kann mir jemand erklären, worin der Vorteil liegt, wenn Stille Reserven in einer Ergänzungsbilanz offengelegt werden (z.B. bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen) anstatt in der Gesellschaftsbilanz? Laut Abb. 3 S. 18 werden diese letzendlich zum steuerlichen Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft hinzugerechnet. Die Aussage auf S.10 "...Wertkorrekturen sind z.B. zweckmäßigerweise in einer Ergänzungsbilanz vorzunehmen, wenn die im Gesellschaftsvermögen enthaltenen stillen Reserven wegen der Besteuerungsfolgen nicht aufgedeckt werden sollen" greift doch dann gar nicht, oder???😕
LG Phil
LG Phil