Frage zur Zugangsprüfung/Akadmiestudium

Dr Franke Ghostwriter
Hallo

habe gestern leider meine absage bekommen. mein zeugniss reicht nicht nicht aus. ich habe nur eine fachhochschule 🙁.

nun habe ich mich mit der zugangsprüfung/akademistudium beschäftigt.

wenn ich es richtig verstanden habe, studiere ich ganz normal 5 module als würde ich den bachelor studien gang absolvieren. nach 5 bestanden modulen mache ich eventuel noch ne mündliche prüfung und lasse mich dann umschreiben von akademie in bachelor studiengang.

warum der umweg, der andere name. die module bekomme ich ja angerechnet und muss sie nicht erneut machen?

habe ich irgendwelche nachteile dadurch?

im bachelor studiengang ist die reihenfolge wann ich welches modul habe vorgeschrieben im akademiestudiengang kann ich am anfang wählen welche module ich zur zugangsprüfung haben will.

sollte ich da die gleichen in der gleichen reihenfolge nehmen wie im bachelorstudiengang? habe ich nachteile wenn ich andere nehme?

danke

mfg marco
 
mach dir keinen Kopf, die Akademiestudenten sind nicht die Außenseiter oder so *lach*
Ich gehöre auch dazu und fühle mich wie ein ganz normaler Student, der Abi hat. Du musst einfach nur in 3 Jahren, also in 6 Semesern 5 Module bestehen, dann bist du "normaler" Student und hast die Zugangsprüfung bestanden.
Du kannst dich entweder nach der Vorlage der FU richten oder du machst zuerst die Module, die dir einfach oder am interessantesten scheinen, damit du auch sicher die 5 Module bestehst die du schafften musst in den 3 Jahren. Ich hab bisher nur EWIWI belegt, mache aber im nächsten Semster 3 Module auf einmal...also selbst wenn du je Semester 2 Module belegst schaffst du es locker auf 5 Klausuren zu kommen - bestandene natürlich 🙂
Soweit ich weiß meldet man sich nach bestehen des 5. Moduls und bekommt ein zeugnis oder sowas und dann quasi die Zulassung ins "normale" Studium...aber ansonsten läuft alles weiter wie normal, du zahlst nur weniger *g*
 
Hallo

Danke für die schnlle antwort. Das freut mich zu hören da fällt mir ein stein vom herzen.

Gibts es den auch als akadmiestudent nen studentenausweis fúr studentenvorteile? 🙂

Gruss marco
 
Hm, wer hat Dir etwas von vorgeschriebenen Reihenfolgen im Bachelor-Stdiengang erzählt???

Es gibt hier definitiv KEINE vorgeschriebene Reihenfolge. Theoretisch kannst Du im Bachelorstudiengang auch mit B-Modulen anfangen und dann erst die A-Module studieren. Ob das SINNREICH ist ist etwas anderes.

Die Absolvierung von 5 A-Modulen im Akademiestudiengang dient dem Nachweis der "Studierfähigkeit". Wie es im einzelnen dann weiter geht, weiss ich persönlich nicht, da ich das nicht brauchte. So etwas sollte aber in den Zulassungsbedingungen stehen.
Also lesen bildet.
 
@mrblonde001: Einen Studentenausweis bekommst du ganz normal...wie jeder andere auch 🙂

Zu dem Text von Armandus: Ich bin mir ziemlich sicher, dass du nur die A-Module zur Zugangsprüfung belegen darfst und dann auch nach der Zulassung erst die B-Module machen darfst. Warum gibt es sonst diese Unterteilung!??!
Aber du kannst einfach mal im Internet unter der FU Seite schauen, da steht alles erklärt!
 
Korrekt für die ZUgangsprüfung im Rahmen des Akademiestudiengangs gehen nur A-Module.
Im Bachelor-Studiengang (also nach Zulassung) ist die Reihenfolge A- oder b-Module egal.
 
Vielen dank für die ganzen antworten.

ich habe eigentlich alles gelesen. wollte nur sicher gehen das ich nicht irgendeinen kleingedruckten "hacken" übersehen habe. hab heute meine änderung gefaxt.

vielen dank bis bald

gruß marco
 
Zusätzlich zu den Materialbezugsgebühren gibt es allerdings für Akademiestudierende noch eine Betreuungsgebühr von 10 € pro belegter Semesterwochenstunde, d. h. bei 1 Modul (6 SWS) = 60 € usw.
Dafür fällt der Studentenbeitrag von 11 € weg.

Gruß
 
ich habe auch eine Frage zu dem Akademiestudiengang.

Innerhalb welchen Zeitraums müssen die Einsendearbeiten und die Klausuren bei den ausgewählten Modulen geschrieben werden? Gibt es hier eine Zeitbeschränkung?

