• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Frage zur Tarifbindung

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ich habe mal wieder ein kleines Verständnisproblem. Ich häng grad über Fall 24 im Hemmer- Skript, da ist mir was unklar, von dem ich eigentlich dachte, es im Schlaf zu beherrschen...😱

Es geht um die Frage, wann tarifliche Regelungen auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Klar ist: ist der AG tarifgebunden bzw. wendet er einen TV an, so gelten die dortigen Regelungen (und die individualvertraglichen gelten, wenn sie für den AN günstiger sind als der TV). Gleiches bei Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines TV.

Soweit, so klar. Es ist doch so, dass es letztlich vollkommen egal ist, ob der AN in einer Gewerkschaft ist oder nicht, ich meine als Bsp., wenn ein nicht tarifgebundener AG einen AN einstellt, der Mitglied bei ver.di ist, gilt doch deshalb kein Tariflohn. Richtig!?

Im Fall heisst es, knapp zusammengefasst, dass der Anspruch aus TV für den AN nicht besteht (es geht um Tariflohn, der höher ist als der indivuell vereinbarte), weil er nicht tarifgebunden sei. Das ist doch aber Schmarrn!? Kann es sein, dass die Buchstaben vertauscht wurden und es eigentlich heissen soll, dass der Anspruch nicht besteht, weil der AG nicht tarifgebunden ist? Dann macht es auch Sinn. Dummerweise geht aus dem Sachverhalt nicht hervor, ob Tarifbindung für den AG besteht, es heisst nur, der Personalchef freut sich über den arbeitslosen Bewerber, da er eine günstige Arbeitskraft wittert und ihm deshalb einen Lohn von nur 60% des Tariflohns zahlen will.

Ich komm da nicht mit, die Gewerkschaft vertritt die Rechte der AN, aber verschafft doch ihnen keine tariflichen Ansprüche, wenn der AG nicht tarifgebunden ist!?

Wer kann helfen?? 😕

Danke!
Juli

Zusatz: ich hab grade noch weitergelesen, es kommt noch schlimmer. hemmer schreibt, der AG ist tarifvertragspartei, der AN nicht, und damit sei der AN (???) nicht tarifgebunden. der tarifverträg wäre auf sein arbeitsverhältnis damit nicht anwendbar. jetzt versteh ich gar nichts mehr
 
ich glaub, jetzt hab ichs gecheckt...das war mir so nicht klar. bitte um urteil, ob das jetzt so richtig ist:

Basis: Tarivertrag enthält keine ungünstigeren Regelungen als ein Individualvertrag, dann gilt der Tarifvertrag unmittelbar bei:

1) beiderseitiger Tarifbindung
2) im Fall des § 5 TVG
3) wenn der einschlägige Tarifvertrag durch den AG in den Vertrag einbezogen wird, z.B. durch eine Klausel wie "Auf das Arbeitsverhältnis findet der XY- Tarifvertrag Anwendung" (wobei der AG tarifgebunden sein kann oder auch nicht)

BetrVG- Fragen werden aber durch die TV- Normen immer dann geregelt, wenn der AG tarifgebunden ist (§ 4 I 2 TVG).

Jetzt hab ichs aber richtig verstanden, oder??

Wäre es nicht auch denkbar, dass z.B. ein tarifgebundener AG, sagen wir zur Hälfte Gewerkschaftsmitglieder und zur Hälfte nicht organisierte AN beschäftigt und mit den nicht tarifgebundenen AN immer einen Lohn von 80% des Tariflohns vereinbart (das wäre auch noch nicht sittenwidrig), dass dann die benachteiligten AN sich auf einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen? Oder ist die höhere Bezahlung der Tarifgebundenen bereits sachlich gerechtfertigt durch die zwingende Anwendbarkeit des Tarifvertrages??
 
Dr Franke Ghostwriter
Juli,

zur Tarifgebundenheit: Bei 1) und 2) wäre noch zu beachten, ob das Arbeitsverhältnis auch wirklich vom TV abgedeckt wird (oder ob es sich ggf. um ein AT-Arbeitsverhältnis handelt). Aber das scheint hier ja unstreitig zu sein.

Zu Deiner Frage bezgl. 80% Tariflohn: Im Prinzip wäre dies m.E. durchaus möglich - allerdings müssten die betroffenen AN ja einfach nur in die Gewerkschaft eintreten, um Anspruch auf den Tariflohn zu haben. Das wäre wahrscheinlich die einfachere Variante... Und da der AG gerade dies vermutlich vermeiden möchte, wird es in der Praxis eher selten vorkommen, dass tarifungebundene AN derart benachteiligt werden.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann wäre noch die kollektivrechtliche Frage nach dem betrieblichen Entgeltschema, das dann sehr wahrscheinlich der TV wäre, in den eingruppiert werden müsste. Aber das ist eine andere Geschichte... Und ein anderes Modul 😉

LG Claudia
 

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