Freistellung / Sonderurlaub

Dr Franke Ghostwriter
weiß jemand, ob man generell einen Anspruch auf Sonderurlaub für die Prüfungen hat. Oder muss dass im Arbeitsvertrag bzw. im Tarif gesondert drin stehen?

Bis denn
 
Das Studium ist Dein Privatvergnügen, deswegen hast Du keinen Anspruch auf gar nichts. Dein Arbeitgeber ist nicht einmal verpflichtet, Dir für den Tag der Klausur frei zu geben, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. 😱

Zumindest von einigen Banken weiß ich aber, dass sie ihren Mitarbeitern das Studium finanzieren und dann ist vielleicht auch der eine oder andere Tag Sonderurlaub drin.
 
Naschi,

Du wohnst in Bayern. Das ist Pech, denn dort gibt es keinen Bildungsurlaub 'per Gesetz'. Der muss dann in Deinem Arbeitsvertrag extra vereinbart werden. Einige Bundeslaender sind da schon weiter 😉

Wenn Dir Bildungsurlaub zu steht, kann Dein Arbeitgeber den nicht einfach ablehnen. Nur wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, muss er ihn Dir nicht gewaehren. Aber im darauffolgenden Jahr kann es das dann nicht wieder geltend machen.

Der Anlass fuer den Bildungsurlaub muss uebrigens nicht unbedingt beruflich bedingt sein. Du kannst Dich auch kulturell oder sozial weiterbilden. Es bleibt Dir ueberlassen, ob Du nun eine Klausur schreibst oder an einem Kurs ueber Stricken teilnimmst.

Soweit die Theorie.. Mir stehen laut meinem Arbeitsvertrag eigentlich 16 Tage Bildungsurlaub zu, aber wer legt sich deshalb mit seinem Arbeitgeber an? Dafuer nehm' ich als Ausgleich andere Verguenstigungen in Anspruch
 
Du wohnst in Bayern. Das ist Pech, denn dort gibt es keinen Bildungsurlaub 'per Gesetz'. Der muss dann in Deinem Arbeitsvertrag extra vereinbart werden. Einige Bundeslaender sind da schon weiter 😉
Der sog. Bildungsurlaub ist für Fernuni-Belangen meist nutzlos, insofern sind die Bayern hier nicht wirklich schlechter dran. Für welche Veranstaltugnen Bildungsurlaub genommen werden kann, ist in den meisten Bundesländern sehr genau festgelegt, z. B. in NRW (!) sind sämliche Fernuni-Veranstaltungen nicht Bildungsurlaub-fähig. Für Klausuren oder Prüfungen kann man m. W. in keinem Bundesland Bildungsurlaub nehmen. Es mag sein, dass manche Arbeitgeber das nicht genau wissen und mit Hinweis auf "Bildungsurlaub" für alles Urlaub geben, was mit Bildung zu tun hat, das dürfte aber in keinem Bundesland Bildungsurlaub im Sinne des Gesetzese sein, das ist einfach zusätzlicher Urlaub, der natürlich immer gegeben werden kann.
 
Der sog. Bildungsurlaub ist für Fernuni-Belangen meist nutzlos, insofern sind die Bayern hier nicht wirklich schlechter dran. Für welche Veranstaltugnen Bildungsurlaub genommen werden kann, ist in den meisten Bundesländern sehr genau festgelegt, z. B. in NRW (!) sind sämliche Fernuni-Veranstaltungen nicht Bildungsurlaub-fähig. Für Klausuren oder Prüfungen kann man m. W. in keinem Bundesland Bildungsurlaub nehmen. Es mag sein, dass manche Arbeitgeber das nicht genau wissen und mit Hinweis auf "Bildungsurlaub" für alles Urlaub geben, was mit Bildung zu tun hat, das dürfte aber in keinem Bundesland Bildungsurlaub im Sinne des Gesetzese sein, das ist einfach zusätzlicher Urlaub, der natürlich immer gegeben werden kann.

Was Rene wahrscheinlich meinte, ist einen "offiziellen" Bildungsurlaub zu nehmen. Denn es muss dieser dem AG vorgelegt werden. Er kann nur dann den Urlaub genehmigen, wenn die Veranstaltung die Anforderungen nach dem Bundesurlaubsgesetz erfüllt. Du gehst dann an dem Tag/Tage der Klausur nicht zum Bildungsurlaub. Oder suchst Dir ne Veranstaltung, die nur Vormittags ist, und Nachmittags gehst Du zur Klausur😀.
Meiner Info nach sind 5 Tage im Jahr dafür möglich - Individualvereinbarungen aussen vor gelassen.
 
Wow, wusste nicht, dass es solche strikten Vorschriften dafuer gibt. Wo kann ich denn genau nachlesen, was eine Veranstaltung erfuellen muss, um bildungsurlaubfaehig zu sein?
 
Meine Erfahrung: je größer der Arbeitgeber, desto strikter die Regelung bei der Vergabe bzw. Zustimmung - für mich jetzt im März mit der absehbaren Konsequenz, daß ich weder Bildungsurlaub, noch normalen Urlaub noch Überstundenabbau genehmigt bekomme und damit wohl gar keine Klausur werde schreiben können. Schei....benkleister!

Wohl dem, der da einen "vernünftigen" oder toleranteren Arbeitgeber hat!
 
Über sowas hab ich auch schon nachgedacht. Nur: WENN dann etwas passiert (oder mich jemand sieht), kann ich mir die Papiere mal garantiert holen gehen - dann würde ich sie schlimmstenfalls lieber freiwillig anfordern.
Gewaltiger Mist, aber man hat eben leider absolut keine Ansprüche in diese Richtung.

Tja, da hat Houston wohl ein Problem...
 
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