Wie lang bin ich als Akademiestudent bei z.B. einem Modul eingeschrieben?
 
Hallo zusammen,

ich habe auch eine Frage zu dem Akademiestudiengang.

Innerhalb welchen Zeitraums müssen die Einsendearbeiten und die Klausuren bei den ausgewählten Modulen geschrieben werden? Gibt es hier eine Zeitbeschränkung?

Wie lang bin ich als Akademiestudent bei z.B. einem Modul eingeschrieben?

Hallo chris,

als Akademiestudierende/r (Wiwi) musst Du innerhalb von 6 Semestern 5 A-Module bestanden haben. Die Frist beginnt mit der ersten geschriebenen Klausur.
Die Klausuren werden immer im März und September geschrieben.
 
Was gilt denn, wenn ich nur einzelne Module belege und auch nicht mit dem Ziel des Bachelor-Abschlusses sondern "einfach so"?
 
Was gilt denn, wenn ich nur einzelne Module belege und auch nicht mit dem Ziel des Bachelor-Abschlusses sondern "einfach so"?

Dann wirst Du Dich wahrscheinlich in 10 Jahren ärgern warum Du nicht den Bachelor fertig gemacht hast 😉.

Wenn Du nur einzelne Module lesen willst, kannst Du hier im Markt schauen. Dort werden viele verkauft.
 
Ich würde auch gerne Klausuren schreiben, allerdings auch mit Mastermodulen. Einen Bachelor-Abschluss habe ich dann schon.

Gelten in diesem Fall auch irgendwelche Fristen, oder bin ich dann einfach für ewig eingeschrieben?
 
Mit dem Master kenne ich mich (noch) nicht aus.
Da solltest Du die FU-Seiten mal durchforsten oder bei bestimmten Fragen direkt die FU anrufen. Sie sind sehr nett und können Dir weiterhelfen.
 
Hallo chris,

als Akademiestudierende/r (Wiwi) musst Du innerhalb von 6 Semestern 5 A-Module bestanden haben. Die Frist beginnt mit der ersten geschriebenen Klausur.
Die Klausuren werden immer im März und September geschrieben.

Mit den eingeschickten Einsendeaufgaben beginnt die Frist aber noch nicht zu laufen, oder ??
 
das beruhigt mich. Mich wundert dass niemand gleich B-Module absolviert, und erst zum Schluß die Zugangsprüfung mit den A-Modulen in Angriff nimmt. Dann hätte man schon mehr Routine.

Was ist wenn man es in den 6 Semestern nicht schafft, und die Zugangsprüfung nicht ablegen kann, aber schnell im Ausland ein anderes leichtes "Abitur" nachholt, ist dann die Zugangsprüfung hinfällig?:confused
 
das beruhigt mich. Mich wundert dass niemand gleich B-Module absolviert, und erst zum Schluß die Zugangsprüfung mit den A-Modulen in Angriff nimmt. Dann hätte man schon mehr Routine.
so wird es wohl kaum gehen.
Was ist wenn man es in den 6 Semestern nicht schafft, und die Zugangsprüfung nicht ablegen kann, aber schnell im Ausland ein anderes leichtes "Abitur" nachholt, ist dann die Zugangsprüfung hinfällig?😕
Dann muss man darauf achten, dass das ausländische Abi anerkannt wird. Und man hat eventuell schon ein paar Fehlversuche. Aber m.E. ist die Zugangsprüfung zu schaffen🙂. ist ja auch wiwi *g
 
Hello,

folgendes Szenario:


01.10.06 Studiumbeginn als Akademiestudent

März/07 --> 1. bestandene Klausur!

Beginn der Frist für die Zugangsprüfung am 01.04.07

01.04.07 - 30.09.07 1. Semester
01.10.07 - 31.03.08 2. Semester


01.04.08 - 30.09.08 3. Semester
01.10.08 - 31.03.09 4. Semester


01.04.09 - 30.09.09 5. Semester
01.10.09 - 31.03.10 6. Semester

Die Frist endet also am 31.03.2010. Ich gehe mal davon aus, dass das auch für Module aus dem Studiengang Wirtschaftinformatik gilt.

Das würde heißen, wenn ich nun im September 09 eine von meinen Klausuren versemmelt habe, hätte im März 2010 die letzte Chance die fünfte Prüfung, die mir noch fehtl, zu wiederholen. Falls ich bestehe, kann ich das Zeugnis für die Zugangsprüfung mit insgesamt fünf bestandenen Klausuren beantragen.

Korrekt???
 
Es gibt ein "go around":

Denn solltest du an einer Präsenzuniversität im nachhinein noch die notwenigen 5 Prüfungen schaffen und von der FU als gleichwertig anerkannt werden, ist die Zugangsprüfung auch hinfällig ! Vorrausgesetzt aller Regeln, zB ein letzter Antritt frei !
 
