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Fragen zu: Kurs 612 Sonderprobleme der steuerlichen Gewinnermittlung..

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kann mir jemand erklären, worin der Vorteil liegt, wenn Stille Reserven in einer Ergänzungsbilanz offengelegt werden (z.B. bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen) anstatt in der Gesellschaftsbilanz? Laut Abb. 3 S. 18 werden diese letzendlich zum steuerlichen Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft hinzugerechnet. Die Aussage auf S.10 "...Wertkorrekturen sind z.B. zweckmäßigerweise in einer Ergänzungsbilanz vorzunehmen, wenn die im Gesellschaftsvermögen enthaltenen stillen Reserven wegen der Besteuerungsfolgen nicht aufgedeckt werden sollen" greift doch dann gar nicht, oder???😕
LG Phil
 
Dr Franke Ghostwriter
Abb. 3 S. 18 addiert bzw. subtrahiert die Resultate der Ergänzungsbilanz zum Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft. Daher ist es durchaus möglich stille Reserven nicht aufzudecken, da diese in der Ergänzungsbilanz wieder verdeckt werden ---> das asset "abgewertet" wird und so den Steuerbilanzgewinn "mindern".
 
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