Fragen zu Handlungsvollmacht Prokura Firmengrundsätze Redlichkeit und Gesellschaft

Dr Franke Ghostwriter
Fragen zu Handlungsvollmacht, Prokura, Firmengrundsätze, Redlichkeit und Gesellschaft

Hallo zusammen,

beim Lernen bin ich auf folgende Fragen gekommen:

1. Ist die Handlungsvollmacht gegenüber Dritten begrenzbar?
2. Endet die Prokura automatisch, wenn dem Prokuristen gekündigt wird?
3. Gehört die "Firmenöffentlichkeit" auch zu den Firmengrundsätzen?
4. Wann ist jemand "redlich"?
5. Sind die Gesellschafter einer OHG (die ja Betreiber sind) auch Kaufleute?

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

Gruß,
Matthias
 
Hallo zusammen,

beim Lernen bin ich auf folgende Fragen gekommen:

1. Ist die Handlungsvollmacht gegenüber Dritten begrenzbar?
2. Endet die Prokura automatisch, wenn dem Prokuristen gekündigt wird?
3. Gehört die "Firmenöffentlichkeit" auch zu den Firmengrundsätzen?
4. Wann ist jemand "redlich"?
5. Sind die Gesellschafter einer OHG (die ja Betreiber sind) auch Kaufleute?

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

Gruß,
Matthias

Also ich geb mal meinen Senf dazu 😀 zumindest soweit ich das weiß 🙂

1. ja
2. soweit ich weiß schon, muss dann nur halt auch im HR gelöscht werden
3. ich kenne nur Firmenwahrheit, Firmenbeständigkeit, Firmenausschließlichkiet, Firmeneinheit
4. weiß ich nicht
5. ich denke schon, bin aber wirklich nicht sicher.

ich hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen helfen.
 
Zu 2: Im Verhältnis Gesellschaft - Prokurist endet die Bestellung mit der Kündigung des Anstellungsvertrags(52 I HGB). Gegenüber Dritten gilt die Eintragung im Handelsregister, es sei denn die Abberufung war dem Dritten bekannt (15 I, II HGB).

zu 3: Firmenöffentlichkeit ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass ein Kaufmann verpflichtet ist, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.

zu 4: Redlichkeit ergibt sich nach Treu und Glauben und dem Handelsbrauch und muss im Einzelfall ausgelegt werden.

zu 5: Ist in der Literatur umstritten, wird aber von einem überwiegenden Teil bejaht.

Gruß
Stefan
 
Zu 2: die Eintragung der Löschung ist nicht notwendig, damit die Prokura erlischt! vgl. deklarative/konstitutive Wirkung von Eintragungen. Die Löschung wird relevant bei der positiven/negativen Publizität des Registers. Das hat genau genommen mit der Prokura schon nix mehr zu tun. Beachte vor allem die vom Lehrstuhl vertretene Auffassung, dass die Löschung nicht einmal eintragungspflichtig ist, wenn die Erteilung nicht eingetragen worden war...(m.E. sehr fragwürdig, aber nun gut)

zu 5: vgl v.a. § 1 I HGB. Ist natürlich trotzdem umstritten, sonst wärs ja kein Jura... 😉 im Skript und daher von dir in der Klausur wird selbstverständlich der hM gefolgt! habe diesbezüglich auch schon mehrfach auf die tolle Box im Skript hingewiesen.... und dazu ist eigentlich nur anzumerken, wer Betreiber ist, ist auch Kaufmann (sofern natürlich die sonstigen Voraussetzungen vorliegen)
 
Ich weiß zwar nicht genau, ob das jetzt ne Frage war und ob die hier her gehört, aber:
Formkaufleute sind die, die Kraft Rechtsform zwingendermaßen Kaufleute sind. zB alle Kapitalgesellschaften aka AGen und GenmbH (ziemlich doofe Abkürzungen im Plural, nicht wahr?)
Gesellschafter einer GmbH haben überhaupt nix zu melden!

hmm... da war ich mal wieder nicht up to date. aber doppelt gemoppelt hält bekanntlich besser.
 
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