Es gibt ein "go around":

Denn solltest du an einer Präsenzuniversität im nachhinein noch die notwenigen 5 Prüfungen schaffen und von der FU als gleichwertig anerkannt werden, ist die Zugangsprüfung auch hinfällig ! Vorrausgesetzt aller Regeln, zB ein letzter Antritt frei !
Das Thema Präsenzuni ist tabu. Ich möchte nur wissen, ob ich bei der Fernuni lt. meinem Szenario im März 2010 noch einmal antreten darf.
 
Das Thema Präsenzuni ist tabu. Ich möchte nur wissen, ob ich bei der Fernuni lt. meinem Szenario im März 2010 noch einmal antreten darf.
Frage am besten das Prüfungsamt, nur die können Dir eineverbindliche Auskunft geben.


Die Frage die sich mir stellt ist, ob auch das WS 06/07 mitzählt.
 
Warum ist bei dir eine Präsenzuniversität tabu ? Es gibt in Österreich keine Studienbehinderungen durch Numerus Clausus und sowas. Sicherlich eine verpflichtende Eingangsphase wird es auch mal geben, allerdings sehr sehr liberal und "romantisch".
 
Hello,

folgendes Szenario:


01.10.06 Studiumbeginn als Akademiestudent

März/07 --> 1. bestandene Klausur!

Beginn der Frist für die Zugangsprüfung am 01.04.07

01.04.07 - 30.09.07 1. Semester
01.10.07 - 31.03.08 2. Semester


01.04.08 - 30.09.08 3. Semester
01.10.08 - 31.03.09 4. Semester


01.04.09 - 30.09.09 5. Semester
01.10.09 - 31.03.10 6. Semester

Die Frist endet also am 31.03.2010. Ich gehe mal davon aus, dass das auch für Module aus dem Studiengang Wirtschaftinformatik gilt.

Das würde heißen, wenn ich nun im September 09 eine von meinen Klausuren versemmelt habe, hätte im März 2010 die letzte Chance die fünfte Prüfung, die mir noch fehtl, zu wiederholen. Falls ich bestehe, kann ich das Zeugnis für die Zugangsprüfung mit insgesamt fünf bestandenen Klausuren beantragen.

Korrekt???

Nein

Wenn du dich am 01.10.06 eingeschrieben hast, dann begann auch dein erstes Semester und spätestens diesen September solltest du deine 5 erfolgreichen Klausuren zusammen haben. Im laufe des nächsten Semesters kannst du dann dein Zulassungszeugnis beantragen, damit du dich zum übernächsten Semester als ordentlicher Student einschreiben kannst.
Und die 5 Klausuren müssen sich auf Plicht-, also A-Module beziehen.
 
Nein

Wenn du dich am 01.10.06 eingeschrieben hast, dann begann auch dein erstes Semester und spätestens diesen September solltest du deine 5 erfolgreichen Klausuren zusammen haben. Im laufe des nächsten Semesters kannst du dann dein Zulassungszeugnis beantragen, damit du dich zum übernächsten Semester als ordentlicher Student einschreiben kannst.
Und die 5 Klausuren müssen sich auf Plicht-, also A-Module beziehen.

Doch 🙂 Also, ich habe heute Kontakt mit dem Prüfungsamt aufgenommen. Es gibt bei der Zugangsprüfung keine Frist. Alle Module müssen innerhalb 6 Semester bestanden sein. Wird die erste Klausur bestanden, zählt dieses als erstes Semester. Erbringt man im Folgesemester keine Leistungen, zählt dieses nicht als zweites Semester. Das Prüfungsamt zählt als 2. Semester, das Semester, in dem die nächste Klausur bestanden wird bzw. angetreten wird. Belegt man in einem Semester ein Modul, meldet sich zur Prüfung an, schreibt sie mit und fällt durch, zählt das als Semester zur Zugangsprüfung. Ein Semster, in dem beispielsweise eine Brückenkursklausur geschrieben wird und keine Modulklausur, zählt nicht dazu. Erst wieder das Folgesemester zählt, in dem man eine Modulklausur schreibt, die Relevanz für die Zugangsprüfug hat. Dazu muss ich sagen, dass ich im Betreff "Zugangsprüfung Wirtschaftsinformatik" angegeben hatte.
 
