Frage zur Zeitbezugsmethode

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe mal eine Frage zur Zeitbezugsmethode aus Seite 40 KE 2.Wie kommt man denn da bei der Bewertung der langfristigen Verbindlichkeiten drauf, von den 170 die 50 abzuziehen, wie es im erläuternden Text steht....
"Bei den Verbindl. ist zu berücksichtigen, dass die langfr. Verbindl. i. H. v. 50 Mio. US$ die gleiche Restlaufzeit aufweisen wie die Forderungen....."

In der Ausgangssituation steht ja nur....
  • Das EK und die langfr. Verbindl. haben sich in 02 nicht verändert
  • Die langfristigen Verbindl. und die Forderungen sind am 1.5.03 fällig
Wie kommt man den auf die 50, die man da abziehen soll. Die Forderungen sind 50 hoch, aber wieso ziehe ich die denn dann von den Verbindlichk. ab????😕

Vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen.

Viele Grüße
Alex
 
Lies mal KE 2 Seite 35 f.
"... Forderungen und Verbindlichkeiten, welche die gleiche Restlaufzeit ausweisen, ... zu berücksichtigen.

Meiner Meinung bedeutet dies, das man beim Höchstwerttest von den Verbindlichkeiten die Forderungen, die die gleiche Restlaufzeit haben mit dem Kurs ansetzen muss, den man bei den Forderungen im Aktiva (Niederstwertprinzip) angesetzt hat.
 
Cardio!!
Vielen Dank für den Tipp😉 Hätte ich auch selbst finden können 😉
Aber manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht. Hab zwar nicht so ganz verstanden, warum man das so macht, aber ich mache es dann halt mal.
Viele Grüße
Alex
 
Hat jemand die Zeitbezugsmethode verstanden?😡
Ich hoffe sowas kommt nicht ran. Wurde ja nicht mal im Skript als Beispiel gerechnet.
Im alten schon, aber irgendwie ist die da anders, komplizierter. Irgendwas mit Verrechnung anderer Posten und Niederstwertprinzip und Höchstwertprinzip etc.
Ich hoffe, wenn was rankommt, dann die modifizierte Stichtagsmethode. Ist einfach und verständlich.🙂🙂
Habe auch noch keine Zeitbezugsmethode in einer Klausur entdeckt? Ihr?
 
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