Fragen zur GewSt/Kurs 610 Kurseinheit 2 Seite 92/108/109 Aufgabe 25

Dr Franke Ghostwriter
Fragen zur GewSt/Kurs 610, KE2, S. 92/108/109, Aufgabe 25

Hallo zusammen,

beschäftige mich immer noch mit der o.g. KE und habe dazu noch weitere Fragen: 😕

* Bei der Aufgabe 25 verstehe ich den Ansatz bei den Kontokorrent-Schulden nicht: Warum setzt man nicht die 60.000 € (für 8 Tage) an?
* Insbesondere die Begründung auf Seite 108/109 kapiere ich nicht:aergern:: Was will mir der zweite Satz zu dieser Berechnung sagen: "In Höhe des Mindeskredits von 25.000 € sind keine Schulden aus dem laufenden Geschäftsjahr anzunehmen." Aber anschließend werden die 25.000 € Kontokorrent-Schulden doch zur Berechnung der Dauerschuldzinsen herangezogen.

Wer kann Licht ins Dunkele bringen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen aus Nettetal
 
Die Begründung auf Seite 108/109 kapiere ich immer noch nicht. Ist aber auch nicht ganz so wild.

Warum man aber in der Aufgabe 25 bei den Kontokorrent-Schulden nicht die 60.000 € (für 8 Tage) angesetzt habe, habe ich jetzt kapiert:🙂

Nach den Steuerrichtlinien im Abschnitt 45, Abs. 7 zählen zu den Dauerschuldzinsen die Zinsen, die auf den Mindestkredit des Kontokorrentkontos entfallen. Als Mindestkredit ist der niedrigste Schuldenstand im Jahr, der mehr als sieben Tage bestanden hat, anzusehen.

Dies bedeutet für die Aufgabe: Zwar haben beide Schuldenstände mehr als sieben Tage bestanden (3 Wochen bzw "für 8 Tage", jedoch 25.000 ist niedriger als 60.000 €.

Ist eigentlich gar nicht so schwierig. (Der Hinweis "für 8 Tage" in der Lösung hat für sich alleine keine Bedeutung).
 
Miet- und Pachtzinsen

Hallo zusammen,

wieso werden in dieser Aufgabe die Miet- und Pachzinsen nicht dazugerechnet? Oder besser gesagt die Hälfte der Mietzinsen. Es wurden doch 15.000€ Mietzinsen für gemietete Maschinen gezahlt.
 
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