Sinn. Dummerweise geht aus dem Sachverhalt nicht hervor, ob Tarifbindung für den AG besteht, es heisst nur, der Personalchef freut sich über den arbeitslosen Bewerber, da er eine günstige Arbeitskraft wittert und ihm deshalb einen Lohn von nur 60% des Tariflohns zahlen will.
Ich komm da nicht mit, die Gewerkschaft vertritt die Rechte der AN, aber verschafft doch ihnen keine tariflichen Ansprüche, wenn der AG nicht tarifgebunden ist!?
Wer kann helfen?? 😕
Danke!
Juli
Zusatz: ich hab grade noch weitergelesen, es kommt noch schlimmer. hemmer schreibt, der AG ist tarifvertragspartei, der AN nicht, und damit sei der AN (???) nicht tarifgebunden. der tarifverträg wäre auf sein arbeitsverhältnis damit nicht anwendbar. jetzt versteh ich gar nichts mehr