Freiversuch "vergeigen"

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Benutzer3241

Dr Franke Ghostwriter
ich habe keine Regelung für den folgenden Fall gefunden/gelesen
(Diplom-II/Teilzeit-Studium):
Erste Modulklausur ABWL (Rechnungslg. u. GewErm.) bestanden.
Wenn ich den Freiversuch für diese Klausur nutze und diesen dann "vergeige", habe
ich dann noch einen Freiversuch bzw. die Wiederholungsmöglichkeiten?
In Par. 26 Abs. 1 Bst. b) der DPO heisst es :"Die Klausurarbeiten in den Prüfungsfächern
können bei einer Bewertung mit "nicht ausreichend" zweimal wiederholt werden."
Also die Kombinationen "Treffer-Niete-Niete-Treffer" und "Treffer-Niete-Treffer" wären
möglich ???
 
nein, hast Du nicht. Wenn Du den Freiversuch (= 1. Klausur) bestanden hast u. zur Notenverbesserung antrittst, dort eine schlechtere Note machst, zählt die erste Note. Du hast danach auch keine Möglichkeit, nochmals anzutreten.

also nur: Treffer-Niete od. Treffer-Treffer
 
Hat jemand von euch ne Ahnung, ob es irgendwie möglich ist, die Notenverbesserung, die laut Gesetz im Folge-Semester angetreten werden muss, auf´s nächste Semester zu verschieben, wenn man 9 Tage im Krankhaus lag und an einem rumgeschnibbelt wurde?! Im Prüfungsamt meinte die nette Dame nur, "Joah nö..die 25 Euro können Sie sich zurückholen, aber sonst Nö geht nicht. " Gibt´s irgend ne Lücke? Mich regt das wirklich sehr auf... wenn ich jetzt erkältet gewesen wäre..wär´s was anderes..sie hätten ja auch gerne zu mir kommen können und ich hätt das Ding im Kh geschrieben.. machen sie ja auch nicht ://
 
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