B
Benutzer3241
ich habe keine Regelung für den folgenden Fall gefunden/gelesen
(Diplom-II/Teilzeit-Studium):
Erste Modulklausur ABWL (Rechnungslg. u. GewErm.) bestanden.
Wenn ich den Freiversuch für diese Klausur nutze und diesen dann "vergeige", habe
ich dann noch einen Freiversuch bzw. die Wiederholungsmöglichkeiten?
In Par. 26 Abs. 1 Bst. b) der DPO heisst es :"Die Klausurarbeiten in den Prüfungsfächern
können bei einer Bewertung mit "nicht ausreichend" zweimal wiederholt werden."
Also die Kombinationen "Treffer-Niete-Niete-Treffer" und "Treffer-Niete-Treffer" wären
möglich ???
(Diplom-II/Teilzeit-Studium):
Erste Modulklausur ABWL (Rechnungslg. u. GewErm.) bestanden.
Wenn ich den Freiversuch für diese Klausur nutze und diesen dann "vergeige", habe
ich dann noch einen Freiversuch bzw. die Wiederholungsmöglichkeiten?
In Par. 26 Abs. 1 Bst. b) der DPO heisst es :"Die Klausurarbeiten in den Prüfungsfächern
können bei einer Bewertung mit "nicht ausreichend" zweimal wiederholt werden."
Also die Kombinationen "Treffer-Niete-Niete-Treffer" und "Treffer-Niete-Treffer" wären
möglich ???