Fragen zu Beispielaufgabe JA

Dr Franke Ghostwriter
Irgendwie stoße ich immer wieder auf Unstimmigkeiten, die ich absolut nicht zu lösen vermag 🙁
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:
in der EA zu Kurseinheit 4 wird lt. Musterlösung zu Aufgabe 4g bei linearer Abschreibung nur die 8 Monate abgeschrieben die die maschine auch genutzt wird und bei degressiver Abschreibung wird das volle Jahr abgeschrieben. ???? Müsste man da nicht auch den Betrag auf 8 Monate Nutzung runterrechnen? Oder gibt es da eine Ausnahmeregelung die an mir vorbei gegangen ist?

Ebenso komme ich auch nach 1000 mal rechnen bei der Aufgabe 3 der gleichen EA nicht auf
Verschuldungsgrad = 100%
Liqidität 3. Grades = 142%
Weiß da jemand, wie man das rechnen soll????

Und weil alle guten Dinge drei sind: In Paragraph 248 HGB steht doch, dass Versicherungen nicht bilanzierbar sind, aber in Aufgabe 4a ( auch wieder EA KE 4 ) werden die Kosten für die Transportversicherung zu den Anschaffungskosten gezählt. Ich hätte die aufgrund des Gesetzestextes jetzt rausgelassen!

Das sind immer alles so Kleinigkeiten über die man stolpert und die verunsichern mich total! Wär klasse, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Viele liebe Grüße
 
kann dir zunächst Frage 1 beantworten: das liegt an der Vereinfachnungsregel (gilt sowohl bei linearer als auch bei degressiver Abschreibung). Da du einmal den niedrigsten Bilanzansatz suchst: 20% degressiv mit Vereinfachungsregel (da im 1. Halbjahr=> Abschreibung f.d. ganze Jahr), = 720 - (720x0,2). Den höchsten Wert erhältst du mit linearer Abschreibung monatsgenau => 720 - (720/8 /12x8).

Also a)576 und b) 660
 
Zur 2. Frage: ich nehme an du hast den letzten Satz in der Aufgabe übersehen:

...gehen Sie bitte davon aus, dass der zur Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehene Bilanzgewinn zum kurzfristigen Fremdkapital und nicht zum Eigenkapital gehören soll.

😱
 
Aber Achtung: die Vereinfachungsregel gilt lt. Steuerrecht nicht mehr und ist im HGB nicht erwähnt (galt daher im Handelsrecht nur aufgrund des Steuerrechts...). Sie soll aber f.d. Klausur immer noch angewendet werden !!! Damit ist die Verwirrung wohl perfekt... 😀

Das wurde schon mal beim Lehrstuhl angefragt und der hat's bestätigt...
 
Ah ja, das ist ja klasse. Ist zwar gesetzeswidrig aber wir sollens anwenden! 🙂 Ich hatte mir auch schon das ganz top aktuelle Gesetzbuch gekauft - dachte, ich mache da was ganz tolles und dann merke ich, dass wir noch nach der alten Gesetzeslage schreiben weil ja die Skripte schlecht nachträglich geändert werden können
 
Ah ja, das ist ja klasse. Ist zwar gesetzeswidrig aber wir sollens anwenden! 🙂 Ich hatte mir auch schon das ganz top aktuelle Gesetzbuch gekauft - dachte, ich mache da was ganz tolles und dann merke ich, dass wir noch nach der alten Gesetzeslage schreiben weil ja die Skripte schlecht nachträglich geändert werden können :-(

Ja, das auch 😱

kleiner Tip: 48. Auflage - kommt schnell für 5 Euronen ohne Versandkosten. Das geht sich noch aus..

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Danke aber ich hab mir schon die Synopse geholt. So hab ich altes und neues recht gleich praktisch gegenüber gestellt. Und das neue kann ich auch so gut gebrauchen - das ist ne Sammlung verschiedener Gesetze, nicht nur HGB, und bei den nächsten Klausuren kann ich es ja auch verwenden 🙂 Hat mich nur trotzdem geärgert, weil ich halt schon angefangen hatte mit dem neuen Recht zu lernen und dann wieder umlernen musste und jetzt verwechsele ich öfter was
 
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