Doch 🙂 Also, ich habe heute Kontakt mit dem Prüfungsamt aufgenommen. Es gibt bei der Zugangsprüfung keine Frist. Alle Module müssen innerhalb 6 Semester bestanden sein. Wird die erste Klausur bestanden, zählt dieses als erstes Semester. Erbringt man im Folgesemester keine Leistungen, zählt dieses nicht als zweites Semester. Das Prüfungsamt zählt als 2. Semester, das Semester, in dem die nächste Klausur bestanden wird bzw. angetreten wird. Belegt man in einem Semester ein Modul, meldet sich zur Prüfung an, schreibt sie mit und fällt durch, zählt das als Semester zur Zugangsprüfung. Ein Semster, in dem beispielsweise eine Brückenkursklausur geschrieben wird und keine Modulklausur, zählt nicht dazu. Erst wieder das Folgesemester zählt, in dem man eine Modulklausur schreibt, die Relevanz für die Zugangsprüfug hat. Dazu muss ich sagen, dass ich im Betreff "Zugangsprüfung Wirtschaftsinformatik" angegeben hatte.

Ist wirklich kulant, aber beim dargestellten Szenario kann es trotzdem ein böses Erwachen geben, da dieses darauch aufbaut, das das Semester der ersten Klausur nicht zählt.
 
Ist wirklich kulant, aber beim dargestellten Szenario kann es trotzdem ein böses Erwachen geben, da dieses darauch aufbaut, das das Semester der ersten Klausur nicht zählt.
Das ist alles sehr verzwickt 🙁. Das Prüfungsamt meint, dass nicht die Studiensemester, sondern die Klausurdaten, die man im Zeugnisantrag vermerkt, einen Zeitraum von 6. Semestern nicht überschreiten dürfen. Wenn man davon ausgeht, dass die Klausur zeitversetzt korrigiert wird und der Stempel vom Prüfungsamt ca. 4 Wochen später drauf steht..., ja, was dann??? hm.... Dann hätte ich ja wirklich noch ne Chance eine Klausur aus September 2009 im März 2010 zu wiederholen (?) - wegen der Zeitversetzung, denn Semester zählen ja nicht
 
Die Klausurdaten, die Du in den Antrag schreiben musst, sind die Daten (also das Datum) an dem die Klausur geschrieben wurde. Nicht, wann Du das Ergebnis bekommst bzw. die Klausur korrigiert worden ist.
 
Die Klausurdaten, die Du in den Antrag schreiben musst, sind die Daten (also das Datum) an dem die Klausur geschrieben wurde. Nicht, wann Du das Ergebnis bekommst bzw. die Klausur korrigiert worden ist.

OK. Also am 22.03.07 habe ich meine erste Klausur bestanden. Wenn angeblich Semester nicht zählen und nur die Klausurdaten, müsste doch eine bestandene Klausur am 22.03.10 auch noch zählen. Denn in den Prüfungsinformationen steht "innerhalb 3 Jahren" und die Zugangsprüfung zählt >>ab<< der ersten bestandenen Klausur.
 
OK. Also am 22.03.07 habe ich meine erste Klausur bestanden. Wenn angeblich Semester nicht zählen und nur die Klausurdaten, müsste doch eine bestandene Klausur am 22.03.10 auch noch zählen. Denn in den Prüfungsinformationen steht "innerhalb 3 Jahren" und die Zugangsprüfung zählt >>ab<< der ersten bestandenen Klausur.

Semester Zählen meiner Ansicht nach schon,

Nachfolgend zitiert ist §4Abs. 2 der Prüfungsordnung für WiWi vom 20.12.2006 zu finden auf der PA WiWi Homepage. Der Wortlaut für WInf ist übrigens identisch.

Eine Zulassung nach § 66 Abs. 4 Seite 2 und Abs. 6 HG erwirbt, wer fünf Pflichtmodule innerhalb
von sechs Semestern bearbeitet und jeweils erfolgreich mit Klausuren abschließt. Die Prüfungsbedingungen,
die Bestehens- und Wiederholungsregelungen entsprechen den Vorschriften in
Abschnitt II.

Die Angaben in der Prüfungsinformation sind hierbei irrelevant, da die PO Verordnungscharakter besitzt und somit das maßgebliche Dokument darstellt. Da ich keine Definition kenne, die bestimmt, dass Semester zusammenhängend sein müssen, kann ich mir eine Regelung, dass klausurfreie Semester auch bearbeitungsfrei sind, vorstellen. Aber durch den Passus "...bearbeitet und jeweils erfolgreich mit Klausuren abschließt...." ist das Semester selbst eindeutig als bewertungsrelevant definiert.
Natürlich kann das PA das ganze auf Kulanzbasis lockerer sehen, aber auf einen Rechtsanspruch würde ich mich dabei nicht verlassen.
 
Nur wo ist das große Problem. 5 Module in 6 Semestern sollte doch gut machbar sein, selbst wenn man Vollzeit nebenbei arbeitet. Auf ca. 1 Modul pro Semester kann man sich auch so gründlich vorbereiten, dass die Wahrscheinlichkeit des Nichtbestehens gering wird.

Ich würde dann mit den schwierigsten anfangen, damit die Chance, selbst bei Nichtbestehen des 1. Versuchs gegeben ist noch das Modul abzuschliessen.
 
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